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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 3. Jan.

LEINENPFLICHT AM RHEIN

Hallo zusammen, ich möchte hier mal meinen Dampf ablassen. Wir kommen aus Duisburg Friemersheim und uns steht in der Umgebung der Rhein und der kruppsee zur Verfügung. Wir sind heute mit meiner Hündin und Freunden und deren cane corso zum rhein gegangen. Und ja wir haben sie ohne Leine auf einer Wiese toben lassen ( wo keiner Bäume, Büsche etc. In der Nähe sind ). Da kamen 2 Herren von der Stadt Duisburg und haben uns angehalten( komplett ohne Rücksicht auf die Hunde einfach angefasst um. Nach dem Chip zu sehen aber wen einer gebissen hätte vor Angst gerade im Dunkeln würde es heißen der böse Hund 😡. Die Hunde hatten wir zu dem Zeitpunkt wieder dran insgesamt 275 Euro fürs nicht angeleint haben und eigentlich 175 Euro dafür das wir über die Wiese Gegangen sind plus Anzeige. Ich finde es lächerlich. Wenn man Hunde nicht ohne Leine ausführen soll, sollen Hunde einfach nicht erlaubt sein. Große rassen brauchen Auslauf und nicht auf einer überfüllten hundewiese wo man ständig mit den anderen Hunden aneinander gerät. Könnte ich mich Stunden drüber aufregen. Was ist eure Meinung ?
 
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Noelle
23. Dez. 11:10
In Gebieten wo Leinenpflicht ist, ist es dennoch eine Möglichkeit, seinem Hund genügend Freilauffläche zu geben. Und wenn man unbedingt Freilauf für seinen Hund möchte, muss man in Gebiete gehen, wo dies erlaubt ist. Und ob eine 20 Meter Leine für einen Hund an "Freilauf" ausreicht, ist vom Hund abhängig.
Um die Leinrnpflicht zu umgehen ist eine lange Leine auf jeden Fall sinnvoll, nutze ich in der Brut-und Setzzeit auch 😁
20 meter halte ich -dauerhaft- höchstens ausreichend bei einem alten oder kranken Hund.
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 11:18
Um die Leinrnpflicht zu umgehen ist eine lange Leine auf jeden Fall sinnvoll, nutze ich in der Brut-und Setzzeit auch 😁 20 meter halte ich -dauerhaft- höchstens ausreichend bei einem alten oder kranken Hund.
Ist da nicht auch die Leinenlänge begrenzt auf 2m(?) Oder ist das nur hier in der Schweiz so..?🤔
 
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Manuela
23. Dez. 11:18
Schön wäre es. Aber von jedem gefundenen Häufchen ne DNA Probe zu ziehen, das würde vielleicht den Rahmen sprengen. Aber irgendwo gibt es das tatsächlich, hab ich mal gelesen.
Ja in England wird das wohl praktiziert. Habe ich irgendwann mal gelesen!
 
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Manuela
23. Dez. 11:21
Nein, auch "große Hunde" müssen haftpflichtversichert sein. Siehe mein Bild unten vom Landeshundegesetz, direkt nach dem Mikrochip 😉 Kleinhunde fallen aber bei allem durchs Raster... 😕
Aber nicht hier in Dortmund!
Der große ist separat beim Ordnungsamt gemeldet....20/40,geschippt,und versichert mit 1,5 Mio Deckungssumme!
Der Kleine musste auch geschippt und versichert sein!
 
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Manuela
23. Dez. 11:25
👍👍👍👍
 
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Nadine
23. Dez. 11:53
Ist da nicht auch die Leinenlänge begrenzt auf 2m(?) Oder ist das nur hier in der Schweiz so..?🤔
Stimmt. Hab ich auch schon gelesen. Aber ich weiss nicht ob das jedes Bundesland für sich nochmal anders regelt.🤔 bin aber auch gerade zu faul nochmal nachzulesen 😅
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 11:59
Ist da nicht auch die Leinenlänge begrenzt auf 2m(?) Oder ist das nur hier in der Schweiz so..?🤔
Doch, das ist hier auch so, aber nicht überall. In den Kommunen und Bundesländern wird das über die Gefahrenabwehrverordnung und das Grünflächenamt geregelt. In den städtischen Grünanlagen ist es ziemlich Standard. Die Regeln sind unterschiedlich streng und durchaus auch abhängig von Hunderasse und/oder Hundegröße. Hier mal ein kleiner Auszug beispielhaft:

Auszug aus einer städtischen Grünanlagensatzung Frankfurt:
Hunde dürfen im Grünanlagen nur angeleint mitgeführt werden die Leine darf nicht länger als 2 m sein.

Auszug aus der Satzung für Hamburg:
...."Zu den Grün- und Erholungsanlagen zählen insbesondere Parks, Kleingartengebiete, Wanderwege, Gehölze, ..... Sie dürfen Ihren Hund nicht auf .... Rasenflächen, Wiesenflächen.... mitnehmen Sie müssen Ihren Hund auf den Wegen immer an der kurzen Leine führen".


Berlin:
"Mit einer maximal 2 Meter langen Leine:
in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Waldflächen (außer Hundeauslaufgebiete),......"


"Leinenpflicht für Hunde in Nürnberg
In Nürnberg müssen Hunde an einer reißfesten Leine (Länge höchstens 120 Zentimeter) an folgenden Orten geführt werden:
Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen, Naturschutzgebiete
......."
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 12:02
Doch, das ist hier auch so, aber nicht überall. In den Kommunen und Bundesländern wird das über die Gefahrenabwehrverordnung und das Grünflächenamt geregelt. In den städtischen Grünanlagen ist es ziemlich Standard. Die Regeln sind unterschiedlich streng und durchaus auch abhängig von Hunderasse und/oder Hundegröße. Hier mal ein kleiner Auszug beispielhaft: Auszug aus einer städtischen Grünanlagensatzung Frankfurt: Hunde dürfen im Grünanlagen nur angeleint mitgeführt werden die Leine darf nicht länger als 2 m sein. Auszug aus der Satzung für Hamburg: ...."Zu den Grün- und Erholungsanlagen zählen insbesondere Parks, Kleingartengebiete, Wanderwege, Gehölze, ..... Sie dürfen Ihren Hund nicht auf .... Rasenflächen, Wiesenflächen.... mitnehmen Sie müssen Ihren Hund auf den Wegen immer an der kurzen Leine führen". Berlin: "Mit einer maximal 2 Meter langen Leine: in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Waldflächen (außer Hundeauslaufgebiete),......" "Leinenpflicht für Hunde in Nürnberg In Nürnberg müssen Hunde an einer reißfesten Leine (Länge höchstens 120 Zentimeter) an folgenden Orten geführt werden: Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen, Naturschutzgebiete ......."
In Niedersachsen ist die Leinenlänge egal. Da kann sie theoretisch auch 50m lang sein.
 
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Levkoje
23. Dez. 12:14
das hab ich noch nie gehört,das jemand dafür bestraft wird das die Hunde nicht angeleint sind.Vorallem das es Leute gibt,die dieses ausführen .Die Kommentare dazu hier auf dieser Seite finde ich unmöglich und gehässig,frech noch dazu.Schlimm😱
 
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Dogorama-Mitglied
23. Dez. 12:18
In Niedersachsen ist die Leinenlänge egal. Da kann sie theoretisch auch 50m lang sein.
Beispiel Auszug Hundeverordnung Hannover:

(1)In den öffentlichen Anlagen ...... mit Ausnahme eingerichteter Hundeauslaufflächen – müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. In den Wäldern gilt dieser Leinenzwang nur in
den Schongebieten und in den Eilenriedebereichen zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstraße.
(2) Der Leinenzwang gilt ferner innerhalb des Gebietes des Stadtbezirks Mitte .....
(3) Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten