Wenn er so leicht erregbar ist, würde ich in Erwägung ziehen, ihm zu ermöglichen, entspannt durchs Leben zu gehen und toben.
Stimmt, ist auch einfacher, bequemer uns schneller als erziehende Hilfe. Was würden die Leute nur machen wenn es diese geniale Problemlösung für alles nicht gäbe.
Paragraph 6, Absatz 1 Satz 2 TierSchG. Für Haustiere, wie Hunde und Katzen, ist eine Kastration nur erlaubt, wenn sie nach Indikation eines Tierarztes geboten ist oder wenn eine unkontrollierbare Fortpflanzung verhindert werden soll.
Anmerkung von mir: da in Deutschland Ausserhalb der Wohnung oder des Grundstücks Leinenpflicht besteht, kann man nicht von einer unkontrollierbare Forpflanzungsgefahr reden. Das Verhütungsmittel ist immer am anderen Ende der Leine.