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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 11. Dez.

Wild & Hund- Was sollte ich beachten?

Im alltäglichen Zusammenleben gibt es immer wieder Situationen, in denen man als Hundehalter auf Wildtiere trifft. Dabei kann es zu einer Gefährdung für beide Seiten kommen. Da dieses Thema in diversen Beiträgen immer wieder aufkommt, würde ich gerne die wichtigsten Punkte in diesem Thread bündeln.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Nov. 20:59
Könntest du Zwang etwas genauer verdeutlichen?
Zwang bedeutet, einen Befehl durchzusetzen.

Klassiker: Platz

Der Hund weigert sich ins Platz zu gehen.

Man positioniert den Hund dann ins Platz, löst die Hände von Ihm, und lobt ihn mit ruhiger besonnener Stimme, für das Liegen im Platz.

Zwang bedeutet, dass man dem Hund keine andere Möglichkeit lässt.

Er darf nicht widersprechen.

Das Grundsätzliche Vermitteln einer jeden Position, kann spielerisch mittels Leckerli, Spielzeug und Lob geschehen.

Die Inkonsequenz des Hundes bei der Ausführung, wird durch den Zwang des Halters ausgeglichen.

Damit wird langfristig sichergestellt, dass der Hund diesen Befehl immer ausübt.

Um das auch zu gewährleisten, darf man den Befehl, gerade zu Beginn, nur dann erteilen, wenn man auch unmittelbar dazu in der Lage ist, den Befehl durchzusetzen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Nov. 21:03
Das kann ich von hier auch nur bestätigen! Ich bin schon einige Male Jagdhunden im Wald begegnet, wo von dem zugehörigen Jäger nichts zu sehen war, nur sein Auto an der Straße. Die Krönung war dann auch der Jagdhund der Suki attackiert und schwer gebissen hat, die Halterin war 5m entfernt, keine Spur von Gehorsam. Und ja, diese Hunde sind jagdlich geführt.
Im Rahmen der Stöberarbeit darf und soll der Hund sich selbstständig auf weite Distanz vom Halter entfernen und diesem das Wild zuarbeiten.

Dementsprechend arbeitet der Hund selbstständig und frei vom Führer.

Was nicht akzeptabel ist, ist jeglicher Angriff auf andere Hunde.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Nov. 21:12
Hey Benni. Vielleicht magst du auch noch mal schreiben was die Tiere durchmachen wenn ein wildernder Hund hinter ihnen her ist. Und was es für mögliche Folgen geben kann. Viele wissen das scheinbar immer noch nicht und du kannst das super erklären und zusammenfassen.😉
Die Folgen einer Hatz durch den Hund sind teilweise sehr dramatisch.

Abgesehen vom Streß durch die Situation, sind weitere Auswirkungen:

Verletzungen durch die Flucht (Zäune, Äste Dornen, Stürze, Brüche, Prellungen.)

Verkehrsunfälle

Verlust der Jungtiere:
Frühgeburten, Kreislaufkollaps, Unterkühlung bei zB. Frischlingen.

Jeglicher Biss entzündet sich und durch eine Sepsis geht das Tier langsam und elendig ein. Sofern der Hund das Tier nicht bereits abgewürgt hat.

Der Streß und die Belastung können ein Tier im Winter töten. Die anschließende
Unterkühlung und der Nährstoffmangel ist nicht ohne.

Das sind so die übliche Folgen einer ausgiebigen Hatz.

Das gehört im Gewissen Maß auch zum natürlichen Kreislauf der Wildtiere.

Es ist aber nicht zu verharmlosen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Nov. 21:18
Rütter schimpft immer über die rückständigen Ausbildungsmethoden bei Jagdhunden. Und wie brutal und nur im Meidemodus „Down“ „erlernt“ wird. Meine konnten das alle (bei mir heißt das „duck dich“), gewaltfrei. Ich habe mich immer gefragt, wozu das Jagdhunde können müssen, danke für die Erklärung, Benni. Wie hast du das deinem beigebracht?
Ich habe es meinem Hund als Welpe spielerisch in der Stubendressur gelehrt.

Dann nach außen transportiert und mittels Schleppleine und zusätzlicher Person durchgesetzt.

Im Grunde kein Hexenwerk und durch simple Konsequenz umzusetzen.

Aber ich spreche hier von einem Welpen/Junghund, täglichem Training, 50m Schleppleine, regelmäßigem Wildkontakt und der Hilfe durch kompetente Mitstreiter.

12 Wochen täglich 2-3h Spaziergang, Situation suchen, provozieren und ggf. korrigieren/durchsetzen.

Bei mir hat es funktioniert.

Ob es beim nächsten Hund ebenso klappt, wird sich zeigen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Nov. 21:31
Ich glaube die Jägerschaft hat sich schon etwas gewandelt. Früher wurde ich regelmäßig angemacht. Scheibe runter und dumme Sprüche abgesondert… immer mit der Attitüde als seien sie blaublütige Großwaldbesitzer und allmächtig in ihrem Revier. Heute auch Scheibe runter, aber nettes Pläuschchen über Wildschweine und Jagdhunde. Was ich bis heute nicht verstehe nach 23 Jahren Hundehaltung, dass ich noch nie einen Jäger auf zwei Beinen gesehen habe… dürfen unsere Naturschützer nicht in ihrem Revier laufen?
Natürlich gehen Jäger auch auch zu Fuß durchs Revier und das nicht wenig. Jedoch zu Zeiten, während der übliche Mensch noch im Bett liegt.

Wenn dann die ersten Spaziergänger das Revier aufsuchen, gilt es auch diverse Arbeiten im Revier an unterschiedlichen Standorten zu erledigen. Wenn dann Zuhause noch der Nachwuchs zum Wettkampf gefahren werden muss, die Frau gerne den Rasen gemäht haben möchte und man noch einkaufen fahren soll, wird wie immer, die Zeit knapp.

Jeder Jäger würde lieber nur zu Fuß durchs Revier pirschen und sich alles ganz genau anschauen. Dazu fehlt es aber leider häufig an der Zeit.

Mal von den Altersbeschwerden abgesehen, welche manche Menschen quälen.

Ebenso könnte man die Hundehalter kritisieren, welche täglich mit dem Auto an den Ortsrand fahren, um dort den Hund laufen zu lassen.


Da hört man auch immer wieder die gleichen Gründe.

"Es musste nochmal schnell...., weil..."
 
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Dogorama-Mitglied
24. Nov. 21:34
Natürlich sind nicht alle Jäger so, aber meine Geschichte ist noch nicht mal ein Jahr her. Leider scheint der Wandel noch nicht zu uns durchgerungen zu sein. Sehr merkwürdig fand ich auch den Jäger, der fragte, weshalb mein Hund an der Schleppleine sei. Ich habe ihm erklärt, dass er einen Jagdtrieb entwickelt habe und wir erst ein Antijagdtraining machen bevor er wieder frei laufen darf. Seine Antwort war, dass Hunde frei laufen sollten. Wenn er mal einen Hasen jage, sei das nicht so schlimm. Äh ja. Ok. Und die, die nicht mehr gut laufen können, und deshalb aus dem Autofenster heraus schießen, gibt es hier auch. Und Jagdhunde, die zwar freundlich auf uns zukommen, aber nicht abrufbar sind, oder die allein im Dorf spazieren gehen.. Ich weiß, dass negative Erlebnisse oft besser im Gedächtnis bleiben, aber viele positive gibt es auch leider nicht. Diese Hündin ist uns häufig allein entgegegekommen und hat sich immer freundlich verhalten. Nur dieses Mal war sie blöderweise läufig, was für mich erst nicht klar war. Natürlich war es echt nicht einfach, meinen pubertierenden Rüden zum Weitergehen zu animieren.
Kleiner Münsterländer Mischlinge in liebevolle Hände abzugeben... 💩
 
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Silke
24. Nov. 21:42
Kleiner Münsterländer Mischlinge in liebevolle Hände abzugeben... 💩
😂
Kleine Münsterländer sind cool. Ich bin der absolute Hütehundmensch. Aber ich habe mal einen Ausflug zu den Jagdhunde gemacht. Geworden ist es ein Kleiner Münsterlander. Super sensibel, aber auch total mutig und schlau. Der kleine Mann hat mich viele Nerven gekostet aber auch den habe ich dazu gebracht das Freilauf gut möglich war. Aber Vögel fand er toll. Wenn er welche gesehen hat sind seine Beine immer länger geworden. Manchmal habe ich gedacht er hebt selbst bald ab. Aber er hat sich dabei nie weit von mir weg bewegt.
 
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Dogorama-Mitglied
26. Nov. 11:07
Sehr viele Halter kennen nicht den zuständigen Jäger in Ihrer Region.

Je nach Gestaltung des Spaziergang, läuft man durch mehrere Reviere.

Die Grenzen von einem Jagdrevier sind nicht gekennzeichnet oder gar unmittelbar öffentlich zugänglich.

Wenn es dann mal tatsächlich zu einem Unfall kommt und der Hund ein Tier verletzt oder getötet hat, ist die Unwissenheit und zugleich Furcht vor den Konsequenzen groß.

Da ein solcher Unfall zunächst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es keinen Grund für Panik.

Wichtig ist, dass der zuständige Jäger informiert wird, um das Tier zu entsorgen oder notfalls zu erlösen.

Damit man in einer solchen Situation nicht hilflos ist, rate ich jedem, sich schon vorher die Kontaktdaten zu besorgen.

"Ein flächendeckendes aktuelles Jagdpächterverzeichnis existiert in Deutschland nicht. Bitte wenden Sie sich bei der Suche nach Ihrem zuständigen Jagdpächter an die Liegenschaftsverwaltung ihrer Gemeinde oder Stadt. Dem dortigen Sachbearbeiter obliegt die Verwaltung des städtischen Eigentums. Fast alle Gemeinden und Städte haben Eigentum an jagdbaren Flächen und sind dadurch Mitglied der Jagdgenossenschaften in ihrer Gemarkung und kennen nicht nur die Jagdpächter, sondern auch die Grenzen der Jagdreviere."

Quelle: https://www.deutsches-jagdportal.de/portal/index.php/blog/item/390-wer-ist-der-jagdpaechter-in-meiner-region

Damit ist sichergestellt, dass im Notfall schnell und souverän gehandelt werden kann.

Verletzte Tiere können unter Umständen noch Tagelang elendig Ihren Wunden erliegen.

Wenn man aus Furcht und Scham den Vorfall verschweigt, ist es sowohl für dass Tier als, als auch für den Halter nur noch schlimmer.

Eine kurze, grobe Zusammenfassung für Interessierte:

https://haustiernasen.de/reh-getoetet-von-hund-was-passiert-alles-ueber-die-konsequenzen-fuer-hund-halter/

Die rechtlichen Konsequenzen, wenn man vermeintlich nicht bemerkt wurde, sind deutlich schlimmer.

Wenn zB. motivierte Tierschützer einem Hundehalter gar Vorsatz unterstellen und diesen durch Zeugenaussagen untermauern, stehen ganz andere Strafen im Raum.

"Die Folgen für den Hundebesitzer können vielfältig sein. Läuft ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herum, stöbert ein Hund Wild nach, hetzt oder reißt er die Tiere, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz vor. Hier wird durch die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängt. Im Wiederholungsfall oder wenn der Hundeführer mit Vorsatz handelt, kann es sich sogar um eine Straftat handeln. Für solche Fälle sieht der § 292 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter. Diese Summen können schnell ein vierstelliges Ausmaß erreichen."

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wildernde-hunde_082543.html

Auflagen zur Haltung oder gar der Entzug des Hundes sind ebenso mögliche Folgen.

Bitte vorher informieren und im schlimmsten Fall einfach Bescheid geben.

Eine Redensart unter Jägern lautet: Der Wald hat Augen und Ohren.

Und genau das bestätigt sich tagtäglich.

Frei nach MurphysLaw.

Ich hoffe das kann dem ein oder anderen helfen und für das Thema sensibilisieren.
 
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Michi
26. Nov. 16:22
Sehr viele Halter kennen nicht den zuständigen Jäger in Ihrer Region. Je nach Gestaltung des Spaziergang, läuft man durch mehrere Reviere. Die Grenzen von einem Jagdrevier sind nicht gekennzeichnet oder gar unmittelbar öffentlich zugänglich. Wenn es dann mal tatsächlich zu einem Unfall kommt und der Hund ein Tier verletzt oder getötet hat, ist die Unwissenheit und zugleich Furcht vor den Konsequenzen groß. Da ein solcher Unfall zunächst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es keinen Grund für Panik. Wichtig ist, dass der zuständige Jäger informiert wird, um das Tier zu entsorgen oder notfalls zu erlösen. Damit man in einer solchen Situation nicht hilflos ist, rate ich jedem, sich schon vorher die Kontaktdaten zu besorgen. "Ein flächendeckendes aktuelles Jagdpächterverzeichnis existiert in Deutschland nicht. Bitte wenden Sie sich bei der Suche nach Ihrem zuständigen Jagdpächter an die Liegenschaftsverwaltung ihrer Gemeinde oder Stadt. Dem dortigen Sachbearbeiter obliegt die Verwaltung des städtischen Eigentums. Fast alle Gemeinden und Städte haben Eigentum an jagdbaren Flächen und sind dadurch Mitglied der Jagdgenossenschaften in ihrer Gemarkung und kennen nicht nur die Jagdpächter, sondern auch die Grenzen der Jagdreviere." Quelle: https://www.deutsches-jagdportal.de/portal/index.php/blog/item/390-wer-ist-der-jagdpaechter-in-meiner-region Damit ist sichergestellt, dass im Notfall schnell und souverän gehandelt werden kann. Verletzte Tiere können unter Umständen noch Tagelang elendig Ihren Wunden erliegen. Wenn man aus Furcht und Scham den Vorfall verschweigt, ist es sowohl für dass Tier als, als auch für den Halter nur noch schlimmer. Eine kurze, grobe Zusammenfassung für Interessierte: https://haustiernasen.de/reh-getoetet-von-hund-was-passiert-alles-ueber-die-konsequenzen-fuer-hund-halter/ Die rechtlichen Konsequenzen, wenn man vermeintlich nicht bemerkt wurde, sind deutlich schlimmer. Wenn zB. motivierte Tierschützer einem Hundehalter gar Vorsatz unterstellen und diesen durch Zeugenaussagen untermauern, stehen ganz andere Strafen im Raum. "Die Folgen für den Hundebesitzer können vielfältig sein. Läuft ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herum, stöbert ein Hund Wild nach, hetzt oder reißt er die Tiere, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz vor. Hier wird durch die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängt. Im Wiederholungsfall oder wenn der Hundeführer mit Vorsatz handelt, kann es sich sogar um eine Straftat handeln. Für solche Fälle sieht der § 292 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter. Diese Summen können schnell ein vierstelliges Ausmaß erreichen." Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wildernde-hunde_082543.html Auflagen zur Haltung oder gar der Entzug des Hundes sind ebenso mögliche Folgen. Bitte vorher informieren und im schlimmsten Fall einfach Bescheid geben. Eine Redensart unter Jägern lautet: Der Wald hat Augen und Ohren. Und genau das bestätigt sich tagtäglich. Frei nach MurphysLaw. Ich hoffe das kann dem ein oder anderen helfen und für das Thema sensibilisieren.
Gut, dass du das so ausführlich erklärst.
Zumindest hier bei uns hat die Polizei eine Liste der Jagdpächter vorliegen. Im Notfall dort anrufen, die werden dann sofort Kontakt aufnehmen.
 
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Dogorama-Mitglied
26. Nov. 16:36
Gut, dass du das so ausführlich erklärst. Zumindest hier bei uns hat die Polizei eine Liste der Jagdpächter vorliegen. Im Notfall dort anrufen, die werden dann sofort Kontakt aufnehmen.
Der Vorteil der direkten Kontaktaufnahme ist, dass man solche Angelegenheiten dann auch ohne die Polizei klären kann.

Wenn man es meldet, ist der Beamte dazu verpflichtet die Sache zu bearbeiten.

Auf dem direkten Weg ist es deutlich entspannter.