Laut KI
Die Auflage „keine weiteren Personen im Haushalt“ bedeutet im Kontext der Haltung gefährlicher Hunde, dass der Hund in der Wohnung ausschließlich mit dem Halter zusammenlebt. Es dürfen dort keine weiteren Personen ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Diese spezifische Einschränkung dient der Gefahrenabwehr und hat folgende Kernbedeutungen:
* Minimierung von Gefahrenquellen: Das Risiko, dass Mitbewohner (insbesondere Kinder oder ältere Menschen) durch den Hund zu Schaden kommen, wird auf Null reduziert.
* Ausschließliche Kontrolle: Die Behörde stellt sicher, dass nur die Person, die den erforderlichen Sachkundenachweis erbracht hat und über die nötige Zuverlässigkeit verfügt, Zugriff auf das Tier hat. Es wird verhindert, dass unbefugte Dritte (z. B. Partner oder Mitbewohner) das Tier ohne Aufsicht führen oder beeinflussen.
* Kontrollierbarkeit der Haltung: In einem Einpersonenhaushalt kann das Ordnungsamt klar zuordnen, wer für die Einhaltung sämtlicher Auflagen – wie die sichere Verwahrung innerhalb der Wohnung – verantwortlich ist.
* Besuchsregelung: „Keine weiteren Personen im Haushalt“ bezieht sich auf das dauerhafte Wohnen. Kurzzeitiger Besuch ist meist nicht grundsätzlich verboten, unterliegt aber oft strengen Auflagen (z. B. Trennung des Hundes in einem anderen Raum oder Tragen eines Maulkorbs auch in der Wohnung bei Anwesenheit Dritter). [1, 2, 3]
Wichtig: Ein Verstoß gegen diese Auflage (z. B. durch heimliches Einziehen einer weiteren Person) kann zum sofortigen Widerruf der Halteerlaubnis und zur Sicherstellung des Hundes führen. [2]
Nur die wenigsten Menschen eignen sich zum Eremiten.
Wenn Geld nur vom Amt oder von Spendern kommt, wäre rundum-Betreuung ja durchaus möglich, aber wenn der Halter mal wieder arbeiten gehen will, verkürzt sich die Zeit für den Hund logischerweise.
Mit diesem Umstand haben zwar auch Normalos zu tun, dennoch ist es ja hier kein 'normaler' Hund.
Wenn dann noch andere Interessen dazu kommen, wäre eine Folge für mich, dass der Hund lange weggesperrt wird und sein Dasein in einem Zimmer fristen wird und dort dann so richtig Zeit hat, verhaltensauffällig zu werden.
Auch für den Fall, dass es mal eine Situation gibt, in der der Halter nicht verfügbar ist, muss es zumindest eine Idee der Betreuung geben. Auch wenn es heißt, dass er übergangsweise nochmal in 'sein' TH muss - da kennt man ihn ja.
Ich finde deshalb diese Ein-Personen-Haushalt- Reglung nicht hilfreich.