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Celine
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zuletzt 17. Nov.

Leinenpflicht?

Guten Morgen ihr lieben, heute habe ich einen unangeleinten Hund von meiner angeleinten Hündin körperlich verdrängt. Ich habe mein Bein nach ihm gestreckt, um zu begrenzen. Daraufhin pöbelt mich der Besitzer an, was mir einfällt seinen Hund zu treten, denn der würde nur hallo sagen wollen. Es entstand eine hitzige Diskussion, da ich ihm erklären musste, dass keine unangeleinten Hunde an meine Hündin kommen (sie will auch wirklich keinen Kontakt und hat ihre festen Buddys). Selbst der Straßenfeger mischte sich ein und war auf meiner Seite. Der Typ faselte was von, dass sein Hund 3 Jahre bei ihm wäre und deshalb ohne Leine laufen dürfe. Wir wohnen in Berlin und mir sagt das tatsächlich nichts. Meine 2 Fragen: 1. Herrscht an Straßen keine Leinenpflicht? 2. Kann jemand, der angeblich eine Befreiung der Leinenpflicht hat, auf bitten, den Hund anzuleinen, dies verweigern?
 
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Katrin
19. Sept. 07:52
Wir haben hier ja das Niedersächsische Hundegesetz. Dort steht das der Halter dafür zu sorgen hat das durch dem Hund keinerlei Gefahr, Schaden und Belästigung erfolgen darf. Für mich fällt da auch der unerwünschte Kontakt drunter. Ist ein Hund angeleint hat das einen Grund und dann haben die Halter nicht angeleinter Hunde dafür zu sorgen das ihre Vierbeiner dort nicht hinlaufen.
 
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Osseous
19. Sept. 07:57
Wir haben hier ja das Niedersächsische Hundegesetz. Dort steht das der Halter dafür zu sorgen hat das durch dem Hund keinerlei Gefahr, Schaden und Belästigung erfolgen darf. Für mich fällt da auch der unerwünschte Kontakt drunter. Ist ein Hund angeleint hat das einen Grund und dann haben die Halter nicht angeleinter Hunde dafür zu sorgen das ihre Vierbeiner dort nicht hinlaufen.
Genauso siehst aus, der Hund darf frei laufen, solange er nicht gegen die Halteverordnung verstößt und da spielt wieder die Kommunikation des Halters und des Hundes rein.
 
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Katrin
19. Sept. 08:07
Genauso siehst aus, der Hund darf frei laufen, solange er nicht gegen die Halteverordnung verstößt und da spielt wieder die Kommunikation des Halters und des Hundes rein.
Fakt ist aber auch das nur sehr wenige freilaufende Hunde sich von alleine beim Anblick eines fremden Vierbeiners sofort beim Halter einordnen und den Fremdhund ignorieren. Viele bleiben stehen, schauen oder fixieren sogar. Im schlimmsten fall sprinten sie sogar noch etwas drauf zu. Für den Halter eines reaktiven Hundes ist das schon eine Katastrophe. Da muss erst gar kein körperlicher Kontakt zustande kommen. Ganz viele Situationen könnten total problemlos ablaufen wenn man einfach auch mal auf das eigene Recht verzichtet und es dafür einem Fremden etwas einfacher macht. Da keiner von uns mit einem Schild rumläuft auf dem eine Begründung steht warum der Vierbeiner angeleint ist sollte man da einfach generell Rücksicht nehmen. Das macht es doch für alle einfacher.
 
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Dogorama-Mitglied
19. Sept. 08:08
Moin, ich sehe das genauso wie du. Ich nehme meinen Hund auch nicht grundsätzlich an die Leine, weil die Personen gegenüber es nicht hinbekommen richtig zu kommunizieren und den Hund denn gleich weg ziehen(also den eigenen) und so viel mehr Schaden anrichten. Und nochmal für alle, es gibt keine Grundsätzliche Leinenpflicht in Deutschland, es gilt sogar als Tier Quälerei außer es ist in der Kommune an bestimmten Punkten geregelt, die aber in den öffentlichen Ausschreibungen des jeweiligen Ortes stehen und nachzulesen sind oder bei "Potenziellen" gefährlichen Hunden. Rücksicht für alle und keine Defarmierung bitte für Leute die eine Andere Meinung haben. LG an alle und ich denke das der Hauptpunkt geklärt ist und die Personen, die den Thread geöffnet hat, bescheid weiß.
Mein Problem ist vor allem, dass viele (jedenfalls bei uns) ihren Hund gar nicht richtig lesen können.
Da kommt der Hund schon ohne Leine in Drohhaltung oder aber verängstigt an und vom Besitzer heißt es dann, der will spielen/nur mal „hallo“ sagen.

Ich laufe doch auch nicht in der Welt rum, schnüffeln jedem mal am Hintern, brülle ein „hallo“ oder „willst du eine geklatscht bekommen“ entgegen und frage, ob sie mal nen Kaffee trinken wollen.

Wieso zur Hölle sollte ich das unter Hunden erlauben?
 
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Linda
19. Sept. 08:10
Genauso siehst aus, der Hund darf frei laufen, solange er nicht gegen die Halteverordnung verstößt und da spielt wieder die Kommunikation des Halters und des Hundes rein.
Ich wohne in der Großstadt. Wenn ich mit meinem Hund 1 Stunde Gassi gehe, habe ich je nach Uhrzeit 5-30 Hundebegegnungen. Ich möchte nicht mit jedem Hundehalter darüber diskutieren, was nun geht und was nicht. Manchmal möchte ich einfach von A nach B kommen, ohne mit fremden zu sprechen. Da sollte von allen Seiten soviel Rücksicht da sein, dass klar ist, wenn der angeleinte Hund ins Fuß genommen wird und ein Bogen gelaufen wird, ist kein Kontakt gewünscht. Egal ob Leinenpflicht oder nicht. Egal ob mit oder ohne Leine.
 
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Das B-Team
19. Sept. 08:12
Woher weißt du, dass der andere Hund nicht krank oder traumatisiert ist und keinen Kontakt haben sollte?
 
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Osseous
19. Sept. 08:16
Fakt ist aber auch das nur sehr wenige freilaufende Hunde sich von alleine beim Anblick eines fremden Vierbeiners sofort beim Halter einordnen und den Fremdhund ignorieren. Viele bleiben stehen, schauen oder fixieren sogar. Im schlimmsten fall sprinten sie sogar noch etwas drauf zu. Für den Halter eines reaktiven Hundes ist das schon eine Katastrophe. Da muss erst gar kein körperlicher Kontakt zustande kommen. Ganz viele Situationen könnten total problemlos ablaufen wenn man einfach auch mal auf das eigene Recht verzichtet und es dafür einem Fremden etwas einfacher macht. Da keiner von uns mit einem Schild rumläuft auf dem eine Begründung steht warum der Vierbeiner angeleint ist sollte man da einfach generell Rücksicht nehmen. Das macht es doch für alle einfacher.
Wenn sich wer auskennt und das sollte grundlegend sein, als Hundehalter, dann kann man die Verhaltensweisen gut einordnen und wenn es mal nicht der Fall sein sollte, dann kann der andere Halter einen Freundlich darauf hinweisen.

Also Hundeführerschein für alle und am besten mehrere Voraussetzungen von Halter und nicht nur bei Listenhunden, sondern. Generell.
 
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Das B-Team
19. Sept. 08:17
Das Landeshundegesetz Berlin sieht eine umfassende Leinenpflicht mit wenigen Ausnahmen vor (Paragraf 28ff.). Die Leinenpflicht gilt außer in sehr wenigen Fällen immer auf der Straße, auch für Hunde, die eine Leinenbefreiung haben.
 
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Osseous
19. Sept. 08:17
Mein Problem ist vor allem, dass viele (jedenfalls bei uns) ihren Hund gar nicht richtig lesen können. Da kommt der Hund schon ohne Leine in Drohhaltung oder aber verängstigt an und vom Besitzer heißt es dann, der will spielen/nur mal „hallo“ sagen. Ich laufe doch auch nicht in der Welt rum, schnüffeln jedem mal am Hintern, brülle ein „hallo“ oder „willst du eine geklatscht bekommen“ entgegen und frage, ob sie mal nen Kaffee trinken wollen. Wieso zur Hölle sollte ich das unter Hunden erlauben?
Ist zwar etwas anderes, darf man auch nicht verwechseln, aber ich weiß was du meinst.
 
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Osseous
19. Sept. 08:19
Woher weißt du, dass der andere Hund nicht krank oder traumatisiert ist und keinen Kontakt haben sollte?
Das sehe ich an der Haltung, an die Mimik und Gestik und ein sozialisierter Hund müsste das auch spüren.