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Celine
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Anzahl der Antworten 283
zuletzt 25. Juni

Tierheimpauschale - Zwangsabgabe Ja oder Nein?

Guten Abend, das Tierheim Berlin kommt immer mehr an seine Grenzen. Momentan kämpfen sie für eine Tierheimpauschale in Höhe von 2 Euro jährlich für jeden Berliner. Wie würdet ihr das finden? Hätte sowas überhaupt Chancen? Ich bin zwar im Tierschutz tätig und Spende bereits auch schon aber ich bin ehrlich gesagt nicht für eine derartige Zwangsabgabe. Es gibt Menschen, die mögen keine Tiere, müssen eh schon jeden Cent umdrehen oder bezahlen bereits massig an Hundesteuer. Da fände ich eine Zwangsabgabe kontraproduktiv. Sonst könnte man ja auch für Schulen, Infrastruktur und Rentner solche Abgaben erzwingen.
 
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Mailin
19. Juni 16:47
Weil wir als Hundehalter sowieso zahlen müssen,weil das schon mal ein Anfang wäre, und die Hundesteuer in irgendeiner Weise nützlich machen und legitimieren würde. Ich mein, ich zahle Jahr für Jahr Hundesteuer und die 4 Kotbeutel-Spender(mehr habe ich tatsächlich in der ganzen Stadt nicht gesehen) sind dennoch immer leer. Da wäre es doch sinnvoller, wenn diese Steuer zumindest zweckgebunden wäre. Sprich damit irgendwas irgendwie für Hunde bzw Tiere tun.
Ja, das sehe ich auch so. Zuerst sollten mit der Hundesteuer Tierheime unterhalten werden und andere tierrelevante Dinge gemacht werden. Sollte es Überschüsse geben, können die ja dann für etwas anderes ausgegeben werden.
 
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Mailin
19. Juni 16:49
Das Schlimme ist: die Tierheime übernehmen diese gesellschaftliche Aufgabe, ausgesetzte, herrenlose, verletzte oder ungewollte Tiere aufzunehmen, zu päppeln, zu pflegen, zu trainieren, zu vermitteln, die tierärztliche Versorgung sicherzustellen, unter einem enormen Kraftaufwand, der zumeist von Ehrenamtlichen gestemmt wird. Das kostet nicht zuletzt richtig, richtig Geld. So. Das machen die einfach. Und die paar Cent, die es von Stadt oder Gemeinde (umgelegt nach Einwohnerzahl, falls ich das wirklich korrekt im Kopf habe) dafür gibt, reichen eben hinten und vorn nicht aus. Muss man mal deutlich so sagen. Ohne - freiwillige - Spenden könnte diese aufwändige Arbeit schon sehr lange nicht mehr gemacht werden. Warum ist das so? Weil eben Tierschutz im weitesten Sinne gar nicht zu den „hoheitlichen“ Aufgaben gehört, der sich Städte und Kommunen traditionell verpflichtet fühlen. Die TierschützerInnen erhalten zum Aufbau und Erhalt der Strukturen also umgerechnet lediglich „Brosamen vom Tisch des reichen Mannes“. Sie haben keine Einnahmen, die ausreichend sind und mit denen sie fest rechnen und planen können. Und DAS halte ich für den eigentlichen Skandal. Dass Stadt, Kommune, Landkreis, Bundesland oder Staatshaushalt sich dafür absolut nicht zuständig sehen! Dann müssten wir hier über eine Abgabe von (in meinen Augen lächerlichen) 2 Teuronen gar nicht sprechen. Es gibt aber Hoffnung und gute Beispiele für Politiker, die das Problem erkannt haben: hier ein Link dazu. https://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/detail/hoheitliche-aufgaben-im-tierschutz-auskoemmlich-finanzieren-sicherung-der-tierunterbringung
Man sollte auch einfach mal mehr die Ursachen bekämpfen, die dazu beitragen, dass die Tierheime so voll sind. Unüberlegt angeschaffte Hunde, illegaler Welpenhandel, und und und.
 
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Sandra
19. Juni 17:05
Man sollte auch einfach mal mehr die Ursachen bekämpfen, die dazu beitragen, dass die Tierheime so voll sind. Unüberlegt angeschaffte Hunde, illegaler Welpenhandel, und und und.
Absolut d’accord, richtig.

Da bin allerdings ich die falsche Adresse. Ich übernehme schon immer nur solche Hunde, die keiner mehr will, weil beeinträchtigt / behindert, zu schwierig oder ähnliches …

Und ich würde niemals einen meiner Schützlinge wohin auch immer wieder abgeben, zurückbringen oder wasauchimmer, nur weil’s schwierig ist.

Von daher: Du hast recht, aber ich gehöre nicht in die Kategorie der „will-haben!“ unüberlegt-Unvernünftigen. Zusammenfassend: ich bin eine derjenigen, die die Tierheime leert und nicht füllt.
 
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Carola
19. Juni 17:13
Steuern sind ja Zwangsabgaben. Freiwillig käme da wohl nicht viel zusammen.
Das stimmt natürlich schon aber sie sind eben steuern und deshalb nicht zweckgebunden. Die sogenannten Zwangsabgaben wie GEZ oder Soli können zweckgebunden verwendet werden und darum heißen sie Zwangsabgaben und nicht steuern.
 
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Steffi
19. Juni 17:21
Das stimmt natürlich schon aber sie sind eben steuern und deshalb nicht zweckgebunden. Die sogenannten Zwangsabgaben wie GEZ oder Soli können zweckgebunden verwendet werden und darum heißen sie Zwangsabgaben und nicht steuern.
Das ärgerliche daran ist, dass man sich den Zweck nicht aussuchen kann. Bei Steuern kann man sich der Illusion hingeben, dass die Steuern sinnvoll ausgegeben werden...Fast😅, denn wir wissen ja, dass in diesem Punkt deutlich Luft nach oben ist.
 
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Nicole
19. Juni 17:30
Ich würde das befürworten
 
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Sandra
19. Juni 17:30
Das stimmt natürlich schon aber sie sind eben steuern und deshalb nicht zweckgebunden. Die sogenannten Zwangsabgaben wie GEZ oder Soli können zweckgebunden verwendet werden und darum heißen sie Zwangsabgaben und nicht steuern.
„Rechtscharakter:

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 SolZG).

Es handelt sich um eine Steuer (und nicht um eine steuerliche Nebenleistung, § 3 Abs. 1 AO ).

Die Ertragshoheit liegt allein beim Bund (Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG ).“

Steuern sind Steuern.
Beiträge und Gebühren sind was anderes. Nur letztere sind zweckgebunden.
 
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Sina
19. Juni 17:37
„Rechtscharakter: Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 SolZG). Es handelt sich um eine Steuer (und nicht um eine steuerliche Nebenleistung, § 3 Abs. 1 AO ). Die Ertragshoheit liegt allein beim Bund (Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG ).“ Steuern sind Steuern. Beiträge und Gebühren sind was anderes. Nur letztere sind zweckgebunden.
Ein Beispiel für eine zweckgebundene Steuer ist aber zB die Tabaksteuer.
MWn fließen diese Einnahmen alle in Gesundheitsschutzmaßnahmen. Auch die KFZ Steuer fließt in den Straßenverkehrshaushalt, und wird nicht für etwas anderes verwendet.
Man könnte also schon, wenn man denn wöllte.
 
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Sandra
19. Juni 17:42
Ein Beispiel für eine zweckgebundene Steuer ist aber zB die Tabaksteuer. MWn fließen diese Einnahmen alle in Gesundheitsschutzmaßnahmen. Auch die KFZ Steuer fließt in den Straßenverkehrshaushalt, und wird nicht für etwas anderes verwendet. Man könnte also schon, wenn man denn wöllte.
Die aktuelle Situation ist, dass die Tabaksteuer nicht explizit für die Gesundheitsvorsorge verwendet wird, aber es gibt eine lebhafte Diskussion darüber und Forderungen nach einer stärkeren Verbindung zwischen den Einnahmen und den Ausgaben im Gesundheitsbereich.

Und Nein, auch die Kfz-Steuer wird nicht zweckgebunden für Straßeninvestitionen verwendet. Obwohl die Kfz-Steuer eine Verkehrsteuer ist, fließen die Einnahmen nicht direkt in den Bau oder die Instandhaltung von Straßen. Sie werden wie alle anderen Steuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen des Bundes verwendet.
 
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Carola
19. Juni 17:57
„Rechtscharakter: Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 SolZG). Es handelt sich um eine Steuer (und nicht um eine steuerliche Nebenleistung, § 3 Abs. 1 AO ). Die Ertragshoheit liegt allein beim Bund (Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG ).“ Steuern sind Steuern. Beiträge und Gebühren sind was anderes. Nur letztere sind zweckgebunden.
Danke für die präzise Erklärung 👍