Das lässt sich über die DHL rückwirkend wohl nicht nachweisen. Auf unseren Schildern steht: freilaufender Hund, betreten auf eigene Gefahr
Dann sind die Schilder aufjedenfall in Ordnung. Würde etwas von einem bissigen Hund drauf stehen, ist es gesetzlich wohl so, dass davon ausgegangen wird, dass jeder der das Grundstück betritt, gebissen wird. Dann wäre es nämlich so, dass man dafür sorgen müsste, dass niemand das Grundstück betreten kann.