Ist da nicht auch die Leinenlänge begrenzt auf 2m(?) Oder ist das nur hier in der Schweiz so..?🤔
Doch, das ist hier auch so, aber nicht überall. In den Kommunen und Bundesländern wird das über die Gefahrenabwehrverordnung und das Grünflächenamt geregelt. In den städtischen Grünanlagen ist es ziemlich Standard. Die Regeln sind unterschiedlich streng und durchaus auch abhängig von Hunderasse und/oder Hundegröße. Hier mal ein kleiner Auszug beispielhaft:
Auszug aus einer städtischen Grünanlagensatzung Frankfurt:
Hunde dürfen im Grünanlagen nur angeleint mitgeführt werden die Leine darf nicht länger als 2 m sein.
Auszug aus der Satzung für Hamburg:
...."Zu den Grün- und Erholungsanlagen zählen insbesondere Parks, Kleingartengebiete, Wanderwege, Gehölze, ..... Sie dürfen Ihren Hund nicht auf .... Rasenflächen, Wiesenflächen.... mitnehmen Sie müssen Ihren Hund auf den Wegen immer an der kurzen Leine führen".
Berlin:
"Mit einer maximal 2 Meter langen Leine:
in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Waldflächen (außer Hundeauslaufgebiete),......"
"Leinenpflicht für Hunde in Nürnberg
In Nürnberg müssen Hunde an einer reißfesten Leine (Länge höchstens 120 Zentimeter) an folgenden Orten geführt werden:
Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen, Naturschutzgebiete
......."