Habe gerade mal geschaut wie das in Niedersachsen geregelt ist, da heißt es:
•Wild, das an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leidet, unterliegt dem TNP-Recht und muss in speziellen Behältnissen gesammelt und von zugelassenen Unternehmen entsorgt werden. Dies gilt sowohl für tot aufgefundenes als auch für erlegtes Wild. Eine anderweitige Verwendung ist nicht gestattet. Gleiches gilt auch für nicht dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere. Informieren Sie bei einem derartigen Verdacht bitte umgehend das für den Fundort zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
•Körper und Körperteile von tot aufgefundenem Wild, das nicht an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leidet, unterliegen nicht dem TNP-Recht. Es darf in der Natur verbleiben. Hierunter fällt auch erlegtes Wild oder Wildteile, die nach der guten Jagdpraxis nicht eingesammelt werden.
•Ist eine Entsorgung dennoch erforderlich (z.B. Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung), so hat diese nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen.
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Wie ist mit einem tot aufgefundenen Wildtier oder erlegtem Wild umzugehen, wenn der Verdacht besteht, dass es an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit (z.B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Tuberkulose usw.) leidet?
•Derartige Tiere unterliegen speziellen Regelungen nach dem Tierseuchenrecht und dem TNP-Recht.
Informieren Sie bitte umgehend das für den Fundort zuständige Veterinäramt. Vermeiden Sie, dass weitere Personen oder Tiere in Kontakt zu dem seuchenverdächtigen Tier kommen. Bei einer Jagd dürfen die an der Jagd beteiligten Personen bis zum Eintreffen des Amtstierarztes das Revier nicht verlassen. Ebenso darf zunächst kein Tier (weder die erlegten Stücke noch die Jagdhunde) aus dem Revier entfernt werden.
Wie ist mit einem tot aufgefundenen, jedoch offensichtlich gesunden Wild oder Wildtier (z.B. Igel, Reh) umzugehen?
• Sie dürfen an Ort und Stelle liegen bleiben.
Sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch einen Tierkörper gestört wird, unterliegt die Entsorgung den abfallrechtlichen Bestimmungen.