Hallo Anrika,
so ist es in unserer Gemeinde formuliert:
Betriebshunde: Ein Hund, der ausschließlich der Bewachung von Einödhufen oder landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich dient, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit oder ermäßigt werden (landwirtschaftliche Privilegierung). Dies muss jedoch bei der Anmeldung beantragt werden.
Edit: Ich vermute, die meinen Einödhöfe😄
So ist es bei uns geregelt:
Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für
a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten
Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind,