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Celine
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zuletzt 17. Nov.

Leinenpflicht?

Guten Morgen ihr lieben, heute habe ich einen unangeleinten Hund von meiner angeleinten Hündin körperlich verdrängt. Ich habe mein Bein nach ihm gestreckt, um zu begrenzen. Daraufhin pöbelt mich der Besitzer an, was mir einfällt seinen Hund zu treten, denn der würde nur hallo sagen wollen. Es entstand eine hitzige Diskussion, da ich ihm erklären musste, dass keine unangeleinten Hunde an meine Hündin kommen (sie will auch wirklich keinen Kontakt und hat ihre festen Buddys). Selbst der Straßenfeger mischte sich ein und war auf meiner Seite. Der Typ faselte was von, dass sein Hund 3 Jahre bei ihm wäre und deshalb ohne Leine laufen dürfe. Wir wohnen in Berlin und mir sagt das tatsächlich nichts. Meine 2 Fragen: 1. Herrscht an Straßen keine Leinenpflicht? 2. Kann jemand, der angeblich eine Befreiung der Leinenpflicht hat, auf bitten, den Hund anzuleinen, dies verweigern?
 
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Osseous
9. Sept. 12:43
In Berlin gilt offiziell eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde,die nach dem 22.07.2016 angeschafft wurden. Hunde,die davor schon da waren (sogenannte Bestandshunde),sind von der Leinenpflicht ausgenommen. (Für diese Hunde gilt Leinenpflicht nur in geschützten Grünanlagen,Menschenansammlungen etc) Desweiteren ist es möglich,den Hundeführerschein zu machen (Sachkunde Theorie und Praxis 100 Euro,Ausstellen des Ausweises nochmal ca 50 Euro). Dann darf der Hund auch ohne Leine laufen (ausgenommen Grünanlagen,Menschenmengen etc) Ich persönlich bin kein Freund der Leinenpflicht,aber ich bin für gegenseitige Rücksichtnahme und Kommunikation.
Gut auf den Punkt gebracht.
 
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ant
9. Sept. 12:52
Das erlebe ich täglich. Ich hatte bis vor einem. Jahr einen Angst gestörten Hund, leider ist er verstorben, aber da war es ganz schlimm und die Leute können ihr Hunde nicht an die Leine nehmen und wenn man was sagt, dann Pöbel sie noch rum. Es nervt einfach nur. Vor etwa 4 Woche bin ich mir 3 Hunden an der Leine gelaufen und es kamen 2 ausgewachsene Golden Retriever angerollt und ein etwa ein halbes Jahr alter. Sie haben eine Hündin gezwickt und die 16 jährige Hündin einfach umgeschupst. Sie kam dann auch nur schwer wieder hoch. Als einer der Hund anfing zu knurren und die Zähne zu fletschen habe ich leider nur noch zutreten können, bevor er bei meinem Hund war. Natürlich nicht in einem Ausmaß dass es Verletzungen gibt, aber das er abgewehrt ist. Und er machte dann auch kehrt und lief zum Herrchen, welches nach dem jaulen dann auch kam. Er schrie mich an und ich hab ihn alles geheißen und ihn angemacht, dass wenn er mir zu nahe kommt, er den nächsten Tritt inkl. Anzeige bekommt. Aber er hat die Hunde weg gerissen und ist abgestoben. Leute, wenn ein Hund angeleint ist, leint eure bitte auch an, SELBSTSTÄNDIG!! Zwischenzeitlich hab ich es aber so gehandhabt, dass wenn ein Hund kommt ich dem Besitzer zu rufe, dass meiner Flöhe hat. Seltsamer Weise hilft es. Sie rufen recht schnell ihre Hunde zurück, sofern sie abrufbar sind.
 
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ant
9. Sept. 12:52
Leinenpflicht kann NICHT befreit werden!!
 
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Andreas
9. Sept. 13:13
Leinenpflicht kann NICHT befreit werden!!
DOCH Sh. Paragraf 29 https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/gesetz-zur-neuregelung-des-haltens-und-fuehrens-von-hunden-in-berlin.pdf Ist für die vorliegende Situation aber völlig unerheblich. Ein Hund - egal ob angeleint oder nicht und ob von Leinenpflicht befreit - ist jederzeit so zu führen, dass er Mitbürger (egal ob mit oder ohne Hund) weder bedrängt, belästigt oder gefährdet. Einen unerwünschten Kontakt also nicht zu unterbinden, führt schnell dazu, dass eine Befreiung von der Leinenpflicht schnell einkassiert wird, so diese überhaupt besteht. Allein die Haltung länger als 3 Jahre ergibt lt. dem Gesetz keine „automatische“ Befreiung qua Gesetz. Das Gesetz ist zudem von 2016 … Also ist der „Herr“ juristisch schon mal nicht im Recht, sofern die Situation objektiv richtig wiedergegeben wurde. Allein vom Verhalten ist es zudem mega asig, anderen Hunden den Kontakt aufzuzwingen und dann noch zu pöbeln. Im übrigen kommt dessen Verhalten den Tatbeständen Bedrohung und Nötigung nahe … Ganz generell gäbe es für mich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs generelle Leinenpflicht. Tagtäglich werden Hunde überfahren, die „sich für nichts anderes als den Besitzer interessieren, aufs Wort gehorchen, sich niemals einen Schritt vom Herrchen/Frauchen wegbewegen würden, wenn was ist ausschließlich Schutz bei H/F suchen, etc“ und dann doch in einer Schreck-Paniksituation kopflos wegrennen. Ich könnte die Halter dafür obendrauf noch ohrfeigen. Was will man wem damit beweisen, den Hund im öffentlichen Straßenverkehr frei laufen zu lassen? Kapier ich echt nicht!
 
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Martina
9. Sept. 13:19
Leinenpflicht kann NICHT befreit werden!!
Das ist Quatsch
 
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Osseous
9. Sept. 13:27
https://www.ava1.de/blog/ist-leinenzwang-ein-problem-fuer-den-tierschutz-n1661 Das gibt es gut wieder was ich meinte. Wir haben seit diesen Jahr eine neue Tierhalteschutzverordnung und die Leute die den Hund jeglichen Kontakt verbieten, sollten keinen Hund führen dürfen. Was anderes ist es, aus Gesundheitlichen Gründen oder zu Trainingszwecken, mit Außnahme!
 
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Andreas
9. Sept. 13:48
https://www.ava1.de/blog/ist-leinenzwang-ein-problem-fuer-den-tierschutz-n1661 Das gibt es gut wieder was ich meinte. Wir haben seit diesen Jahr eine neue Tierhalteschutzverordnung und die Leute die den Hund jeglichen Kontakt verbieten, sollten keinen Hund führen dürfen. Was anderes ist es, aus Gesundheitlichen Gründen oder zu Trainingszwecken, mit Außnahme!
Der Artikel ist gut, nur deine Schlussfolgerung lässt sich in keiner Weise daraus ableiten, schon gar nicht für die hier geschilderte Situation der Threaderstellerin. Halter, die ihren Hund im öffentlichen Straßenverkehr angeleint führen, handeln auch im Sinne des von dir verlinkten Artikels äußerst verantwortungsvoll (lies mal den Part über die Verantwortung der Hundehalter). Die TE schreibt zudem ausdrücklich, dass ihr Hund ausreichend Sozialkontakte hat - mit festen Buddys, was zu akzeptieren ist. Diejenigen sollten eher keine Hunde halten dürfen, die aus solchen sehr differenziert geschriebenen Artikeln das für sie passende raussuchen, um ggf bestehende Regeln oder Umgangsformen meinen ignorieren zu dürfen und sich eine zweifelhafte Legitimation verschaffen möchten, es sei ja im Sinne der artgerechten Haltung des Hundes.
 
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Celine
9. Sept. 13:54
https://www.ava1.de/blog/ist-leinenzwang-ein-problem-fuer-den-tierschutz-n1661 Das gibt es gut wieder was ich meinte. Wir haben seit diesen Jahr eine neue Tierhalteschutzverordnung und die Leute die den Hund jeglichen Kontakt verbieten, sollten keinen Hund führen dürfen. Was anderes ist es, aus Gesundheitlichen Gründen oder zu Trainingszwecken, mit Außnahme!
Das ist richtig aber Leinenkontakt gibt es bei uns nicht, nur mit ihren Buddys. Da freut sie sich wie Bolle. Alle anderen will sie gar nicht kennenlernen und das ist ok und richtig so.
 
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Celine
9. Sept. 13:55
Unsere Buddys, da brauchen wir keine unverschämten Sozialkontakte und erst recht nicht an der Leine.
 
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Osseous
9. Sept. 13:56
Der Artikel ist gut, nur deine Schlussfolgerung lässt sich in keiner Weise daraus ableiten, schon gar nicht für die hier geschilderte Situation der Threaderstellerin. Halter, die ihren Hund im öffentlichen Straßenverkehr angeleint führen, handeln auch im Sinne des von dir verlinkten Artikels äußerst verantwortungsvoll (lies mal den Part über die Verantwortung der Hundehalter). Die TE schreibt zudem ausdrücklich, dass ihr Hund ausreichend Sozialkontakte hat - mit festen Buddys, was zu akzeptieren ist. Diejenigen sollten eher keine Hunde halten dürfen, die aus solchen sehr differenziert geschriebenen Artikeln das für sie passende raussuchen, um ggf bestehende Regeln oder Umgangsformen meinen ignorieren zu dürfen und sich eine zweifelhafte Legitimation verschaffen möchten, es sei ja im Sinne der artgerechten Haltung des Hundes.
Liesmal meine Antwort: Da steht das Wort Jegliche! Also beißt sich meine Antwort nicht mit diesen hier geposten Text, sondern nur mit einigen Antworten und Leuten die ich öfter mal begegne und die meinen es gibt eine allgemeine Leinenpflicht in Deutschland und das stimmt nicht. Hundehakteverodnung ist Landesrecht und selbst wenn kleine Kommunen ihre Regeln selbstständig aufstellen, Dürfen sie nicht Gegen Landesrecht verstoßen. Wenn man Präventiv arbeiten will, sollten u. a. Erstmal die Autofahrer ordentlich fahren, sie Rasen selbst in Spielstrassen. Es ist immer einen gegenseitige Rücksichtname auf beiden Seiten zu beachten.