Weil es mir keine Ruhe gelassen hat:
Laut NABU gilt folgendes:
"Hund-Wolf-Mischlinge haben in den ersten vier Generationen den Schutzstatus der strenger geschützten Ausgangsart"
Die Hybride sind demnach genauso geschützt.
Interessante ist in diesem Fall:
§45a Bundesnaturschutzgesetz: "Vorkommen von Hybriden zwischen Wolf und Hund (Wolfshybriden) in der freien Natur sind durch die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde zu entnehmen"
Auf welcher Grundlage der NABU zu dieser Auffassung kommt bleibt mir schleierhaft.
Wie die Definition der "ersten Vier-Generationen" zustande kommt, habe ich durch Nachforschungen nicht klären können.
Die Kombination aus einem domestizierten Hund und einem Wolf birgt enorme Risiken. Da kann ich es wenig nachvollziehen, dass die Erfassung der Wölfe nicht sorgfältig ausgeübt wird.
Geschweige denn, eine ordentliche Transparenz gelebt wird.
Ist den rechtlich relevant was die NABU dazu schreibt?
Ich dachte immer das ist nur ein Verein?
Die Peta schreibt ja auch viel wenn der Tag lang ist.
Ich Blick da nicht durch...EU Recht scheint das zu sein was nabu da schreibt...stand irgendwo.
Aber eu-recht, landesrecht....was ist relevant...keine ahnung.
Weisst du, als aktiver, nicht wo man das erfragen kann um sich nicht auf tratschmedien verlassen zu müssen?