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Nina Louise
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Anzahl der Antworten 367
zuletzt 23. Okt.

Sollte man grundsätzlich anleinen?

Ich war heute mit meiner Hündin in Feldern spazieren und sie hatte ihren Spaß. Solange ich nicht an Straßen lang gehe oder mich an Orten mit vielen Menschen aufhalte nutze ich die Leine eher weniger. Im Feld kam mir eine Frau mit einem Hund an der Leine entgegen und zog ihren Hund sobald sie mich gesehen hatte hinter sich und blieb stehen. Ich habe meinen Hund zu mir gerufen und sie neben mir gehen lassen. Kaum war ich in Hörweite der Dame rief sie mir entgegen ich solle gefälligst meinen Hund anleinen. Wortwörtlich: Hunde gehören angeleint hier. Ich habe sie mehr oder weniger ignoriert, da ich einfach nicht die Notwendigkeit darin sah, da der Weg breit genug war und mein Hund gut erzogen ist. Als wir näher kamen fing ihr Hund an meine anzukläffen. Die Frau war weiterhin unfreundlich zu mir und als ich sie fragte, weshalb ich meinen Hund denn an die Leine nehmen solle antwortete sie mir einfach nur, dass sie mit so rotzfrechen, ahnungslosen, jungen Gören nicht diskutieren würde. Daraufhin habe ich sie einfach ignoriert und bin weiter gegangen. Jetzt aber meine Frage: was haltet ihr grundsätzlich von dieser Einstellung, dass der Hund immer an der Leine gehen solle? Meint ihr, wenn der Hund ausreichend erzogen ist kann man ihn auch Mal ohne Leine frei herumlaufen lassen oder sollte man grundsätzlich eine Leine verwenden?
 
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Dogorama-Mitglied
16. Sept. 16:18
Naja, unsere letzte Begegnung mit einem "gut hörenden" und deswegen nicht angeleinten Hund endete mit dem Satz des Halters "tut mir leid, das hat er noch nie getan". Vorher lief sein Hund plötzlich los und hat Buddy, der an der Leine war, angegriffen. Ich finde es sollte doch kein Problem sein seinen Hund kurz anzuleinen bis man aneinander vorbei ist.
😂Auch gut. Mir wurde letztens angekündigt ,ich brauch nicht anleinen er hört schon super'. Na ja, tat der wirkliche süße, junge Rotti dann nicht und als ich ihn nach einer Weile mit einer Handbewegung wegschickte rief der Halter ,schubsen sie meinen Hund nicht, das kann ich selber regeln'...Der Hund war aber sehr nett und das nächste Mal werde ich vorschlagen, die Beiden spielen zu lassen und Rückruf aus dem Spiel zu üben.
 
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Manu
16. Sept. 17:41
Hallo,ich bin der Meinung,dass deine Hündin ohne Leine laufen darf,du sie aber anleinen solltest,wenn dir ein Hund entgegen kommt.Das gibt der anderen Halterin Sicherheit,sie weiß ja nicht,wie deine Hündin reagiert.
 
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Karen
16. Sept. 17:53
Naja, unsere letzte Begegnung mit einem "gut hörenden" und deswegen nicht angeleinten Hund endete mit dem Satz des Halters "tut mir leid, das hat er noch nie getan". Vorher lief sein Hund plötzlich los und hat Buddy, der an der Leine war, angegriffen. Ich finde es sollte doch kein Problem sein seinen Hund kurz anzuleinen bis man aneinander vorbei ist.
Eigentlich ist mir das erstmal egal,solange der Hund bei seinen Haltern bleibt. Aber das was Du beschreibst ist mal wieder ein gutes Beispiel. Klappt nämlich bei den wenigsten. Ich schütze meinen dann vehement. Wenn das blocken dann nicht mehr funktioniert, werde ich körperlich und da ist mir der andere Hund dann auch egal .
 
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Andrea
16. Sept. 19:20
Ich halte es auch so, egal wer oder was mir entgegen kommt, auch vor Abzweigungen, ist mein Hund neben mir an der Leine, nicht weil er etwas machen würde, sondern aus Respekt meinem Gegenüber, die Person hat vielleicht Angst, der Hund ist krank, frisch operiert, läufig oder bissig 🤷‍♀️ und dann kann ein gut erzogener Hund auch wieder laufen, natürlich checkt man vorher alles ab, ich habe mittlerweile einen rundum Blick 😄
 
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Yvonne
16. Sept. 19:57
Man kann seinen Hund ruhig ohne Leine laufen lassen. Aber wenn einen ein angeleinter Hund entgegen kommt sollte man den eigenen ebenfalls kurz anleinen bis man vorbei ist. Es kann unterschiedliche Gründe haben warum der andere Hund an der Leine ist ( krank,läufig, aggressiv....) da sollte man schon so rücksichtsvoll sein.
 
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Sandra
24. Sept. 18:41
Da wo ich mit meinen unterwegs bin ist eh Leinenpflicht. In den Wäldern von SH ist das grundsätzlich so, außer wo es als Hundefreilauf gekennzeichnet ist. Man sollte meinen, dass das Thema damit beendet ist. Aber nö. Leinenpflicht wird von weit mehr als die Hälfte, die wir treffen ignoriert. Leider habe ich mehr negative Erfahrungen mit unangeleinten Hunden gemacht als positive. Daher ist es mir lieber dass die Hunde auf die wir treffen angeleint sind und kurz genommen werden, bis man aneinander vorbei ist. Ich handhabe das genau so, egal ob Hund, Spaziergänger, Radfahrer. Ist kein großes Drama, man sollte meinen, dass das daher für andere auch möglich ist. Es ist kein schönes Gefühl einen freilaufenden Hund zu sehen und die Angst hochkommt, dass das, wie so oft, in die Hose geht. Diese Angst überträgt sich auf meine Hunde und sogar mein Kola, der mit anderen Hunden nie Probleme hatte und auch Angriffe problemlos wegsteckte (anders als Bilbo) wird plötzlich nervös, eben wegen meiner Angst. Er ist da super empfindlich und merkt alles was in mir vorgeht, selbst wenn ich es verstecke. Ich drehe automatisch um, wenn ich sehe, dass der Halter null reagiert und den Hund noch nicht mal zu sich ruft. Nicht falsch verstehen, ich habe grundsätzlich keine Angst vor Hunden sondern dass meine bei einer Auseinandersetzung wieder verletzt werden oder sich Bilbos Problem verschlechtert und all die Arbeit, die er hinter sich hat um dieses Problem zu lösen, zum Fenster raus ist. Ein Problem, dass durch angreifende freilaufende Hunde überhaupt erst entstanden ist. Ich denke die Schleppleine ist eine super Sache und die Leine meiner Wahl im Wald. Für den Hund ist es wie frei laufen, dennoch ist er gesichert und kann ganz flott kurz genommen werden. Meine kennen das nicht anders, es ist kein Problem für die und werden nicht anders gehandhabt als würden sie freilaufen. Ich verstehe nicht warum manche sich mit der Leinenpflicht so schwer tun. Sie ist doch zur Sicherheit für uns alle, für Mensch und Hund gedacht.
 
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Hanne
24. Sept. 18:47
Sehe ich auch so kurz anleinen,und schon ist die Sache in Ordnung, hab ich bei meinem alten Hund so gemacht und der hat gehört,,unsere neuer ist ein Rabauke und hat Jagdtrieb er muss an die Leine,also ob ein Hund hört oder nicht kurz anleinen und alles ist entspannt.
 
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Dave
24. Sept. 19:07
Die Frau hat wahrscheinlich so reagiert weil ihr Hund keinen Meter hört. Da man aber nie weiß, was anderen Hunden oder Besitzern in Vergangenheit passiert ist Leine ich unsere Hündin auch immer an. Man kann seinen Hund ja nach der Begegnung wieder los machen.Es gibt ja viele Leute, die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben und dann Panik kriegen und Angst haben.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Okt. 07:08
Ich finde man sollte seinen Hund bei Leinen Leinenbegegnung anleinen, kurz sprechen und dann wenn’s passt gerne. Kenne diese Problematik zu genüge. Ich hab zwei einer davon geht ohne Leine wird aber bei Sichtung angeleint. Er hört zwar top aber garantieren kann niemand dafür! Desweiteren kann ja auch was sein (kein toben wegen Verletzung etc), Krankheiten, aktuelles Training etc. Man weis es doch einfach nicht , ich höre oft „der tut nix“ da weis man schon das der Horizont nicht weit geht.
 
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Heike
23. Okt. 08:44
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/leinenpflicht-fuer-hunde-notwendig-oder-verstoss-gegen-artgerechte-haltung,UQhgkVx Freier Auslauf dient dem Erkundungs-, Bewegungs- und Sozialverhalten von Hunden und gehört zu artgerechter Haltung. Sicher muss es trotzdem sein Bildrechte: BR / Michael Kraa Bildbeitrag 23.10.2024, 05:10 Uhr >Leinenpflicht: Notwendig oder Verstoß gegen artgerechte Haltung? Leinenpflicht: Notwendig oder Verstoß gegen artgerechte Haltung? Durch eine Leinenpflicht für Hunde sollen Menschen und Wildtiere geschützt werden. Doch wie weit darf diese gehen und ab wann verstößt sie gegen Tierschutzrecht – zu der auch das Recht der Hunde auf artgerechte Haltung und damit Freilauf gehören? Von Michael Kraa Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Nah dran am 23.10.2024 um 09:05 Uhr. Ein Feldweg im Osten Waldkraiburgs: Außerhalb der Stadt, zwischen Innkanal und Äckern, lässt eine Gruppe von Hundehaltern ihre Tiere laufen. Frei. Ohne Leine. Vom kleinen Windhund über mittelgroße Mischlinge bis zum Irischen Wolfshund: Die Tiere kennen sich, freuen sich jedes Mal aufeinander, laufen und spielen ausgelassen. Aggressive Hunde sind nicht dabei, die will in der festen Gruppe niemand haben. Auf Passanten nehmen die Halter ganz bewusst Rücksicht. Kommt ein Radler oder Jogger, rufen sie ihre Tiere zu sich. Danach dürfen diese wieder laufen. In der Stadt Waldkraiburg herrscht quasi überall Leinenpflicht. Eine Freilauffläche gibt es nicht. Darum sollen die Tiere wenigstens hier außerhalb der Stadt ihren Auslauf bekommen. Freilauf gehört zur artgerechten Haltung Dass ein Hund immer wieder Gelegenheit haben muss, frei, also auch ohne Leine zu laufen, regeln das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Darin gefordert ist "ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung". Der Grund: Freier Auslauf dient dem Erkundungs-, Bewegungs- und Sozialverhalten von Hunden. Ein Ausführen an der Leine bietet einem Hund nicht die gleiche Qualität der Auslastung und Reizaufnahme wie der freie Auslauf. Die Hundeleine verhindert außerdem die arttypische Kommunikation mit anderen Hunden. Die Folge kann eine Verhaltensfehlentwicklung sein. Problematisch: Leinenzwang ohne Ausweisung von Freilaufflächen Nicht umsonst waren in einer Bundesverordnung aus den Siebzigern "60 Minuten freier Auslauf" vorgeschrieben. Im Neuerlass der Verordnung von 2001 steht das so explizit nicht mehr drin. Da jedoch davon auszugehen sei, dass mit dem Neuerlass keine Verschlechterung beabsichtigt war, gehen namhafte Kommentatoren des Tierschutzgesetzes davon aus, dass eine generelle Leinenpflicht nicht vereinbar ist mit dem Tierschutzgesetz. Verstöße sind anfechtbar Das heißt: Wenn Gemeinden eine solche erlassen – ohne dass es ausgewiesene Freilaufflächen gibt, bewegen sie sich rechtlich auf sehr dünnem Eis. Das bestätigt auch Lisa Hoth-Zimak, Tierärztin und Heimtierreferentin beim Deutschen Tierschutzbund: "Es geht darum, dass der Hund zweimal am Tag im Freilauf bewegt werden muss und insgesamt mindestens eine Stunde täglich. Das heißt, es widerspricht einfach dem deutschen Recht und kann so dann auch natürlich angefochten werden."