Der gesunde Menschenverstand beantwortet mir aber nicht die Frage welche Länge die Leine außerorts haben darf oder ob das Ordnungsamt jetzt meine Wohnung auf ausbruchsicherheit kontrollieren darf
Nö, das tut er nicht.
Aber wenn Du‘s trotz Nachfragen nicht rausfinden kannst, dann wird es eh im Zweifel der Ordnungsamtmitarbeiter, der Dich erwischt, bestimmen.
Kann man dann nur hoffen, dass der verständig ist, dass Du wenigstens versucht hast, es herauszufinden, aber damit gescheitert bist.
Wenn Du Glück hast, erklärt er‘s Dir und verzichtet auf die Strafe.😉
Zumindest wäre das meine Strategie…
Ich hab’s bei den ganzen Regeln echt aufgegeben, das im Einzelnen verstehen zu wollen!