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Celine
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 76
zuletzt 21. Nov.

Unbelehrbar - Gibt es Möglichkeiten?

Hallo ihr lieben, mein Zweithund kam durch eine Nachbarin zu mir, weil sie überfordert war und keine Zeit und Lust auf den Hund hatte. Die Kinder haben aber regelmäßig den kleinen besucht. Nun der Schock: ein neuer Welpe ist bei denen eingezogen. Angeblich zur Pflege für 2 Monate aber ihr Mann sagt, dass sie den evtl behalten. Ich habe versucht auf sie einzureden aber ihre Argumente sind; der Hund geht auf eine Pippimatte und wird nach 2 Monaten angeblich abgegeben. Sie hat auch gesagt, dass sie wegen der Jahreszeit nicht rausgehen wird, da sie bei Kälte und Regen keine Lust hat. Der Hund wächst völlig isoliert, mit der Gefahr nicht vernünftig stubenrein zu werden, auf. Auf einmal interessiert sich auch keiner mehr für den ersten Hund, den sie abgegeben haben. Ich dachte, sie würde aus ihrem ersten Hund lernen. Kann ich überhaupt irgendwas unternehmen?? Mir blutet mein Herz, wenn ich weiß, in welch einem verantwortungslosen Zuhause der Hund groß wird. Die ganze „Story“ ist auch komisch. Der Welpe sieht auch viel zu jung aus..
 
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Claudia
Beliebteste Antwort
20. Nov. 16:35
Nicht mit ihm rauszugehen ist gegen das Tierschutzgesetz. Das zu beweisen ist allerdings schwierig. Ganz schlimme Geschichte 😞
 
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Heike
20. Nov. 16:32
Furchtbar, aber ich fürchte, du kannst nicht viel machen 😮‍💨 Jeder darf sich einen Welpen kaufen und wenn er nicht gerade misshandelt wird oder verhungert, wir kein Vet.-Amt einschreiten. Als Chance sehe ich nur, den Kontakt möglichst (falsch-)freundlich aufrecht zu erhalten, so dass du die Möglichkeit hast, die Entwicklung des Hundes im Auge zu behalten. Wenn dann etwas völlig aus dem Ruder läuft, kannst du eine Meldung beim Tierschutz oder dem zuständigen Vet.-Amt machen. Der arme Kleine!
 
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Claudia
20. Nov. 16:35
Nicht mit ihm rauszugehen ist gegen das Tierschutzgesetz. Das zu beweisen ist allerdings schwierig. Ganz schlimme Geschichte 😞
 
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Sunny
20. Nov. 16:36
Mir blutet auch das Herz, wenn ich das lese. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es traurig ist, dass man bei so was überall auf taube Ohren stößt. Und auch, dass der Hund sein ganzes Leben darunter leidet. Gerade die ersten Wochen und Monate sind so wichtig.
 
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Jana
20. Nov. 16:37
Hallo Celine, da würde mir auch die Hutschnur durchreißen. Aber vermutlich hast du da keinerlei Handhabe. Ich würde versuchen den Namen der Tierschutzorganosationen (wenn er denn als Pflegehund aufgenommen wurde) raus zu bekommen. Evtl. können diese auf die Wichtigkeit der Sozialisierung als auch Stubenreinheit nochmals ansprechen.
 
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Sandra
20. Nov. 16:45
https://www.deutsche-familienversicherung.de/tierkrankenversicherung/hundekrankenversicherung/ratgeber/artikel/tierschutz-hundeverordnung-2022-was-aendert-sich/ Der Link sagt etwas konkretes aus zu Haltungsvorgaben inklusive Gassipflicht.
 
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Ina
20. Nov. 16:45
Das es für dich ein regelrechter Schock war das zu sehen kann ich verstehen, aber ich denke auch dass du da - leider - nicht viel machen kannst... Nicht mal Kinder werden aus der Familie geholt, wenn sie nicht misshandelt oder missbraucht werden.... Das ist leider so.... Da hast du einen gerettet schon ist der nächste da..... Auch wenn es schwer fällt, ich würde keinerlei Hilfe anbieten in der Hoffnung dass es ihnen möglichst schnell zu viel wird und sie das arme Kerlchen wieder abgeben....
 
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Natascha
20. Nov. 16:57
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html Wenn es fraglich ist, ob der Welpe schon acht Wochen alt ist (bzw bei Abgabe deutlich jünger war), kann man vielleicht höchstens da ansetzen, wenn man wüsste wer der "Züchter" ist. Siehe Tierschutzhundeverordnung (Paragraph 2 Absatz 4 und Paragraph 12, Absatz 1, Nr. 1). Allerdings kann ich auch nicht sagen, ob es irgendeine Aussicht auf Erfolg hat.
 
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Ina
20. Nov. 16:57
https://www.deutsche-familienversicherung.de/tierkrankenversicherung/hundekrankenversicherung/ratgeber/artikel/tierschutz-hundeverordnung-2022-was-aendert-sich/ Der Link sagt etwas konkretes aus zu Haltungsvorgaben inklusive Gassipflicht.
Vorschriften gibt es viele, die Frage ist wie diese umgesetzt werden....
 
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Dogorama-Mitglied
20. Nov. 17:02
Du kannst die Geschichte der örtlichen Behörden schildern. Ob etwas passiert ist fraglich, aber Papier ist geduldig. Und wenn wieder etwas kommt, dann passiert schneller etwas.
 
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Sandra
20. Nov. 17:05
Vorschriften gibt es viele, die Frage ist wie diese umgesetzt werden....
Sie hat nach Möglichkeiten gefragt. Und ja, die Tierschutzhundeverordnung ist ein Gesetz, nicht irgendeine unwichtige Vorschrift. Die Möglichkeit besteht, bei bewussten Verstößen („mit Wissen und Wollen“) der Neu-Hundehalter ein Protokoll zu führen, eine Anzeige zu machen im Ordnungsamt und im Veterinäramt und auf eine amtliche Belehrung sowie im worst Case ein Haltungsverbot hinzuwirken.