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M.
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 26
zuletzt 8. Jan.

Hundefutter für Urlaub

Hallo Community Wir wollen dieses Jahr mit Hundi in Italien Urlaub machen. Nun sind wir verunsichert, ob wir Hundefutter (Nassfutter) ausführen dürfen. Pro Tag bekommt sie ca. 1.2kg Futter. Für 14 Tagen wäre das über 16kg Fleisch. Ist das erlaubt? Wie habt ihr das mit dem Futter im Urlaub jeweils gehandhabt?
 
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M.
8. Jan. 07:41
Ach ja, vielleicht gibt es das Futter ja in Italien auch zu kaufen?
Nein, ist ein schweizer Produkt mit schweizer Biofleisch 😉
 
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M.
8. Jan. 07:42
"In diesem Zusammenhang umfasst die EU die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz." Das ist aber auch verwirrend 😅
Ja, da bin ich deiner Meinung. Seeehr verwirrend!
 
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M.
8. Jan. 07:43
"Es besteht die Gefahr, dass Tierseuchen in die Europäische Union (EU) eingeschleppt werden. Deshalb gibt es strenge Verfahren für die Einfuhr bestimmter tierischer Erzeugnisse in die EU. Diese Verfahren gelten allerdings nicht für die Ein- und Ausfuhr tierischer Erzeugnisse in die/aus den EU-Mitgliedstaaten sowie für die Einfuhr geringer Mengen tierischer Erzeugnisse für den eigenen Verbrauch aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz." Aus der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 Zwischen Schweiz und EU definitiv unproblematisch.
Das habe ich auch gelesen. Wie wird "gering" definiert? 🤔
 
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M.
8. Jan. 07:43
Was heißt denn dann „geringe Mengen“. Auch wenn es Eigenverbrauch ist, sind 16 kg sehr viel. Ich würde wirklich beim Zoll direkt nachfragen und ggf. Schauen, ob es das Futter auch vor Ort zu kaufen gibt.
Werde beim Zoll nachfragen, danke.
 
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Kristina
8. Jan. 10:58
Schau mal hier:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html

Zitat: Die Beschränkungen gelten jedoch nicht im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen, San Marino und der Schweiz
 
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M.
8. Jan. 11:59
Danke an alle, die geantwortet haben. Ich habe nun die italienische Bestimmungen gefunden. Für jene, die ebenfalls in Italien Urlaub machen wollen, hier der Link: https://www.adm.gov.it/portale/documents/20182/909438/cre-20160721-Travellers%27+customs+charter-ENG.pdf/8320bb22-f5c3-4b26-84f9-2b75de399ab9