Ja das stimmt, viele wollen auch explizit keine Kinder. Oder vermieten nur an Wochenend heimfahrer, Einzelpersonen usw usw....
Ist ja auch ihr gutes Recht. Eilig haben wir es im Prinzip nicht aber ich wünsche mir trotzdem einfach einen Garten für Ella und für die Meeries. Muss auch nicht riesig sein. Es wird sich was ergeben. Irgendwann.
Das ist tatsächlich nicht ihr gutes Recht. Bei Haustieren sieht das anders aus, wobei es da auch schon Urteile vom BHG gab, dass Klauseln nicht rechtens sind. Aber bei Kindern, etc. dürfen Vermieter nicht aus diesem Grund absagen. Lässt sich nur leider schlecht beweisen, weil die Absagen mittlerweile zu „allgemein“ gehalten sind. Bei Anzeigen, in denen steht das keine Kinder erwünscht sind, kann man sich aber bei Anlaufstellen (nicht sicher, aber ich glaub unter anderem bei der Verbraucherzentrale) melden und die Anzeige vorlegen, dann hat der entsprechende Vermieter ein kleines Problem