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Arinka
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Anzahl der Antworten 13
heute 13:15

Wieviel Hundesteuer zahlt ihr im Außenbereich?

Hallo zusammen, aus reiner Neugier würde mich mal interessieren, wie das bei euch geregelt ist. Lebt hier noch jemand im Außenbereich und zahlt ermäßigte oder gar keine Hundesteuer? Früher hatten wir den 1. Hund frei, der wurde als Wachhund gezählt. Alle weiteren Hunde wurden regulär abgerechnet. Inzwischen bezahlen wir die Hälfte der normalen Hundesteuer für Hund Nr. 1. Möchte gar keine Grundsatzdiskussion über die Hundesteuer an sich, bin nur neugierig 😉
 
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Steffi
heute 13:04
Hallo Anrika,
so ist es in unserer Gemeinde formuliert:

Betriebshunde: Ein Hund, der ausschließlich der Bewachung von Einödhufen oder landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich dient, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit oder ermäßigt werden (landwirtschaftliche Privilegierung). Dies muss jedoch bei der Anmeldung beantragt werden.

Edit: Ich vermute, die meinen Einödhöfe😄
 
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Arinka
heute 13:07
Hallo Anrika, so ist es in unserer Gemeinde formuliert: Betriebshunde: Ein Hund, der ausschließlich der Bewachung von Einödhufen oder landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich dient, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit oder ermäßigt werden (landwirtschaftliche Privilegierung). Dies muss jedoch bei der Anmeldung beantragt werden. Edit: Ich vermute, die meinen Einödhöfe😄
Hab mir auch gedacht, dass Höfe vermutlich mehr Sinn macht als Hufe - auch wenn das eine das andere nicht unbedingt ausschließt 🤣
 
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Sylvia
heute 13:15
Hallo Anrika, so ist es in unserer Gemeinde formuliert: Betriebshunde: Ein Hund, der ausschließlich der Bewachung von Einödhufen oder landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich dient, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit oder ermäßigt werden (landwirtschaftliche Privilegierung). Dies muss jedoch bei der Anmeldung beantragt werden. Edit: Ich vermute, die meinen Einödhöfe😄
So ist es bei uns geregelt:

Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für
a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten
Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind,