Im Prinzip nicht. Man braucht einen Nachweis über berechtigtes Interesse zum Halten eines Listenhundes der Kategorie 1 und daran scheitert es in der Regel.
Im Tierheim wird immer darauf hingewiesen, dass diese Hunde nur in andere Bundesländer vermittelt werden.
Wenn die Haltungserlaubnis so schwierig zu bekommen ist fragt man sich natürlich, wie die Hunde überhaupt im Tierheim landen.
Vermutlich durch Beschlagnahmungen und Falschanmeldungen als "Labbi Mischling"....
Ich kann leider auch gar nicht nachvollziehen, wieso man sich für ein Tier entscheidet, wenn man ihm kein vernünftiges Leben bieten kann. Muss es ein Listenhund sein? Und wenn es unbedingt einer sein muss, würde ich in ein Bundesland ohne Liste umziehen.