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Dogorama-Mitglied
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Anzahl der Antworten 308
zuletzt 11. Dez.

Wild & Hund- Was sollte ich beachten?

Im alltäglichen Zusammenleben gibt es immer wieder Situationen, in denen man als Hundehalter auf Wildtiere trifft. Dabei kann es zu einer Gefährdung für beide Seiten kommen. Da dieses Thema in diversen Beiträgen immer wieder aufkommt, würde ich gerne die wichtigsten Punkte in diesem Thread bündeln.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Nov. 17:46
doch, ein wirklich gewinnbringender Diskussionsbeitrag
Genau Frau Holle.
Ich wollte das neue Thema bedienen. War das nicht Märchen!?
 
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Dogorama-Mitglied
27. Nov. 17:48
Mir kommt vor, als müsste ich erstmal ein paar 🍺 trinken, um folgen zu können 😄
Nein, nicht nötig. Hier hat nur eine Person Märchenstunde!?!
 
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Michi
27. Nov. 18:07
Nicht dass jetzt hier das Thema Wolf auf den Tisch kommt...dann muss ich mich ausklinken... 🤣
 
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Jochen
27. Nov. 18:50
Genau Frau Holle. Ich wollte das neue Thema bedienen. War das nicht Märchen!?
Eine männliche Frau Holle, auch mal interessant, an deinem literarischen Diskurs sollten wir noch arbeiten. Abgesehen von deinen seltsamen Einwürfen, finde ich es sehr gewinnbringend, wenn ein passionierter Jäger den Horizont des Provozierenden erweitert, argumentativ. Das ist großartig und hilft Vorurteile abzubauen.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Nov. 18:51
Ja, ich glaube gerne, dass das versucht wird. Und Berichte, dass Ponys und Jägerkollegen und sonstwas angeschossen werden, sind natürlich die Ausnahme. Aber die vielen Schweißhundrassen werden/wurden sicher auch nicht ohne Grund gezüchtet.
Es gibt in Deutschland nur zwei Schweisshunderassen.

Den Hannoverschen Schweisshund und den Bayerischen Gebirgsschweisshund.

Also nur zwei Spezialisten in einer breiten Vielfalt an jagdlichen Hunden.

Die Brauchbarkeit zur Nachsuche/Auffinden von Wild, können theoretisch alle Hunderassen
ablegen. Häufig scheitert eine tatsächliche Prüfung der Hunde an den Papieren und den Regularien zur Zulassung aus der Prüfungsordnung.

Negative Beispiele gibt es in allen Bereichen der Menschheit. Das ist immer wieder ein gleiches Muster und dient hauptsächlich der Spaltung.

Die Brauchbarkeit eines Jagdhundes zur Nasenarbeit ist essentiell für die waidgerechte Jagd. Lieber laufe ich ausschließlich die Übungsfährten, als nur eine reale Nachsuche.
Aber im Notfall wird man gebraucht.

Ob nun eine Krankheit, Unfall oder Schuss.

Die Hunde werden gebraucht und der jagdliche Einsatz ist ein wichtiger Beitrag.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Nov. 19:41
Eine männliche Frau Holle, auch mal interessant, an deinem literarischen Diskurs sollten wir noch arbeiten. Abgesehen von deinen seltsamen Einwürfen, finde ich es sehr gewinnbringend, wenn ein passionierter Jäger den Horizont des Provozierenden erweitert, argumentativ. Das ist großartig und hilft Vorurteile abzubauen.
🤭🤭🫣🤐
 
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Sabine
27. Nov. 20:42
Das ist ja wohl logisch. Aber ich hab persönlich keine Lust mein Geld zu verschenken. Der Verstoss gegen die gesetzlich auferlegten Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird 🤷‍♀️ Es gibt genug Freilaufmöglichkeiten und so spare ich mir unnötigen Ärger.
Es ist erstmal eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn jemand oder etwas etwas geschädigt wurde, geht es ins Strafrecht.
 
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Silke
27. Nov. 20:56
Benni und einige andere werden mir gleich an die Gurgel gehen und ich möchte betonen, dass ich unkontrollierbare Hunde niemals freilassen würde und es auch nicht bei anderen gutheiße. Aber diese Pauschalverbote sind doch hirnrissig. Das Tierwohl wird von der Jägerlobby gerne vorgeschoben. Meint ihr ernsthaft, für ein Reh ist es schöner angeschossen fliehen zu müssen, um dann von Schweißhunden aufgespürt und gestellt zu werden, als von einem wildernden Hund zu Tode gehetzt? Im Grunde geht es doch „nur“ um den wirtschaftlichen Schaden, der entsteht.
Die Aussage finde ich eigentlich ganz schlimm. Benny hat hier doch gerade erst aufgelistet was alles für Schäden durch wildernde Hunde entstehen können. Das ist für die Wildtiere einfach nur grausam. Und ja ein Jäger kann auch mal daneben schießen. Aber dann weiß man das und das Tier wird gesucht. Bei einem wildernden Hund der irgendwann mal zurück kommt weiß man doch oft gar nicht was er für einen Schaden angerichtet hat.

Hier in dem Dorf wo ich wohne bin ich auch aufgewachsen. Ich kenne hier alle Menschen. Ich bin mit jedem Grashalm und Zweig per du. Captain ist auch überall bekannt. Dazu kommt das ich weiß das ich mich auf Captain verlassen kann. Sonst hätte er die Freiheiten nicht die er hat. Ich weiß ganz genau wo ich ihn frei laufen lassen kann und wo nicht. Und unbekanntes Gelände muss schon wirklich sehr übersichtlich sein damit er Freilauf genießen kann.
 
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B
28. Nov. 05:15
Es ist erstmal eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn jemand oder etwas etwas geschädigt wurde, geht es ins Strafrecht.
Jain. Bei uns ist es eine Straftat.

Gesetzliche Grundlage ist die Kantonale Ordnungsbussen-Verordnung vom 10. Dezember 2019. Gemäss Paragraph 8, Absatz 3 bedürfen Berechtigte «einer Bewilligung der Direktion oder Gemeinde, der sie unterstehen, bzw. angehören». Diese Zweiteilung sei ihm nicht bewusst gewesen, sagt der Zolliker Polizeichef Peter Zimmermann: «Wenn die Jagdaufseher vom Kanton mit Bussenzetteln ausgerüstet worden sind, dann geht das für uns in Ordnung.»

Jagdaufseher können auch in andern Fällen Bussen verteilen. Beispielsweise an Personen, die geschützte Pflanzen ausreissen, Waldgebiete mit Zugänglichkeitsbeschränkung betreten, Waldstrassen unberechtigterweise befahren oder ohne Bewilligung jagen.
 
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Silke
28. Nov. 06:09
Jain. Bei uns ist es eine Straftat. Gesetzliche Grundlage ist die Kantonale Ordnungsbussen-Verordnung vom 10. Dezember 2019. Gemäss Paragraph 8, Absatz 3 bedürfen Berechtigte «einer Bewilligung der Direktion oder Gemeinde, der sie unterstehen, bzw. angehören». Diese Zweiteilung sei ihm nicht bewusst gewesen, sagt der Zolliker Polizeichef Peter Zimmermann: «Wenn die Jagdaufseher vom Kanton mit Bussenzetteln ausgerüstet worden sind, dann geht das für uns in Ordnung.» Jagdaufseher können auch in andern Fällen Bussen verteilen. Beispielsweise an Personen, die geschützte Pflanzen ausreissen, Waldgebiete mit Zugänglichkeitsbeschränkung betreten, Waldstrassen unberechtigterweise befahren oder ohne Bewilligung jagen.
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