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Celine
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zuletzt 10. Apr.

Der Fall "Sam" - Angriff oder missglückter Rettungsversuch?

Der aktuelle Fall um den Hund "Sam" wirft bei mir viele Fragen auf. Je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich bezüglich des tatsächlichen Tathergangs. In den Medien (die nicht einmal die korrekte Rasse benennen können) ist die Rede davon, dass der Halter an einem Biss ins Gesicht verstarb. Dem steht die Theorie gegenüber, der Hund habe lediglich versucht, sein Herrchen (nach einem medizinischen Notfall) zu "wecken". Wie lässt sich die Schwere der Verletzungen mit einem bloßen Weckversuch vereinbaren? Ab wann schlägt Fürsorge in (unbeabsichtigte) schwere Verletzung um? Auf dem Bild erkennt man schon etwas rosa am weißen Brustzeichen, was für Kontakt mit Blut steht. Die Dobihündin, die bei mir zum Schluss war, lag 2 Tage neben dem toten Besitzer in der Wohnung. Der Besitzer hatte aber keine Spuren von seinem Hund. Das heißt natürlich nicht, dass es bei allen Hunden so sein muss, das ist mir schon klar. Wären aber solche Fälle nicht häufiger/ bekannter? Und vor allem, wenn es zu einem Kampf kam, warum hat niemand was gesehen oder gehört? Der Fall Chico damals, der nachweislich misshandelt wurde und die 2 Menschen getötet hat, hat meiner Meinung nach nicht so viel Aufmerksamkeit bekommen. Was ist hier anders? Ich bin mir bei dem Thema so unsicher, dass ich mir gar kein Urteil erlauben kann oder will. Dennoch freue ich mich über eure Ansichten und vielleicht auch die ein oder andere fachliche Einschätzung oder auch persönliche Erfahrung😊 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/hund-toetet-halter-rechtsmedizin-bestaetigt-bisse-als-ursache,lohne-122.html
 
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Lou
9. Apr. 16:09
Ehrlich gesagt verstehe ich diesen Beitrag nicht wirklich. Was hat er eigentlich gedacht? Dass er den Hund ohne Auflagen halten kann? Was ich noch weniger verstehe sind die Kommentare darunter.
Dass es Auflagen gibt, hatte er ja von Anfang an gesagt. Ich frage mich nur, mit was gerechnet wurde, Leinenpflicht?.. Das mit dem Zaun oder auch Maulkorb, war doch eigentlich absehbar und logisch.
 
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Lou
9. Apr. 16:19
Finde es aber krass, dass der Bruder scheinbar dazu bereit ist, nie wieder jemanden in die Wohnung zu lassen. Der Hund ist doch noch recht jung, der Bruder auch. Oder sind da wohl zukünftige Partner nicht von betroffen?
 
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Sina
9. Apr. 16:31
Finde es aber krass, dass der Bruder scheinbar dazu bereit ist, nie wieder jemanden in die Wohnung zu lassen. Der Hund ist doch noch recht jung, der Bruder auch. Oder sind da wohl zukünftige Partner nicht von betroffen?
Bei Besuch muss er ihn wohl dann mit Maulkorb sichern
 
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Katrin
9. Apr. 16:38
Laut KI

Die Auflage „keine weiteren Personen im Haushalt“ bedeutet im Kontext der Haltung gefährlicher Hunde, dass der Hund in der Wohnung ausschließlich mit dem Halter zusammenlebt. Es dürfen dort keine weiteren Personen ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Diese spezifische Einschränkung dient der Gefahrenabwehr und hat folgende Kernbedeutungen:

* Minimierung von Gefahrenquellen: Das Risiko, dass Mitbewohner (insbesondere Kinder oder ältere Menschen) durch den Hund zu Schaden kommen, wird auf Null reduziert.
* Ausschließliche Kontrolle: Die Behörde stellt sicher, dass nur die Person, die den erforderlichen Sachkundenachweis erbracht hat und über die nötige Zuverlässigkeit verfügt, Zugriff auf das Tier hat. Es wird verhindert, dass unbefugte Dritte (z. B. Partner oder Mitbewohner) das Tier ohne Aufsicht führen oder beeinflussen.
* Kontrollierbarkeit der Haltung: In einem Einpersonenhaushalt kann das Ordnungsamt klar zuordnen, wer für die Einhaltung sämtlicher Auflagen – wie die sichere Verwahrung innerhalb der Wohnung – verantwortlich ist.
* Besuchsregelung: „Keine weiteren Personen im Haushalt“ bezieht sich auf das dauerhafte Wohnen. Kurzzeitiger Besuch ist meist nicht grundsätzlich verboten, unterliegt aber oft strengen Auflagen (z. B. Trennung des Hundes in einem anderen Raum oder Tragen eines Maulkorbs auch in der Wohnung bei Anwesenheit Dritter). [1, 2, 3]

Wichtig: Ein Verstoß gegen diese Auflage (z. B. durch heimliches Einziehen einer weiteren Person) kann zum sofortigen Widerruf der Halteerlaubnis und zur Sicherstellung des Hundes führen. [2]
 
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Olli
9. Apr. 17:13
Laut KI Die Auflage „keine weiteren Personen im Haushalt“ bedeutet im Kontext der Haltung gefährlicher Hunde, dass der Hund in der Wohnung ausschließlich mit dem Halter zusammenlebt. Es dürfen dort keine weiteren Personen ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Diese spezifische Einschränkung dient der Gefahrenabwehr und hat folgende Kernbedeutungen: * Minimierung von Gefahrenquellen: Das Risiko, dass Mitbewohner (insbesondere Kinder oder ältere Menschen) durch den Hund zu Schaden kommen, wird auf Null reduziert. * Ausschließliche Kontrolle: Die Behörde stellt sicher, dass nur die Person, die den erforderlichen Sachkundenachweis erbracht hat und über die nötige Zuverlässigkeit verfügt, Zugriff auf das Tier hat. Es wird verhindert, dass unbefugte Dritte (z. B. Partner oder Mitbewohner) das Tier ohne Aufsicht führen oder beeinflussen. * Kontrollierbarkeit der Haltung: In einem Einpersonenhaushalt kann das Ordnungsamt klar zuordnen, wer für die Einhaltung sämtlicher Auflagen – wie die sichere Verwahrung innerhalb der Wohnung – verantwortlich ist. * Besuchsregelung: „Keine weiteren Personen im Haushalt“ bezieht sich auf das dauerhafte Wohnen. Kurzzeitiger Besuch ist meist nicht grundsätzlich verboten, unterliegt aber oft strengen Auflagen (z. B. Trennung des Hundes in einem anderen Raum oder Tragen eines Maulkorbs auch in der Wohnung bei Anwesenheit Dritter). [1, 2, 3] Wichtig: Ein Verstoß gegen diese Auflage (z. B. durch heimliches Einziehen einer weiteren Person) kann zum sofortigen Widerruf der Halteerlaubnis und zur Sicherstellung des Hundes führen. [2]
Nur die wenigsten Menschen eignen sich zum Eremiten.

Wenn Geld nur vom Amt oder von Spendern kommt, wäre rundum-Betreuung ja durchaus möglich, aber wenn der Halter mal wieder arbeiten gehen will, verkürzt sich die Zeit für den Hund logischerweise.

Mit diesem Umstand haben zwar auch Normalos zu tun, dennoch ist es ja hier kein 'normaler' Hund.

Wenn dann noch andere Interessen dazu kommen, wäre eine Folge für mich, dass der Hund lange weggesperrt wird und sein Dasein in einem Zimmer fristen wird und dort dann so richtig Zeit hat, verhaltensauffällig zu werden.

Auch für den Fall, dass es mal eine Situation gibt, in der der Halter nicht verfügbar ist, muss es zumindest eine Idee der Betreuung geben. Auch wenn es heißt, dass er übergangsweise nochmal in 'sein' TH muss - da kennt man ihn ja.

Ich finde deshalb diese Ein-Personen-Haushalt- Reglung nicht hilfreich.
 
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Sina
9. Apr. 17:20
Nur die wenigsten Menschen eignen sich zum Eremiten. Wenn Geld nur vom Amt oder von Spendern kommt, wäre rundum-Betreuung ja durchaus möglich, aber wenn der Halter mal wieder arbeiten gehen will, verkürzt sich die Zeit für den Hund logischerweise. Mit diesem Umstand haben zwar auch Normalos zu tun, dennoch ist es ja hier kein 'normaler' Hund. Wenn dann noch andere Interessen dazu kommen, wäre eine Folge für mich, dass der Hund lange weggesperrt wird und sein Dasein in einem Zimmer fristen wird und dort dann so richtig Zeit hat, verhaltensauffällig zu werden. Auch für den Fall, dass es mal eine Situation gibt, in der der Halter nicht verfügbar ist, muss es zumindest eine Idee der Betreuung geben. Auch wenn es heißt, dass er übergangsweise nochmal in 'sein' TH muss - da kennt man ihn ja. Ich finde deshalb diese Ein-Personen-Haushalt- Reglung nicht hilfreich.
Aber hätte das Tierheim ihm diesen Hund vermittelt, wenn er jetzt noch täglich 8-10h ausser Haus arbeiten würde?

Ich gehe davon aus, dass er einer Remote/Homeoffice Tätigkeit nachgeht. So wie es ja die meisten Einzelhundehalter tun.

Aber ja, bei Ausfall, Krankenhaus, etc ist es natürlich schwierig.
 
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Olli
9. Apr. 17:28
Aber hätte das Tierheim ihm diesen Hund vermittelt, wenn er jetzt noch täglich 8-10h ausser Haus arbeiten würde? Ich gehe davon aus, dass er einer Remote/Homeoffice Tätigkeit nachgeht. So wie es ja die meisten Einzelhundehalter tun. Aber ja, bei Ausfall, Krankenhaus, etc ist es natürlich schwierig.
Ist ja nur 'ne Mutmaßung meinerseits. Ich kann mir eben nicht vorstellen, wie man alles alleine mit 'so einem' Tier schaffen will.

Vielleicht gibt's ja hier allein lebende HH, die auch einen gefährlichen Hund haben und meine Bedenken zerstreuen können ohne zu sagen "Man darf halt nicht krank werden!" :-)
 
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Katrin
9. Apr. 17:38
Nur die wenigsten Menschen eignen sich zum Eremiten. Wenn Geld nur vom Amt oder von Spendern kommt, wäre rundum-Betreuung ja durchaus möglich, aber wenn der Halter mal wieder arbeiten gehen will, verkürzt sich die Zeit für den Hund logischerweise. Mit diesem Umstand haben zwar auch Normalos zu tun, dennoch ist es ja hier kein 'normaler' Hund. Wenn dann noch andere Interessen dazu kommen, wäre eine Folge für mich, dass der Hund lange weggesperrt wird und sein Dasein in einem Zimmer fristen wird und dort dann so richtig Zeit hat, verhaltensauffällig zu werden. Auch für den Fall, dass es mal eine Situation gibt, in der der Halter nicht verfügbar ist, muss es zumindest eine Idee der Betreuung geben. Auch wenn es heißt, dass er übergangsweise nochmal in 'sein' TH muss - da kennt man ihn ja. Ich finde deshalb diese Ein-Personen-Haushalt- Reglung nicht hilfreich.
Ich denke schon das es da durchaus auch Möglichkeiten gibt, durch Antragsstellung und Überprüfung, ein zusammenziehen zu ermöglichen. Andererseits handelt es sich hier ja nicht um den Standard Beißvorfall. Der Hund hat getötet und da kann ich diese eine Person Regel echt nachvollziehen.
 
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Silvia
10. Apr. 15:31
Aber hätte das Tierheim ihm diesen Hund vermittelt, wenn er jetzt noch täglich 8-10h ausser Haus arbeiten würde? Ich gehe davon aus, dass er einer Remote/Homeoffice Tätigkeit nachgeht. So wie es ja die meisten Einzelhundehalter tun. Aber ja, bei Ausfall, Krankenhaus, etc ist es natürlich schwierig.
Wenn er einen Job mit 100 % Home Office haben sollte, dann hat er echt Glück. Fast alle Arbeitgeber wollen, dass ihre Mitarbeiter wieder mehr in Präsenz arbeiten.

Ich würde auch gerne den Arbeitgeber wechseln, aber entweder gibt es nur maximal zwei bis drei Tage Home Office, oder man darf den Hund nicht ins Büro nehmen. Da ich meinen gehandicapten Hund 24x7 betreuen muss, kann ich aktuell einen Jobwechsel leider vergessen.

Ob bei den Auflagen, die für einen gefährlich eingestuften Hund gelten, es überhaupt möglich ist, den Hund mit zur Arbeitsstelle zu nehmen, wage ich zu bezweifeln.
 
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wolf
10. Apr. 16:03
Wenn er einen Job mit 100 % Home Office haben sollte, dann hat er echt Glück. Fast alle Arbeitgeber wollen, dass ihre Mitarbeiter wieder mehr in Präsenz arbeiten. Ich würde auch gerne den Arbeitgeber wechseln, aber entweder gibt es nur maximal zwei bis drei Tage Home Office, oder man darf den Hund nicht ins Büro nehmen. Da ich meinen gehandicapten Hund 24x7 betreuen muss, kann ich aktuell einen Jobwechsel leider vergessen. Ob bei den Auflagen, die für einen gefährlich eingestuften Hund gelten, es überhaupt möglich ist, den Hund mit zur Arbeitsstelle zu nehmen, wage ich zu bezweifeln.
Der wird doch den Hund als Rechtfertigung nutzen, weshalb er nicht ernsthaft arbeiten kann. So wie momentan auch argumentiert wird, daß man eine neue Bleibe der Auflagen wegen sucht, nicht aber, weil die Mutter den Hund nicht im Haus haben möchte.

Wenn denen der Hund wieder übergeben wird, ist es ein Versagen des Systems.

Ich finde auch spannend, wie hier auf den Verlust eines Freundes, bzw. Bruders eingegangen wird. Das offenbart ja die emotionalen Kompetenzen.