Lies dir den Paragraphen mal durch bitte.
Also alles was ich dazu finde ist das gleiche: es muss tierabwehrspray heißen sonst fällt es unter das waffengesetz und kann noch andere Folgen haben, in Notwehr darf man es gegen Menschen und Tiere einsetzen, kann bei ungeklärter Sachlage beim Menschen als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden, beim Einsatz gegen Tiere könnte es zu einer gesteigerten Aggresivität des Tieres führen und ist auch nur in einer Gefahrensituation erlaubt:
https://jurarat.de/ist-das-pfefferspray-deutschland-zulaessig
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/ist-es-erlaubt-pfefferspray-dabei-zu-haben
https://www.glahn-berufsbekleidung.de/rechtliche-hinweise-fuer-pfeffer--tierabwehrspray.php
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/jagdrecht-und-waffenrecht/der-einsatz-pfefferspray-3124988
Etc.
Wenn du da andere Informationen liefern kannst, währe es nett wenn du diese mit uns teilen würdest.