Leinenpflicht kann NICHT befreit werden!!
DOCH
Sh. Paragraf 29
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/gesetz-zur-neuregelung-des-haltens-und-fuehrens-von-hunden-in-berlin.pdf
Ist für die vorliegende Situation aber völlig unerheblich.
Ein Hund - egal ob angeleint oder nicht und ob von Leinenpflicht befreit - ist jederzeit so zu führen, dass er Mitbürger (egal ob mit oder ohne Hund) weder bedrängt, belästigt oder gefährdet.
Einen unerwünschten Kontakt also nicht zu unterbinden, führt schnell dazu, dass eine Befreiung von der Leinenpflicht schnell einkassiert wird, so diese überhaupt besteht. Allein die Haltung länger als 3 Jahre ergibt lt. dem Gesetz keine „automatische“ Befreiung qua Gesetz. Das Gesetz ist zudem von 2016 …
Also ist der „Herr“ juristisch schon mal nicht im Recht, sofern die Situation objektiv richtig wiedergegeben wurde.
Allein vom Verhalten ist es zudem mega asig, anderen Hunden den Kontakt aufzuzwingen und dann noch zu pöbeln. Im übrigen kommt dessen Verhalten den Tatbeständen Bedrohung und Nötigung nahe …
Ganz generell gäbe es für mich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs generelle Leinenpflicht. Tagtäglich werden Hunde überfahren, die „sich für nichts anderes als den Besitzer interessieren, aufs Wort gehorchen, sich niemals einen Schritt vom Herrchen/Frauchen wegbewegen würden, wenn was ist ausschließlich Schutz bei H/F suchen, etc“ und dann doch in einer Schreck-Paniksituation kopflos wegrennen.
Ich könnte die Halter dafür obendrauf noch ohrfeigen.
Was will man wem damit beweisen, den Hund im öffentlichen Straßenverkehr frei laufen zu lassen? Kapier ich echt nicht!