Home / Forum / Spaß & Tratsch / Gassirunden Anfragen ohne Bilder

Verfasser-Bild
Melanie
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 41
zuletzt 24. Juli

Gassirunden Anfragen ohne Bilder

Hallo zusammen, ich bekomme in regelmäßigen Abständen Gassi Runden Anfragen. Eigentlich kein Problem, aber es sind nie Fotos von Hunden, oder andere Bilder auf den Profilen. Ich finde es seltsam 🤔 oder geht das nur mit so. Wäre dankbar für eure Erfahrungen. LG Melanie
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Vivi
6. Nov. 11:18
Das ist das Internet. Wer zu viel von sich Preis gibt, muss damit rechnen, dass auch fragwürdige Gestalten drauf aufmerksam werden. Aus dem Grund halte ich auch die Funktion live-Standort - so bequem sie ist - für fatal. Aber manchmal reicht auch schon der allgemeine Standort, wenn es z.B. einen Pyrenäenberghund in einem 2000 Einwohnerdorf gibt. Bei Dogorama ist die Frauenquote bei gefühlt 80%. Natürlich wollen da einige nicht nur Gassi gehen - kann man ablehnen oder ignorieren. Man sieht schon an manchen likes, bei welcher Zielgruppe man ankommt und damit meine ich insbesondere Profilbilder. Und Bilder reinsetzen ist ja auch kein Garant, dass die die Person vom Profil zeigen. Das Gesamtbild von Kommentaren und Bildern sollte daher schlüssig sein. Ich will da jetzt keine unnötige Angst verbreiten, aber manchmal reicht schon der Nachname, um auf persönliche Details zu kommen, weshalb man spärlich mit persönlichen Infos sein sollte.
Die Hundebilder reichen da schon. Anhand der Hunde und der ungefähren Ortungsangabe kann ich die meisten Menschen hier im Ort einordnen. Man kennt sich ja, zumindest vom sehen.
 
Beitrag-Verfasser
Olli
6. Nov. 11:29
Die Hundebilder reichen da schon. Anhand der Hunde und der ungefähren Ortungsangabe kann ich die meisten Menschen hier im Ort einordnen. Man kennt sich ja, zumindest vom sehen.
Natürlich kennen sich die Eingeborenen in den Dörfern untereinander, genauso wie in den Ortsteilen der Städte. Das ist auch nicht das Problem. Zum Problem wird's, wenn Ortsfremde an solche Details kommen. (Alter 74, weiblich, Strasse soundso, Hund Bolonka reicht schon für manche Einbrecher. Ja, ok, ich bin als Hauptstädter dbzgl. etwas paranoid) Aber wenn man z.B. einen seltenen Nachnamen hat und damit im Telefonbuch (für die Jüngeren 'das Örtliche') steht, hat man oft sofort auch eine Adresse. Mit Google Streetview weiß man dann wie das Haus/Wohnung aussieht. Deshalb sowenig preisgeben wie möglich.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
6. Nov. 11:42
Natürlich kennen sich die Eingeborenen in den Dörfern untereinander, genauso wie in den Ortsteilen der Städte. Das ist auch nicht das Problem. Zum Problem wird's, wenn Ortsfremde an solche Details kommen. (Alter 74, weiblich, Strasse soundso, Hund Bolonka reicht schon für manche Einbrecher. Ja, ok, ich bin als Hauptstädter dbzgl. etwas paranoid) Aber wenn man z.B. einen seltenen Nachnamen hat und damit im Telefonbuch (für die Jüngeren 'das Örtliche') steht, hat man oft sofort auch eine Adresse. Mit Google Streetview weiß man dann wie das Haus/Wohnung aussieht. Deshalb sowenig preisgeben wie möglich.
Na von dem oder der Olli würde ich auch mal gerne ein Bild sehen 😁
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Wiebke
6. Nov. 11:54
Natürlich kennen sich die Eingeborenen in den Dörfern untereinander, genauso wie in den Ortsteilen der Städte. Das ist auch nicht das Problem. Zum Problem wird's, wenn Ortsfremde an solche Details kommen. (Alter 74, weiblich, Strasse soundso, Hund Bolonka reicht schon für manche Einbrecher. Ja, ok, ich bin als Hauptstädter dbzgl. etwas paranoid) Aber wenn man z.B. einen seltenen Nachnamen hat und damit im Telefonbuch (für die Jüngeren 'das Örtliche') steht, hat man oft sofort auch eine Adresse. Mit Google Streetview weiß man dann wie das Haus/Wohnung aussieht. Deshalb sowenig preisgeben wie möglich.
Jo, ich bin die einzige mit meinem Vor- und Nachnamen in Deutschland. Da muss ich das nicht direkt hier preisgeben, so dass Menschen ne Menge ergooglen können. Damit man weiß, dass es sich um ein echtes Profil handelt, gibt es ja hier auch die Verifizierung. Aber klar, die Kreativität von Menschen, die Böses vor haben, ist im Zweifelsfall unendlich
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
6. Nov. 11:56
Jo, ich bin die einzige mit meinem Vor- und Nachnamen in Deutschland. Da muss ich das nicht direkt hier preisgeben, so dass Menschen ne Menge ergooglen können. Damit man weiß, dass es sich um ein echtes Profil handelt, gibt es ja hier auch die Verifizierung. Aber klar, die Kreativität von Menschen, die Böses vor haben, ist im Zweifelsfall unendlich
Meinen Nachnamen gibt es auch nicht in Deutschland ( glaube ich) nur in der Schweiz. Aber was sollte man mit dem Namen anfangen und auskundschaften?
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Wiebke
6. Nov. 11:58
Meinen Nachnamen gibt es auch nicht in Deutschland ( glaube ich) nur in der Schweiz. Aber was sollte man mit dem Namen anfangen und auskundschaften?
Nun, ich möchte nicht, dass allen direkt alle Informationen zur Verfügung stehen, die es über mich im Netz gibt.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
6. Nov. 12:02
Nun, ich möchte nicht, dass allen direkt alle Informationen zur Verfügung stehen, die es über mich im Netz gibt.
Ah ok, das ist nachvollziehbar. Bei mir ist es so, dass durch meinen Job und mein Ehrenamt sowieso viele Leute sogar meine Nummer haben. Etwas Privates gibt es von mir im Netz nicht, deswegen ist es bei mir egal.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Lina
6. Nov. 12:07
Ich hatte damals ein Treffen eingestellt. Habe tolle Leute darüber kennengelernt (mit denen ich auch noch Kontakt habe) aber auch dubiose Anfragen bekommen. Von den ganzen PN mit romantischen Absichten mal ganz zu schweigen. Daher habe ich das Treffen auch wieder rausgenommen und bin auf dem Radar nicht mehr sichtbar. Der Gedanke die Bilder von mir auf dem Profil zu löschen kam mir auch schon mehrfach…
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Pia
6. Nov. 12:21
Bisher habe ich persönlich auf dogorama fast nur Positives erlebt. Habe mich auch schon mit anderen Hundebesitzern und ihren Hunden getroffen. Das waren alles sehr nette Begegnungen. Direkte Anfragen bzgl. Gassigehen habe ich noch nie hier erhalten. Fände es aber auch seltsam, wenn mich jemand ohne erkennbaren Grund danach fragen würde und so gar nichts über sich selbst preisgibt.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
B
6. Nov. 12:24
Dies hat seine Gründe. Es reicht doch, wen Tante Trude am Fenster steht. Ich bin und bleibe anonym. Jedoch würde ich so nie nach einer Gsssirunde anfragen. Man kann sich via PM austauschen. Wenn eine Verletzung der Datensicherheit eintritt, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt, müssen die Datenverantwortlichen den EDÖB «so rasch als möglich» (im Vergleich dazu die DSGVO, welche 72 Stunden vorschreibt) informieren. Eine solche Verletzung liegt vor, wenn sie dazu führt, dass Personendaten unbeabsichtigt oder widerrechtlich verloren gehen, gelöscht, vernichtet, verändert oder Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht werden. Eine solche Pflicht kennt die DSGVO ebenfalls. Verglichen mit der DSGVO sieht das neue Datenschutzgesetz eine mildere Regel vor, da es eine Meldung nur bei einem hohen Risiko vorsieht. Falls erforderlich, müssen die Verantwortlichen die betroffenen Personen zukünftig informieren, wobei bereits den eigentlichen Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter eine Meldepflicht trifft. Die neue Verordnung enthält detaillierte Vorschriften, die das reibungslose Funktionieren des durch die DSGVO eingeführten Kooperations- und Kohärenzverfahrens unterstützen und mit denen die Vorschriften in folgenden Bereichen harmonisiert werden: Rechte der Beschwerdeführer: Mit dem Vorschlag werden die Anforderungen hinsichtlich der Zulässigkeit grenzüberschreitender Beschwerden harmonisiert und die Hindernisse beseitigt, die derzeit auftreten, weil die Datenschutzbehörden unterschiedlichen Vorschriften unterliegen. Es werden gemeinsame Rechte für Beschwerdeführer auf Anhörung in Fällen festgelegt, in denen ihre Beschwerden ganz oder teilweise abgewiesen werden. Für Fälle, in denen eine Beschwerde untersucht wird, enthält der Vorschlag Regeln für die ordnungsgemäße Beteiligung der Beschwerdeführer. Rechte der von der Untersuchung betroffenen Parteien (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter): Der Vorschlag sieht für die von einer Untersuchung betroffenen Parteien das Recht auf Anhörung in wichtigen Phasen des Verfahrens vor, unter anderem während der Streitbeilegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), und präzisiert den Inhalt der Verwaltungsakte und die Rechte der Parteien auf Akteneinsicht. Straffung der Zusammenarbeit und Streitbeilegung: Gemäß dem Vorschlag werden die Datenschutzbehörden in der Lage sein, in einem frühen Stadium der Untersuchungen Stellung zu nehmen und alle in der DSGVO vorgesehenen Instrumente der Zusammenarbeit, wie gemeinsame Untersuchungen und Amtshilfe, zu nutzen. Diese Bestimmungen werden den Einfluss der Datenschutzbehörden auf grenzüberschreitende Fälle vergrößern, die frühzeitige Konsensbildung bei Untersuchungen erleichtern und spätere Meinungsverschiedenheiten verringern. In dem Vorschlag werden detaillierte Vorschriften festgelegt, um die rasche Vollendung des Streitbeilegungsmechanismus der DSGVO zu erleichtern, und es werden gemeinsame Fristen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Streitbeilegung festgelegt. Die Harmonisierung dieser Verfahrensaspekte wird den fristgerechten Abschluss von Untersuchungen und die rasche Bereitstellung von Rechtsbehelfen für Einzelpersonen unterstützen. Hintergrund Wie wir gesehen haben, funktioniert die DSGVO. Die Verordnung der Kommission berührt keine wesentlichen Elemente der DSGVO wie die Rechte der betroffenen Personen, die Pflichten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter oder die in der DSGVO festgelegten rechtmäßigen Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Seit Inkrafttreten der DSGVO wurden im Fallregister des EDSA über 2000 über das Verfahren der Zusammenarbeit und Kohärenz („One-Stop-Shop“) zu regelnde Fälle angelegt, und es wurden 711 endgültige Entscheidungen getroffen. In einigen Fällen wurden Geldbußen in Höhe von Hunderten Millionen Euro verhängt. Der nächste Bericht über die Anwendung der DSGVO soll 2024 veröffentlicht werden. Die DSGVO wird von den unabhängigen nationalen Datenschutzbehörden sowie den nationalen Gerichten durchgesetzt. In Fällen, in denen die Verarbeitung in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt oder erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat, findet bei der Durchsetzung das in der DSGVO geregelte Verfahren der Zusammenarbeit und Kohärenz Anwendung. Das bedeutet, dass die Datenschutzbehörde, in deren Land die untersuchte Einrichtung niedergelassen ist, die Untersuchung in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Datenschutzbehörden durchführt. Im Rahmen der DSGVO arbeiten die Datenschutzbehörden zusammen, um einen Konsens über die Anwendung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu erzielen. Kommen die Datenschutzbehörden zu keiner einvernehmlichen Lösung, ist laut DSGVO der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) für die Streitbeilegung zuständig. Bei der Durchsetzung der DSGVO wenden die Datenschutzbehörden nationale Verfahrensvorschriften an. In ihrem Bericht von 2020 über die Anwendung der DSGVO stellte die Kommission fest, dass die von den Datenschutzbehörden angewandten Verfahrensunterschiede das reibungslose und wirksame Funktionieren der Mechanismen für Zusammenarbeit und Streitbeilegung der DSGVO behindern. Im Oktober 2022 übermittelte der EDSA der Kommission einen „Wunschzettel“ mit Vorschlägen zur Straffung und Verbesserung einiger Verfahrensaspekte, um die Zusammenarbeit zu stärken und zu einer schnelleren Abhilfe für die betroffenen Personen beizutragen. Der heutige Vorschlag trägt den Beiträgen eines breiten Spektrums von Interessenträgern Rechnung, unter anderem des EDSA, von Vertretern der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Hochschulen und Angehörigen der Rechtsberufe sowie der Mitgliedstaaten. Von Februar bis März 2023 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme, woraufhin sie Rückmeldungen von einer Vielzahl von Interessenträgern, darunter von Vertretern der Zivilgesellschaft und Industrieverbänden, erhielt. Ferner hielt die Kommission auf Anfrage bilaterale Treffen zu dem Vorschlag mit Vertretern der Zivilgesellschaft, nationalen Behörden und Branchenverbänden ab. So ist es das gute Recht, anonym zu bleiben. Denn das Personenrecht sowie das Datenschutzrecht, wurde nicht umsonst verschärft. Anonymität würde einigen wider etwas gut tun. So gibt es auch das recht am eigenen Bild. Wärend einige hier frischfröhlich posten, Bilder von fremden Menschen und Hunden einstellen, haftet nicht nur der Betreiber dieser Seite, sondern auch der, der postet macht sich strafbar. Zu recht.