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Arinka
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Anzahl der Antworten 13
heute 13:15

Wieviel Hundesteuer zahlt ihr im Außenbereich?

Hallo zusammen, aus reiner Neugier würde mich mal interessieren, wie das bei euch geregelt ist. Lebt hier noch jemand im Außenbereich und zahlt ermäßigte oder gar keine Hundesteuer? Früher hatten wir den 1. Hund frei, der wurde als Wachhund gezählt. Alle weiteren Hunde wurden regulär abgerechnet. Inzwischen bezahlen wir die Hälfte der normalen Hundesteuer für Hund Nr. 1. Möchte gar keine Grundsatzdiskussion über die Hundesteuer an sich, bin nur neugierig 😉
 
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Sylvia
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heute 13:15
Hallo Anrika, so ist es in unserer Gemeinde formuliert: Betriebshunde: Ein Hund, der ausschließlich der Bewachung von Einödhufen oder landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich dient, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit oder ermäßigt werden (landwirtschaftliche Privilegierung). Dies muss jedoch bei der Anmeldung beantragt werden. Edit: Ich vermute, die meinen Einödhöfe😄
So ist es bei uns geregelt:

Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für
a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten
Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind,
 
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Heike
heute 10:01
Ich wusste gar nicht, dass es sowas gibt in Außenbereichen 🧐
Ist interessant, trifft aber bei uns nicht zu 🤷🏼‍♀️
 
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Katrin
heute 10:02
Außenbreich? Höre ich zum ersten mal.
 
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Arinka
heute 10:03
Außenbreich? Höre ich zum ersten mal.
Bei uns ist es so geregelt, dass das nächste Wohngebiet 500 m entfernt sein muss.
 
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Katrin
heute 10:07
Bei uns ist es so geregelt, dass das nächste Wohngebiet 500 m entfernt sein muss.
Spannend. Hab gerade mal bei uns reingeschaut.

Steuerermäßigung auf Antrag:

Die Steuer wird auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden gehalten werden, welche von der nächsten geschlossenen Bebauung (Ortsrand) mehr als 200 Meter Luftlinie entfernt liegen.

Begrenzung:

Pro Anwesen wird die Ermäßigung in der Regel nur für höchstens zwei Hunde gewährt.

Voraussetzung:

Die Hunde müssen für den vorgesehenen Zweck (Bewachung) geeignet sein.
 
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Arinka
heute 10:08
Spannend. Hab gerade mal bei uns reingeschaut. Steuerermäßigung auf Antrag: Die Steuer wird auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden gehalten werden, welche von der nächsten geschlossenen Bebauung (Ortsrand) mehr als 200 Meter Luftlinie entfernt liegen. Begrenzung: Pro Anwesen wird die Ermäßigung in der Regel nur für höchstens zwei Hunde gewährt. Voraussetzung: Die Hunde müssen für den vorgesehenen Zweck (Bewachung) geeignet sein.
Das ist interessant! Danke für deine Rückmeldung.
 
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Katrin
heute 10:10
Das ist interessant! Danke für deine Rückmeldung.
Nichts zu danken. Den Teil kannte ich selbst noch nicht weil er für uns eh nutzlos ist. Wir wohnen ja innerorts eingekesselt von Nachbargrundstücken.
 
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Arinka
heute 10:10
Habe nochmal nachgelesen, 500 Meter muss das nächste Wohngebiet entfernt sein!
 
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Sylvia
heute 11:31
Wir haben 2 Hunde und zahlen pro Hund 120€ im Jahr.
Ein Einzelhund kostet 96€ im Jahr.
Wir wohnen im Aussenbereich. Bei uns ist das aber nicht über eine 500m Regel geregelt
 
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Arinka
heute 11:36
Wir haben 2 Hunde und zahlen pro Hund 120€ im Jahr. Ein Einzelhund kostet 96€ im Jahr. Wir wohnen im Aussenbereich. Bei uns ist das aber nicht über eine 500m Regel geregelt
Das heißt, ihr zahlt ganz regulär wie in der gesamten Stadt/Gemeinde?
 
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Sylvia
heute 12:45
Das heißt, ihr zahlt ganz regulär wie in der gesamten Stadt/Gemeinde?
Ja