Es ist erstmal eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn jemand oder etwas etwas geschädigt wurde, geht es ins Strafrecht.
Jain. Bei uns ist es eine Straftat.
Gesetzliche Grundlage ist die Kantonale Ordnungsbussen-Verordnung vom 10. Dezember 2019. Gemäss Paragraph 8, Absatz 3 bedürfen Berechtigte «einer Bewilligung der Direktion oder Gemeinde, der sie unterstehen, bzw. angehören». Diese Zweiteilung sei ihm nicht bewusst gewesen, sagt der Zolliker Polizeichef Peter Zimmermann: «Wenn die Jagdaufseher vom Kanton mit Bussenzetteln ausgerüstet worden sind, dann geht das für uns in Ordnung.»
Jagdaufseher können auch in andern Fällen Bussen verteilen. Beispielsweise an Personen, die geschützte Pflanzen ausreissen, Waldgebiete mit Zugänglichkeitsbeschränkung betreten, Waldstrassen unberechtigterweise befahren oder ohne Bewilligung jagen.