Tatsächlich ist so eine Situation für mich anders, da wir ein gutes Verhältnis gepflegt haben. Wir waren immer füreinander da und ich habe ihnen den Kontakt zum Hund gewährt. Allerdings hat sich an denen Umständen nichts geändert und der Abgabegrund für den ersten Hund, den ich ja habe, waren dieselben. Gigi kannte auch gar nichts und war mit 6 Monaten nicht stubenrein, weil er vorher nur in dessen Wohnung gemacht hatte.
Ich glaube ich kann mich hier weit aus dem Fenster lehnen, weil ich weiß, wie es beim ersten Hund war und welche Aussagen sie mir gegenüber getätigt hat.
Wenn es nach ihr geht, verschwindet der Hund nach 2 Monaten und deshalb ist ihre Meinung, dass sie sich um nichts kümmern wird, da es nicht ihre Aufgabe ist, da er nur zur Pflege ist. (Was der Mann aber anders sieht)
Ich würde mir kein Urteil von Menschen erlauben, die ich nicht persönlich kenne und deren Abläufe. Meistens erkennt man am Hund selbst, ob der Mensch dem Tier artgerecht wird.
Um juristische Schritte in Bezug auf eine mögliche Tiermisshandlung oder Vernachlässigung einzuleiten, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Dokumentation der Situation: Sammle Beweise für die Vernachlässigung oder Misshandlung. Dazu könnten Fotos, Videos (nur von dem Tier) oder schriftliche Aufzeichnungen über das, was du beobachtet hast, gehören. Achte darauf, dies diskret und gesetzeskonform zu tun.(!)
Meldung beim Veterinäramt: Eine Meldung dort kann eine Untersuchung auslösen.
Kontakt zu Tierschutzorganisationen: Viele Tierschutzorganisationen bieten Unterstützung und Beratung in solchen Fällen an. Sie können dir helfen, die nächsten Schritte zu planen und die Situation professionell einzuschätzen.
Rechtsberatung suchen: Ein Anwalt für Tierschutzrecht kann dir spezifische Ratschläge geben, wie du rechtlich vorgehen kannst.
Anzeige erstatten: Eine Anzeige bei der Polizei kann ein offizielles Verfahren einleiten. Die Polizei wird in der Regel prüfen, ob ein Verstoß gegen Tierschutzgesetze vorliegt.
Berücksichtigung der Kinder im Haushalt: Wenn du Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Kinder hast, solltest du dies ebenfalls den zuständigen Behörden melden. In vielen Fällen arbeiten Tierschutzbehörden und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zusammen.