Dass ein Halter juristisch zur Rechenschaft gezogen wird, ist selbstverständlich, das ändert aber rein gar nichts an der Gefahr, die vom Hund ausgeht.
Hier geht es mir um die rechtliche Gleichbehandlung.
Wenn dieser Hund trotz einer Tötung als führbar eingestuft wird, erschwert das künftige Entziehungen massiv. Ein Anwalt wird genau diesen Präzedenzfall nutzen, um zu argumentieren ‚Wenn der Hund Sam nach einer Tötung eine zweite Chance bekam, warum wird meinem Mandanten diese Chance bei einer weniger schweren Beißattacke verwehrt? Das ist das Prinzip der juristischen Vergleichbarkeit.
Den Präzedenzfall wie er z.B im amerikanischen Recht existiert, gibt es in Deutschland nicht.
Natürlich kann ein Anwalt den Fall in einem Rechtsstreit als Beispiel nennen - bindende Wirkung im Sinne von 'der hat das bekommen, also steht mir das auch zu', hat das jedoch nicht.
Wenn sich eine Häufung bestimmter Fälle herausstellt, werden sogenannte Richtlinien erstellt, an denen sich Richter orientieren können, damit es zu keinem entscheidungstechnischen Flickenteppich kommt.
Bindend sind aber auch diese nicht, sondern geben eher einen Korridor vor.
Rein emotionslos kann man diesen Fall als extremsten Fall der Körperverletzung sehen. Der Wesenstest hat jetzt stichprobenartig festgestellt - und dafür wurde er auch eingeführt -, dass von dem Hund unter den getesteten Bedingungen keine erhöhte Gefahr ausgeht.
Damit hat der Hund die gleichen Bedingungen erfüllt, wie auch andere Hunde, die zuvor ihre Halter oder Fremde schwer verletzt haben.
Solange es keine prâzisere Abgrenzung auf juristiischer Ebene gibt, können die Behörden nicht groß anders handeln.