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Celine
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zuletzt 17. Nov.

Leinenpflicht?

Guten Morgen ihr lieben, heute habe ich einen unangeleinten Hund von meiner angeleinten Hündin körperlich verdrängt. Ich habe mein Bein nach ihm gestreckt, um zu begrenzen. Daraufhin pöbelt mich der Besitzer an, was mir einfällt seinen Hund zu treten, denn der würde nur hallo sagen wollen. Es entstand eine hitzige Diskussion, da ich ihm erklären musste, dass keine unangeleinten Hunde an meine Hündin kommen (sie will auch wirklich keinen Kontakt und hat ihre festen Buddys). Selbst der Straßenfeger mischte sich ein und war auf meiner Seite. Der Typ faselte was von, dass sein Hund 3 Jahre bei ihm wäre und deshalb ohne Leine laufen dürfe. Wir wohnen in Berlin und mir sagt das tatsächlich nichts. Meine 2 Fragen: 1. Herrscht an Straßen keine Leinenpflicht? 2. Kann jemand, der angeblich eine Befreiung der Leinenpflicht hat, auf bitten, den Hund anzuleinen, dies verweigern?
 
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Dogorama-Mitglied
9. Sept. 11:59
Der Artikel ist gut, nur deine Schlussfolgerung lässt sich in keiner Weise daraus ableiten, schon gar nicht für die hier geschilderte Situation der Threaderstellerin. Halter, die ihren Hund im öffentlichen Straßenverkehr angeleint führen, handeln auch im Sinne des von dir verlinkten Artikels äußerst verantwortungsvoll (lies mal den Part über die Verantwortung der Hundehalter). Die TE schreibt zudem ausdrücklich, dass ihr Hund ausreichend Sozialkontakte hat - mit festen Buddys, was zu akzeptieren ist. Diejenigen sollten eher keine Hunde halten dürfen, die aus solchen sehr differenziert geschriebenen Artikeln das für sie passende raussuchen, um ggf bestehende Regeln oder Umgangsformen meinen ignorieren zu dürfen und sich eine zweifelhafte Legitimation verschaffen möchten, es sei ja im Sinne der artgerechten Haltung des Hundes.
Auch wenn es kurz vom eigentlichen Thema abweicht:

Das Tierhaltergesetz/Tierschutzgesetz ist schwer mit dem Berliner Hundegesetz zu vereinbaren.

Es ist eben nicht tierschutzgerecht,wenn ein Hund ständig an der Leine geführt wird.

Das heißt aber nicht,dass jeder Hundehalter,der seinen Hund an der Leine laufen lässt,auch gegen o.g. Gesetz verstößt.
 
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Osseous
9. Sept. 12:08
Auch wenn es kurz vom eigentlichen Thema abweicht: Das Tierhaltergesetz/Tierschutzgesetz ist schwer mit dem Berliner Hundegesetz zu vereinbaren. Es ist eben nicht tierschutzgerecht,wenn ein Hund ständig an der Leine geführt wird. Das heißt aber nicht,dass jeder Hundehalter,der seinen Hund an der Leine laufen lässt,auch gegen o.g. Gesetz verstößt.
👍 Genauso sieht es aus.
 
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Andreas
9. Sept. 12:32
Auch wenn es kurz vom eigentlichen Thema abweicht: Das Tierhaltergesetz/Tierschutzgesetz ist schwer mit dem Berliner Hundegesetz zu vereinbaren. Es ist eben nicht tierschutzgerecht,wenn ein Hund ständig an der Leine geführt wird. Das heißt aber nicht,dass jeder Hundehalter,der seinen Hund an der Leine laufen lässt,auch gegen o.g. Gesetz verstößt.
Ich habe weiter vorne in diesem Thread das Berliner Gesetz im Wortlaut verlinkt.
Das Gesetz sieht Befreiungen von der Leinenpflicht vor, ferner Ausnahmen, wo von vornherein die Leinenpflicht nicht greift.

Es gibt somit keine Kollision mit der Tierschutz-Hundeverordnung (ich nehme an, diese meinst du).

Deiner Aussage hinsichtlich der „ständigen Leinenführung/-haltung stimme ich uneingeschränkt zu.
 
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Melanie
9. Sept. 12:32
Wer den Hundeführerschein bei einem Trainer ablegt lernt: bei jeglichen Menschenkontakten ist der Hund "unter Kontrolle zu bringen", das bedeutet meist bei Fuß angeleint. Du musst also keine "Tut-nixe" aufgrund dieser Regelung erdulden. Wer seinen Hund immer überall hinlässt würde genauso bewusst gegen jegliche Leinen- (und Maulkorb-)pflicht verstoßen... ;)
 
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Dogorama-Mitglied
9. Sept. 12:39
Dann ist die Straße ja eine Auslegungssache, ob sich darauf viele Menschen befinden oder nicht?
Jede Stadt hat noch ihre eigenen Regeln. Hier in Bonn herrscht überall Leinenpflicht. Kannst du für deine Stadt ganz einfach im Internet nachsehen
 
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Andreas
9. Sept. 12:46
@ osseous breaker
Ich argumentiere gerne entlang des relevanten Themas, und das ist nun mal die Situation der TE.

Ich stimme zu: Es gibt keine allgemeine Leinenpflicht in D.

Ich bestreite, dass Kommunen mit ihren Durchführungsverordnungen gegen Landesrecht verstoßen. Vielmehr sind die mir bekannten Gesetzestexte der Landeshundegesetze (ich kenne aber nicht alle) dergestalt formuliert, dass eben bestimmte Sachverhalte und Regularien durch die kommunalen Durchführungsverordnungen geregelt werden.
Macht mich ehrlich gesagt nicht fröhlich, denn ich bin hier im Ruhrgebiet in einem 15-km Radius schnell in 5 Städten mit teilweise unterschiedlichen Durchführungsverordnungen. Aber meine Verärgerung darüber ändert leider nichts daran, dass die Kommunen eben damit leider nicht gegen Landesrecht verstoßen.

Come on: Autofahrer sollen anständig fahren als Argument pro freilaufende Hunde? Nicht dein Ernst. Selbst mit 30 km/h managst du als Autofahrer nicht den Zusammenstoß mit einem panisch umherrennenden Hund.
Mag ja sein, dass es zu viele rücksichtslose Autofahrer gibt, aber lass diese Diskussion da, wo sie hingehört. Ganz sicher nicht zum Thema Hundehaltung.

Dein letzter Satz gefällt mir sehr gut 👍
 
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Celine
9. Sept. 12:53
Wer den Hundeführerschein bei einem Trainer ablegt lernt: bei jeglichen Menschenkontakten ist der Hund "unter Kontrolle zu bringen", das bedeutet meist bei Fuß angeleint. Du musst also keine "Tut-nixe" aufgrund dieser Regelung erdulden. Wer seinen Hund immer überall hinlässt würde genauso bewusst gegen jegliche Leinen- (und Maulkorb-)pflicht verstoßen... ;)
Danke. Die Diskussion war dennoch ermüdend. „Nimm deinen Hund an die Leine“ „Nein der macht doch nichts“ „Mir egal, meine Hündin will kein Kontakt.“ „Tja mein Hund hat aber eine Leinenbefreiung“. 🤯🤯
Das macht keinen Spaß.
 
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Dogorama-Mitglied
9. Sept. 13:30
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Wenn ich denke es ist zu gefährlich kommt Laurin an die Leine (z. B. Straßenverkehr, Begegnung mit Mensch, Hund, Pferd oder Wildtiere)
Wenn mein Gegenüber mich darum bittet, wird es gemacht. Er wird schon einen Grund haben. Kenne ich mein Gegenüber nicht, nehme ich Laurin an die Leine und erwarte es ebenso. Hat man es abgeklärt, kann gerne Kontakt stattfinden.
 
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Andreas
9. Sept. 13:33
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Wenn ich denke es ist zu gefährlich kommt Laurin an die Leine (z. B. Straßenverkehr, Begegnung mit Mensch, Hund, Pferd oder Wildtiere) Wenn mein Gegenüber mich darum bittet, wird es gemacht. Er wird schon einen Grund haben. Kenne ich mein Gegenüber nicht, nehme ich Laurin an die Leine und erwarte es ebenso. Hat man es abgeklärt, kann gerne Kontakt stattfinden.
Diese - deine - rücksichts- und respektvollen Grundregeln schaffen leider nicht alle einzuhalten, zu verstehen oder beides 😁

Daher diese Diskussion um die Situation.
Du hast recht, könnte/sollte eigentlich entbehrlich sein.
 
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Dogorama-Mitglied
9. Sept. 13:38
Diese - deine - rücksichts- und respektvollen Grundregeln schaffen leider nicht alle einzuhalten, zu verstehen oder beides 😁 Daher diese Diskussion um die Situation. Du hast recht, könnte/sollte eigentlich entbehrlich sein.
Eben. Jeder sollte mal wieder Rücksicht auf andere nehmen. Aber leider denken viele nur noch an sich