Sehr viele Halter kennen nicht den zuständigen Jäger in Ihrer Region.
Je nach Gestaltung des Spaziergang, läuft man durch mehrere Reviere.
Die Grenzen von einem Jagdrevier sind nicht gekennzeichnet oder gar unmittelbar öffentlich zugänglich.
Wenn es dann mal tatsächlich zu einem Unfall kommt und der Hund ein Tier verletzt oder getötet hat, ist die Unwissenheit und zugleich Furcht vor den Konsequenzen groß.
Da ein solcher Unfall zunächst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es keinen Grund für Panik.
Wichtig ist, dass der zuständige Jäger informiert wird, um das Tier zu entsorgen oder notfalls zu erlösen.
Damit man in einer solchen Situation nicht hilflos ist, rate ich jedem, sich schon vorher die Kontaktdaten zu besorgen.
"Ein flächendeckendes aktuelles Jagdpächterverzeichnis existiert in Deutschland nicht. Bitte wenden Sie sich bei der Suche nach Ihrem zuständigen Jagdpächter an die Liegenschaftsverwaltung ihrer Gemeinde oder Stadt. Dem dortigen Sachbearbeiter obliegt die Verwaltung des städtischen Eigentums. Fast alle Gemeinden und Städte haben Eigentum an jagdbaren Flächen und sind dadurch Mitglied der Jagdgenossenschaften in ihrer Gemarkung und kennen nicht nur die Jagdpächter, sondern auch die Grenzen der Jagdreviere."
Quelle: https://www.deutsches-jagdportal.de/portal/index.php/blog/item/390-wer-ist-der-jagdpaechter-in-meiner-region
Damit ist sichergestellt, dass im Notfall schnell und souverän gehandelt werden kann.
Verletzte Tiere können unter Umständen noch Tagelang elendig Ihren Wunden erliegen.
Wenn man aus Furcht und Scham den Vorfall verschweigt, ist es sowohl für dass Tier als, als auch für den Halter nur noch schlimmer.
Eine kurze, grobe Zusammenfassung für Interessierte:
https://haustiernasen.de/reh-getoetet-von-hund-was-passiert-alles-ueber-die-konsequenzen-fuer-hund-halter/
Die rechtlichen Konsequenzen, wenn man vermeintlich nicht bemerkt wurde, sind deutlich schlimmer.
Wenn zB. motivierte Tierschützer einem Hundehalter gar Vorsatz unterstellen und diesen durch Zeugenaussagen untermauern, stehen ganz andere Strafen im Raum.
"Die Folgen für den Hundebesitzer können vielfältig sein. Läuft ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herum, stöbert ein Hund Wild nach, hetzt oder reißt er die Tiere, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz vor. Hier wird durch die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängt. Im Wiederholungsfall oder wenn der Hundeführer mit Vorsatz handelt, kann es sich sogar um eine Straftat handeln. Für solche Fälle sieht der § 292 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter. Diese Summen können schnell ein vierstelliges Ausmaß erreichen."
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wildernde-hunde_082543.html
Auflagen zur Haltung oder gar der Entzug des Hundes sind ebenso mögliche Folgen.
Bitte vorher informieren und im schlimmsten Fall einfach Bescheid geben.
Eine Redensart unter Jägern lautet: Der Wald hat Augen und Ohren.
Und genau das bestätigt sich tagtäglich.
Frei nach MurphysLaw.
Ich hoffe das kann dem ein oder anderen helfen und für das Thema sensibilisieren.