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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 3. Jan.

LEINENPFLICHT AM RHEIN

Hallo zusammen, ich möchte hier mal meinen Dampf ablassen. Wir kommen aus Duisburg Friemersheim und uns steht in der Umgebung der Rhein und der kruppsee zur Verfügung. Wir sind heute mit meiner Hündin und Freunden und deren cane corso zum rhein gegangen. Und ja wir haben sie ohne Leine auf einer Wiese toben lassen ( wo keiner Bäume, Büsche etc. In der Nähe sind ). Da kamen 2 Herren von der Stadt Duisburg und haben uns angehalten( komplett ohne Rücksicht auf die Hunde einfach angefasst um. Nach dem Chip zu sehen aber wen einer gebissen hätte vor Angst gerade im Dunkeln würde es heißen der böse Hund 😡. Die Hunde hatten wir zu dem Zeitpunkt wieder dran insgesamt 275 Euro fürs nicht angeleint haben und eigentlich 175 Euro dafür das wir über die Wiese Gegangen sind plus Anzeige. Ich finde es lächerlich. Wenn man Hunde nicht ohne Leine ausführen soll, sollen Hunde einfach nicht erlaubt sein. Große rassen brauchen Auslauf und nicht auf einer überfüllten hundewiese wo man ständig mit den anderen Hunden aneinander gerät. Könnte ich mich Stunden drüber aufregen. Was ist eure Meinung ?
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 12:35
Beispiel Auszug Hundeverordnung Hannover: (1)In den öffentlichen Anlagen ...... mit Ausnahme eingerichteter Hundeauslaufflächen – müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. In den Wäldern gilt dieser Leinenzwang nur in den Schongebieten und in den Eilenriedebereichen zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstraße. (2) Der Leinenzwang gilt ferner innerhalb des Gebietes des Stadtbezirks Mitte ..... (3) Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten
Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt. In Niedersachsen gibt es nicht pauschal Vorgaben zur Leinenlänge (außer für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden).Für einzelne Städten oder Gemeinden mag es Vorgaben geben, aber im Niedersächsischen Hundegesetz gibt es keine Angaben zur Leinenlänge und in der Gemeinde, in der ich wohne, ist nur vorgegeben, dass man sich an das Niedersächsische Hundegesetz halten muss. Also kann ich meinen Hund während der Brut- und Setzzeit an einer 100m Leine spazieren führen.
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 12:40
Ich finde die beiden Herren hatten absolut recht. Wenn Leinenpflicht ist ,ist es eben so. Ich als Kleinhundbesitzer finde nichts ätzender als große Hunde , die „nur spielen wollen“ , und dabei mich und meine in Gefahr bringen oder im Training stören. Ich verlasse mich darauf, wenn wo Leinenpflicht herrscht, dass ich wenigstens dort sicher und unbelästigt mit meinem Hund laufen kann. Und da ist es das mindeste was man verlangen kann, dass sich alle an diese Pflicht halten. Wenn man seine Hunde rennen lassen will , muss man wo hin gehen wo das erlaubt ist. Eine ganz einfache nicht allzu komplizierte Regel. Eigentlich….
Die Wahrnehmung ist eben unterschiedlich. Ich habe auch einen ganz kleinen Mann und ich mag große Hunde. Mein Kleiner mag ebenfalls große Hunde und ich fühle mich auch nicht belästigt von frei laufenden Hunden. Im Gegenteil, freue ich mich immer über glückliche, fröhliche, tobende Hunde und entsprechend entspannte, freundliche und tolerante Hundehalter.

Viele verkniffenen Hundehalter bei uns im Viertel haben ihr Handy vor der Nase, den Hund immer an der Leine und beide gucken gleich griesgrämig. Die Hunde häufig kleine, rüdenunverträgliche und leinenaggressive Rotzlümmel, nicht sozialisiert worden. Diese Hunde sieht man auch grundsätzlich nicht im Hundefreilauf. Solche Hundehalter wünschen keinen Kontakt zu ihren Hunden und wünschen, nicht 'belästigt' zu werden. Dem kommt man selbstverständlich sehr gerne nach.
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 12:47
Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt. In Niedersachsen gibt es nicht pauschal Vorgaben zur Leinenlänge (außer für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden).Für einzelne Städten oder Gemeinden mag es Vorgaben geben, aber im Niedersächsischen Hundegesetz gibt es keine Angaben zur Leinenlänge und in der Gemeinde, in der ich wohne, ist nur vorgegeben, dass man sich an das Niedersächsische Hundegesetz halten muss. Also kann ich meinen Hund während der Brut- und Setzzeit an einer 100m Leine spazieren führen.
Ja, man sollte sich halt informieren und sich dann nicht erwischen lassen. Hier bei uns sind die Schleppleinen genauso 'fällig' in den Grünanlagen, wie die ohne Leine.

Im Umland ist das anders und da wird natürlich auch eher nicht kontrolliert. Die Bußgelder kassiert man halt in den Städten.
 
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Katrin
23. Dez. 12:50
Stimmt. Hab ich auch schon gelesen. Aber ich weiss nicht ob das jedes Bundesland für sich nochmal anders regelt.🤔 bin aber auch gerade zu faul nochmal nachzulesen 😅
Die Leinenlänge wird hier von der Gemeinde festgelegt. Bei uns ist die egal solange der Halter den Hund unter Kontrolle halt. Er darf weder jagen noch (je nach Gegend) die Wege verlassen. Kurze Leine ist ebenfalls manchmal vorgeschrieben zB im Zoo.
 
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Daniela
23. Dez. 12:58
Die Wahrnehmung ist eben unterschiedlich. Ich habe auch einen ganz kleinen Mann und ich mag große Hunde. Mein Kleiner mag ebenfalls große Hunde und ich fühle mich auch nicht belästigt von frei laufenden Hunden. Im Gegenteil, freue ich mich immer über glückliche, fröhliche, tobende Hunde und entsprechend entspannte, freundliche und tolerante Hundehalter. Viele verkniffenen Hundehalter bei uns im Viertel haben ihr Handy vor der Nase, den Hund immer an der Leine und beide gucken gleich griesgrämig. Die Hunde häufig kleine, rüdenunverträgliche und leinenaggressive Rotzlümmel, nicht sozialisiert worden. Diese Hunde sieht man auch grundsätzlich nicht im Hundefreilauf. Solche Hundehalter wünschen keinen Kontakt zu ihren Hunden und wünschen, nicht 'belästigt' zu werden. Dem kommt man selbstverständlich sehr gerne nach.
Das ist halt der Unterschied. Du und dein Hund mögen es. Man sollte aber nicht immer nur von sich selber ausgehen und handeln. Meine mag es nicht. Sie hat Angst. Übrigens nicht von vornherein sondern dank solcher „der tut nix Begegnungen“. Und ich freue mich eben nicht wenn unangeleinte Hunde auf uns zu kommen. Ich trainiere tatsächlich mit meinem Hund und so etwas kann uns Wochen zurück werfen. Mein Hund darf auch Hundebegegnungen haben. Aber wann und wo entscheide ich und nicht der andere Hund oder Besitzer. Und ich bin es leid die einfachsten Benimmregeln immer erklären und rechtfertigen zu müssen.
 
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Daniela
23. Dez. 13:03
das hab ich noch nie gehört,das jemand dafür bestraft wird das die Hunde nicht angeleint sind.Vorallem das es Leute gibt,die dieses ausführen .Die Kommentare dazu hier auf dieser Seite finde ich unmöglich und gehässig,frech noch dazu.Schlimm😱
Aber von Leinenpflicht in bestimmten Bereichen hast du schon mal gehört oder? Ist doch ganz klar dass man so was bestraft wenn es da Kontrollen gibt. Wenn du in bestimmten Bereichen nicht parken darfst und es trotzdem tust wirst du doch auch bestraft. Und wenn in bestimmten Bereichen eben Leinenpflicht herrscht und man sich nicht daran hält, wird es auch bestraft. Ist doch iwie logisch oder ? Und warum muss denn überhaupt kontrolliert werden ? Wegen Leuten , die es missachten und meistens noch dazu ihre Hunde nicht im Griff haben. Kann man sich also bei denen bedanken. Und noch ganz nebenbei ein Kommentar zum ursprünglichen Post (also nicht auf deinen bezogen) : nein ein Hund muss nicht rumtoben dürfen um ausgelastet zu sein. Ein Hund muss sinnvoll!! beschäftigt werden um ausgelastet zu sein. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied.
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 13:33
Um die Leinrnpflicht zu umgehen ist eine lange Leine auf jeden Fall sinnvoll, nutze ich in der Brut-und Setzzeit auch 😁 20 meter halte ich -dauerhaft- höchstens ausreichend bei einem alten oder kranken Hund.
Oder der gesicherte Freilauf 😊 Gegenseitig Rücksicht nehmen und wie gesagt, da wo Leinenpflicht ist, den Hund anleinen. Wäre schön wenn sich alle dran halten würden. Der gesicherte Freilauf ist für unseren Hund Standard. Jagd und Hütehund. Ansonsten Schleppleine. Und der gesicherte Freilauf auch nur in Maßen, da er eine Herzerkrankung hat und ihn ein unkontrollierter Sprint gefährlich werden kann.
 
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Noelle
23. Dez. 16:32
Ist da nicht auch die Leinenlänge begrenzt auf 2m(?) Oder ist das nur hier in der Schweiz so..?🤔
Also im Fald und in den Felder hat noch nie jmd etwas gegen eine lange Leine gesagt🤷🏼‍♀️
Und auch ohne hat meine auf den Wegen zu bleiben...
In der Stadt würde ich sie niemals so weit vor lassen- eine Katze und sie würde quer über die Straße rennen
 
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Katja
24. Dez. 16:31
Ich würd mir wünschen, dass im deutschen Regelwerk bzw. in dem Flickenteppich der Regeln in den Kommunen der Begriff der „virtuellen Leine“ Einzug halten würde… so gesehen dieses Jahr in Bregenz -> explizit dort erlaubt! 😀

PS: Hier bei uns in Berlin herrscht generelle Leinenpflicht, überall!😳 In den meisten Teilen der Stadt bis auf ein paar trostlose, eingezäunte Sandplätze, genannt „Freilauf-Flächen“, wo gnadenlos das Recht des Stärkeren gilt. Ein Hund kommt also hier, wenn man die Regeln befolgt, nahezu nie von der Leine (übrigens max 1m lang!). Genauso im Umland.
Ich muss gestehen: Meine Regeltreue hört da auf und eventuelle Strafen verbuche ich unter „Nutzungsgebühr“…für uns ok.😬
 
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Michi
24. Dez. 16:43
Sooo, jetzt vertragen wir uns mal alle wieder 🤗
Schöne Weihnachten ❣️