Die Polizei hat meinem Mann empfohlen, einen Anwalt zu beauftragen
Das ist wahrscheinlich das beste. Genaugenommen war sein Auftrag ja, das Paket ins Carport zu legen und so den Garten nicht zu betreten (?). Wenn ihr nicht gerade Schilder habt, auf denen "Vorsicht, bissiger Hund" oder ähnliches steht, solltet ihr eigentlich rechtlich in Sicherheit sein, da ihr argumentieren könnt, dass das betreten des Gartens nicht vorausschauend sicher gemacht werden konnte, da es dazu eigentlich keinen Anlass gab. Aber man kennt ja das Gericht und die Gesetze...da kann viel gedreht und gewendet werden und es kommt oft auf die örtlichen Behörden an. Im schlimmsten Falle kommt ein Wesenstest und/oder eine Maulkorb- und Leinenpflicht auf euch zu. Davon würde ich aber erstmal nicht ausgehen, da der Fehler nicht bei euch liegt. (So eine Pflicht würde in diesem Falle eigentlich auch keinen Sinn machen, da die nur außerhalb des eigenen (eingefriedeten) Grundstücks gilt.) Dass der Paketbote die Anweisung hatte, das Paket ins Carport zu legen, solltet ihr natürlich auch nachweisen können.