Was genau?
Das mit der Leine steht im Gesetz so fest, nur die Zeiten sind verschieden, aber auch meist sehr früh angesetzt.
Hab mich ja immer darüber belesen.
Die Gemeinden in Hessen können über das ob und wie einer Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit selbst entscheiden... das ist dann in einer kommunalen Satzung gem. § 19 Absatz 5 Ziffer 3. HeNatG geregelt. In Wiesbaden gibt es z.B. keine generelle Leinenpflicht in Wald und Feld, auch nicht während der Brut- und Setzzeit. Und es gibt auch Gemeinden, die als Leinenlänge 10m in der Satzung stehen haben. Also, wer sich in Hessen in seiner Gemeinde im Gemeinderat einbringt, könnte hier als Bürger sogar aktiv Einfluss nehmen, was da drin steht.