Ich wohne auf dem Land. Aber auch hier gilt die Leinenpflicht auf öffentlichen Wegen, Straßen, in Anlagen und Parks.
Vorschrift! Also einzuhalten!
Die Gemeinde/Stadt erlaubt die Haltung von Hunden, ist aber nicht dafür verantwortlich, einem Hund ein angemessenes Leben zu ermöglichen. Dafür ist der Halter schon selbst zuständig.
Wer gegen Vorschriften verstößt, wird zur Verantwortung gezogen.
Völlig in Ordnung.