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Celine
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 76
zuletzt 21. Nov.

Unbelehrbar - Gibt es Möglichkeiten?

Hallo ihr lieben, mein Zweithund kam durch eine Nachbarin zu mir, weil sie überfordert war und keine Zeit und Lust auf den Hund hatte. Die Kinder haben aber regelmäßig den kleinen besucht. Nun der Schock: ein neuer Welpe ist bei denen eingezogen. Angeblich zur Pflege für 2 Monate aber ihr Mann sagt, dass sie den evtl behalten. Ich habe versucht auf sie einzureden aber ihre Argumente sind; der Hund geht auf eine Pippimatte und wird nach 2 Monaten angeblich abgegeben. Sie hat auch gesagt, dass sie wegen der Jahreszeit nicht rausgehen wird, da sie bei Kälte und Regen keine Lust hat. Der Hund wächst völlig isoliert, mit der Gefahr nicht vernünftig stubenrein zu werden, auf. Auf einmal interessiert sich auch keiner mehr für den ersten Hund, den sie abgegeben haben. Ich dachte, sie würde aus ihrem ersten Hund lernen. Kann ich überhaupt irgendwas unternehmen?? Mir blutet mein Herz, wenn ich weiß, in welch einem verantwortungslosen Zuhause der Hund groß wird. Die ganze „Story“ ist auch komisch. Der Welpe sieht auch viel zu jung aus..
 
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Simone
21. Nov. 12:26
Wenn du den Züchter rausfindest, könntest du versuchen den Hund einfach zu erwerben. Aktuell ist er ja wohl noch Eigentum des Züchters. (Wenn das wahr ist.) Wäre dann wichtig, dass im Kaufvertrag auch die Chipnummer steht und der Hund somit auch klar dein Eigentum ist. Damit hast du dann schwarz weiß Herausgabe Anspruch. Danach könntest du ihn dann in gute Hände abgeben. Und vllt ist das unangenehm genug, dass sie nicht nochmal einen Hund anschaffen. Der gute Kontakt ist dann zu Ende, aber im Ernst, was sind das für Menschen? Das hört sich extrem abgefuckt und verantwortungslos an, wie die sich mit voller Absicht verhalten.
Das ist Quatsch da wird sie drauf legen man weiß ob der Hund gesund ist
 
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Simone
21. Nov. 12:27
Wenn du den Züchter rausfindest, könntest du versuchen den Hund einfach zu erwerben. Aktuell ist er ja wohl noch Eigentum des Züchters. (Wenn das wahr ist.) Wäre dann wichtig, dass im Kaufvertrag auch die Chipnummer steht und der Hund somit auch klar dein Eigentum ist. Damit hast du dann schwarz weiß Herausgabe Anspruch. Danach könntest du ihn dann in gute Hände abgeben. Und vllt ist das unangenehm genug, dass sie nicht nochmal einen Hund anschaffen. Der gute Kontakt ist dann zu Ende, aber im Ernst, was sind das für Menschen? Das hört sich extrem abgefuckt und verantwortungslos an, wie die sich mit voller Absicht verhalten.
Vorallem ist es sehr schwer im Moment Hunde zuverkaufen die Leute haben nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten tierheime voll
 
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Laura
21. Nov. 12:31
Egal was du machst, du musst hier kein weiteres Verständnis mehr haben, du hast genug mitbekommen, um zu einem deutlichen Urteil über diese Menschen zu kommen. Und am Wichtigsten, du hast es mehrfach zugewandt und gesichtswahrend versucht, ihnen ihre Verantwortung zu erklären und ihre Reaktion war immer wieder: Ignoranz.
 
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Claudia
21. Nov. 12:44
Tja ich weiß nicht..ist angeblich eine Arbeitskollegin vom Mann..so wie die Züchterin vom ersten Hund auch🙄
Möglicherweise die gleiche wie bei deinem Hund??
 
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Sina
21. Nov. 13:00
Definitiv nicht. Damit machst du dich selbst strafbar. § 201 StGB
Gilt aber nicht bei Beweissicherung einer Straftat, sowie Notwehr und Notstand.
 
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Sonja
21. Nov. 14:45
Gilt aber nicht bei Beweissicherung einer Straftat, sowie Notwehr und Notstand.
Stimmt nur trifft keines von dem in diesem Fall zu.