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Celine
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heute 07:48

Der Fall "Sam" - Angriff oder missglückter Rettungsversuch?

Der aktuelle Fall um den Hund "Sam" wirft bei mir viele Fragen auf. Je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich bezüglich des tatsächlichen Tathergangs. In den Medien (die nicht einmal die korrekte Rasse benennen können) ist die Rede davon, dass der Halter an einem Biss ins Gesicht verstarb. Dem steht die Theorie gegenüber, der Hund habe lediglich versucht, sein Herrchen (nach einem medizinischen Notfall) zu "wecken". Wie lässt sich die Schwere der Verletzungen mit einem bloßen Weckversuch vereinbaren? Ab wann schlägt Fürsorge in (unbeabsichtigte) schwere Verletzung um? Auf dem Bild erkennt man schon etwas rosa am weißen Brustzeichen, was für Kontakt mit Blut steht. Die Dobihündin, die bei mir zum Schluss war, lag 2 Tage neben dem toten Besitzer in der Wohnung. Der Besitzer hatte aber keine Spuren von seinem Hund. Das heißt natürlich nicht, dass es bei allen Hunden so sein muss, das ist mir schon klar. Wären aber solche Fälle nicht häufiger/ bekannter? Und vor allem, wenn es zu einem Kampf kam, warum hat niemand was gesehen oder gehört? Der Fall Chico damals, der nachweislich misshandelt wurde und die 2 Menschen getötet hat, hat meiner Meinung nach nicht so viel Aufmerksamkeit bekommen. Was ist hier anders? Ich bin mir bei dem Thema so unsicher, dass ich mir gar kein Urteil erlauben kann oder will. Dennoch freue ich mich über eure Ansichten und vielleicht auch die ein oder andere fachliche Einschätzung oder auch persönliche Erfahrung😊 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/hund-toetet-halter-rechtsmedizin-bestaetigt-bisse-als-ursache,lohne-122.html
 
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Lena
15. Feb. 12:27
Dass ein Halter juristisch zur Rechenschaft gezogen wird, ist selbstverständlich, das ändert aber rein gar nichts an der Gefahr, die vom Hund ausgeht. Hier geht es mir um die rechtliche Gleichbehandlung. Wenn dieser Hund trotz einer Tötung als führbar eingestuft wird, erschwert das künftige Entziehungen massiv. Ein Anwalt wird genau diesen Präzedenzfall nutzen, um zu argumentieren ‚Wenn der Hund Sam nach einer Tötung eine zweite Chance bekam, warum wird meinem Mandanten diese Chance bei einer weniger schweren Beißattacke verwehrt? Das ist das Prinzip der juristischen Vergleichbarkeit.
Dann ist doch aber erstmal der Eingang- wer ist der Mandant-

die Person, die den Hund haben will (bei Sam wohl der Bruder); aber da kommt dann die Frage wie wahrscheinlich ist der Fall, dass jemand anderes so einen Hund will.

Im Fall von Sam ist ja nun mal auch Sam Besitz der Erbengemeinschaft (daran ändert die Beschlagnahmung erstmal nichts).

Es braucht also erstmal einen Besitzanspruch (hier Erbengemeinschaft/Bruder) und eine Eignung des Mandaten, der diesen einen Hund will.
 
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Katrin
15. Feb. 12:32
Niedersachen plant gerade einige Gesetzesänderungen ua.

•Verschärfung der Sachkundepflicht: Es wird diskutiert, den Hundeführerschein (Sachkundeprüfung) für einen größeren Kreis von Haltern verpflichtend zu machen.
•Umgang mit „gefährlichen Hunden“: Geplante Änderungen sehen vor, Hunden, die als gefährlich eingestuft wurden, unter bestimmten Auflagen eine „zweite Chance“ zu ermöglichen, anstatt sie dauerhaft zu isolieren oder einzuschläfern.
 
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Celine
15. Feb. 12:35
Dann ist doch aber erstmal der Eingang- wer ist der Mandant- die Person, die den Hund haben will (bei Sam wohl der Bruder); aber da kommt dann die Frage wie wahrscheinlich ist der Fall, dass jemand anderes so einen Hund will. Im Fall von Sam ist ja nun mal auch Sam Besitz der Erbengemeinschaft (daran ändert die Beschlagnahmung erstmal nichts). Es braucht also erstmal einen Besitzanspruch (hier Erbengemeinschaft/Bruder) und eine Eignung des Mandaten, der diesen einen Hund will.
Nur weil jemand ein Tier erbt, hat er keinen automatischen Anspruch darauf, dass die Öffentlichkeit das Risiko einer weiteren Tötung mittragen muss. Wenn die Behörde feststellt, dass die Hemmschwelle zur Tötung einmal überschritten wurde, ist das Eigentumsrecht nachrangig. Dass hier dennoch so entschieden wurde, ist genau der Präzedenzfall, den ich meine.
Anwälte können dieses Beispiel nutzen, um den Fokus künftig weg von der ‚Gefahr durch den Hund‘ hin zum ‚Recht des Halters‘ zu verschieben. Damit wird die Tat (der Tod eines Menschen) zur verhandelbaren Nebensache, solange man einen Erben oder Besitzer findet, der einen Wesentest als ‚Eintrittskarte‘ vorlegt.
 
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Lena
15. Feb. 12:44
Nur weil jemand ein Tier erbt, hat er keinen automatischen Anspruch darauf, dass die Öffentlichkeit das Risiko einer weiteren Tötung mittragen muss. Wenn die Behörde feststellt, dass die Hemmschwelle zur Tötung einmal überschritten wurde, ist das Eigentumsrecht nachrangig. Dass hier dennoch so entschieden wurde, ist genau der Präzedenzfall, den ich meine. Anwälte können dieses Beispiel nutzen, um den Fokus künftig weg von der ‚Gefahr durch den Hund‘ hin zum ‚Recht des Halters‘ zu verschieben. Damit wird die Tat (der Tod eines Menschen) zur verhandelbaren Nebensache, solange man einen Erben oder Besitzer findet, der einen Wesentest als ‚Eintrittskarte‘ vorlegt.
Dem Grunde nach hast du Recht, aber du brauchst eben auch den Erben, denn der ursprüngliche Halter ist offensichtlich ungeeignet zum Führen des Hundes- also landen wir letztlich nur bei absolut vergleichbaren Fällen (Halter tot und Erbe will den Hund)-

Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Erbe die Eintrittskarte vorlegt…

Der Fokus ist schon längst verschoben, allein dass ein Wesenstest gemacht wird. Sonst müsste man die Tiere grundsätzlich einschläfern, aber das will anscheinend keiner mehr..
 
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Celine
15. Feb. 12:52
Dem Grunde nach hast du Recht, aber du brauchst eben auch den Erben, denn der ursprüngliche Halter ist offensichtlich ungeeignet zum Führen des Hundes- also landen wir letztlich nur bei absolut vergleichbaren Fällen (Halter tot und Erbe will den Hund)- Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Erbe die Eintrittskarte vorlegt… Der Fokus ist schon längst verschoben, allein dass ein Wesenstest gemacht wird. Sonst müsste man die Tiere grundsätzlich einschläfern, aber das will anscheinend keiner mehr..
So unwahrscheinlich ist das nachdem Fall bestimmt nicht mehr. Dank Tiktok sieht man doch wie viel man in Bewegung setzen kann. Ein Sachkundenachweis und ein Wesenstest sind auch nicht schwer. 😅
 
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Lena
15. Feb. 13:31
So unwahrscheinlich ist das nachdem Fall bestimmt nicht mehr. Dank Tiktok sieht man doch wie viel man in Bewegung setzen kann. Ein Sachkundenachweis und ein Wesenstest sind auch nicht schwer. 😅
Naja, allein aufgrund der Häufigkeit der Fälle ist die Wahrscheinlichkeit gering,
toter Halter+williger Erbe+ bestandener Wesenstest das passiert nicht jeden Tag (zumal nach dem Wesentests auch noch nicht Schluss ist, tatsächlich freigeben ist der Hund ja dennoch nicht).
 
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Olli
15. Feb. 14:19
Dass ein Halter juristisch zur Rechenschaft gezogen wird, ist selbstverständlich, das ändert aber rein gar nichts an der Gefahr, die vom Hund ausgeht. Hier geht es mir um die rechtliche Gleichbehandlung. Wenn dieser Hund trotz einer Tötung als führbar eingestuft wird, erschwert das künftige Entziehungen massiv. Ein Anwalt wird genau diesen Präzedenzfall nutzen, um zu argumentieren ‚Wenn der Hund Sam nach einer Tötung eine zweite Chance bekam, warum wird meinem Mandanten diese Chance bei einer weniger schweren Beißattacke verwehrt? Das ist das Prinzip der juristischen Vergleichbarkeit.
Den Präzedenzfall wie er z.B im amerikanischen Recht existiert, gibt es in Deutschland nicht.

Natürlich kann ein Anwalt den Fall in einem Rechtsstreit als Beispiel nennen - bindende Wirkung im Sinne von 'der hat das bekommen, also steht mir das auch zu', hat das jedoch nicht.

Wenn sich eine Häufung bestimmter Fälle herausstellt, werden sogenannte Richtlinien erstellt, an denen sich Richter orientieren können, damit es zu keinem entscheidungstechnischen Flickenteppich kommt.

Bindend sind aber auch diese nicht, sondern geben eher einen Korridor vor.

Rein emotionslos kann man diesen Fall als extremsten Fall der Körperverletzung sehen. Der Wesenstest hat jetzt stichprobenartig festgestellt - und dafür wurde er auch eingeführt -, dass von dem Hund unter den getesteten Bedingungen keine erhöhte Gefahr ausgeht.

Damit hat der Hund die gleichen Bedingungen erfüllt, wie auch andere Hunde, die zuvor ihre Halter oder Fremde schwer verletzt haben.

Solange es keine prâzisere Abgrenzung auf juristiischer Ebene gibt, können die Behörden nicht groß anders handeln.
 
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Lou
15. Feb. 16:31
Ich habe mal chatGPT gefragt wie er die Seite vom Spendenlink empfindet 😅

1. Wichtigster objektiver Punkt: Der konkrete Vorfall wird auf der Spendenseite NICHT klar beschrieben
Auf der Seite steht nur sehr allgemein:
„Sam befindet sich derzeit im Tierschutzhof Dickel, da im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren verschiedene Prüfungen und Auflagen angeordnet wurden.“
und
„Vor kurzem ist Dominik leider viel zu früh und viel zu plötzlich verstorben."
Was nicht erwähnt wird:
dass der Halter durch Hundebisse gestorben ist
dass Sam laut Rechtsmedizin beteiligt war
dass es sich um einen tödlichen Beißvorfall handelt
Das ist ein zentraler Kontext, der komplett fehlt.
Stattdessen wird stark emotional formuliert (Trauer, Verlust, Bindung, Wesenstest, „Chance nach Hause zu kommen“).

2. Rechtliche Bewertung: Das ist wahrscheinlich NICHT automatisch Betrug – aber potenziell irreführend
Entscheidend ist der Unterschied zwischen:

A) Illegal (Betrug)
Das wäre z. B., wenn sie schreiben würden:
„Sam hat niemanden gebissen“
„Sam war nicht beteiligt“
„Der Tod hatte nichts mit Sam zu tun“
Das steht dort nicht.

B) Rechtliche Grauzone: selektive Darstellung / Weglassen wichtiger Fakten
Hier passiert Folgendes:
Es wird von einem „behördlichen Verfahren“ gesprochen.
Es wird vom Tod des Halters gesprochen,
aber der Zusammenhang wird nicht erklärt
Das nennt man juristisch eine „unvollständige Darstellung“ oder möglicherweise eine „irreführende Unterlassung“.
Das kann problematisch sein, wenn:
bewusst weggelassen wird, um mehr Spenden zu bekommen
und dadurch ein falscher Eindruck entsteht
Aber: Das ist schwer nachweisbar.

3. Wichtig: Der Wesenstest wird als stark entlastendes Element dargestellt
Die Seite betont:
„Im Rahmen des Tests zeigte Sam keine Hinweise auf inadäquates Aggressionspotenzial.“
Das ist korrekt als Testergebnis, aber:
ein Wesenstest bewertet nur aktuelles Verhalten
er widerlegt nicht automatisch einen früheren Beißvorfall
Die Seite lässt diesen Unterschied offen.
Das ist keine klare Lüge, aber eine einseitige Darstellung zugunsten des Hundes.
 
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Celine
15. Feb. 16:50
Den Präzedenzfall wie er z.B im amerikanischen Recht existiert, gibt es in Deutschland nicht. Natürlich kann ein Anwalt den Fall in einem Rechtsstreit als Beispiel nennen - bindende Wirkung im Sinne von 'der hat das bekommen, also steht mir das auch zu', hat das jedoch nicht. Wenn sich eine Häufung bestimmter Fälle herausstellt, werden sogenannte Richtlinien erstellt, an denen sich Richter orientieren können, damit es zu keinem entscheidungstechnischen Flickenteppich kommt. Bindend sind aber auch diese nicht, sondern geben eher einen Korridor vor. Rein emotionslos kann man diesen Fall als extremsten Fall der Körperverletzung sehen. Der Wesenstest hat jetzt stichprobenartig festgestellt - und dafür wurde er auch eingeführt -, dass von dem Hund unter den getesteten Bedingungen keine erhöhte Gefahr ausgeht. Damit hat der Hund die gleichen Bedingungen erfüllt, wie auch andere Hunde, die zuvor ihre Halter oder Fremde schwer verletzt haben. Solange es keine prâzisere Abgrenzung auf juristiischer Ebene gibt, können die Behörden nicht groß anders handeln.
Wenn eine Behörde einmal entschieden hat, dass eine Tötung durch einen Wesentest 'heilbar' ist, schafft sie einen faktischen Standard. Ein Anwalt muss keine bindende Wirkung wie in den USA haben, er muss nur aufzeigen, dass eine Ablehnung in einem ähnlichen Fall willkürlich wäre. Das erhöht das Prozessrisiko für die Behörden enorm.

Eine Tötung ist für dich nur ein extremer Fall von Körperverletzung?
 
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Lena
15. Feb. 17:00
Wenn eine Behörde einmal entschieden hat, dass eine Tötung durch einen Wesentest 'heilbar' ist, schafft sie einen faktischen Standard. Ein Anwalt muss keine bindende Wirkung wie in den USA haben, er muss nur aufzeigen, dass eine Ablehnung in einem ähnlichen Fall willkürlich wäre. Das erhöht das Prozessrisiko für die Behörden enorm. Eine Tötung ist für dich nur ein extremer Fall von Körperverletzung?
Aus meinem Alltagsgeschäft:
Ich bin nicht an die Entscheidungen anderer Behörden aus anderen Fällen gebunden!

Bindungswirkungen haben Gesetze und Richtlinien-
wenn in anderen Fällen von anderen Personen andere Entscheidungen getroffen wurden, sind das andere Sachverhalte und jedes Detail im Sachverhalt kann zu einer anderen rechtlichen Würdigung führen.

Sam ist ein Einzelfall und kein Standard