Meiner Meinung nach ein schwieriges Thema, was keins sein sollte...
Für mich steht außer Frage, dass die Absicht hinter diesem Entwurf absolut gut ist. Doch leider sind manche Punkte zu allgemein oder unpräzise, sodass auch Rassen getroffen werden, bei denen es keine Probleme hinsichtlich Qualzuchtmerkmalen gibt.
Der Bergamasker Hirtenhund zum Beispiel ist eine noch recht robuste und gesunde Hunderasse, jedoch auch eine, die seit Jahren als vom Aussterben bedroht gilt (denn auch bei Haustieren gibt es Arten, die selten und bedroht sind). Nun kann ein Bergamasker schwarz geboren sein oder merle. In Deutschland, Italien und der Schweiz ist von den jeweiligen Rasseklubs jedoch festgelegt, dass eine Verpaarung von zwei Merle-Hunden verboten ist. Seit einigen Jahren werden auch die schwarzgeborenen Hunde auf das Merle-Gen getestet, damit eine versehentliche Doppel-Merle-Verpaarung (Stichwort Verdecktes Merle) ausgeschlossen werden kann. Auch sind beispielsweise blaue Augen zuchtausschließend. Es wird also trotz dieser wahnsinnig kleinen Population (je nach Quelle gibt es weltweit noch etwa 1.000-3.000 Exemplare, im Vergleich leben in allein in Deutschland mehr als 10 Mio Hunde), von denen ja auch nicht alle Hunde angekört sind, hinsichtlich des Merles schon sehr genau auf die Gesundheit und Zulässigkeit der Verpaarungen geachtet. Trotzdem würde diese alte, bedrohte und züchterisch gut überwachte Rasse als Qualzucht gelten.
Eben. Mit dem Gesetzesentwurf sind sehr viele Rassen und ihre Mischlinge dran. Das verstehen halt nur wenige, weil sie den Text nicht gelesen haben, obwohl der mehrfach verlinkt ist. Skelettanomalie: u. a. kleine + sehr große Hunde. (ja, auch der Havaneser ist nen kleiner Hund).
Gebissanomalie: u. a. Hunde mit Unterbiss, da gibt es auch einige Rassen und deren Mixe. Über den Aspekt "Atemnot" braucht man nicht zu sprechen, da werden sich hier die meisten einig sein, dass eine Zucht mit derartigen Tieren verboten gehört, was dann auf ein Verbot von zwei Rassen hinausläuft. Das trifft auch auf bei der Zucht erwartbare Merkmale wie z. B. "Taubheit" , "neurologische Auffälligkeiten" "Blindheit" u.a. sowie die "natürliche Geburt", die möglich sein muss, zu. Klar sollte eine Zucht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu derartigen Ergebnissen führt, verboten werden. Wobei in der Praxis die Leute dann trotzdem einen Weg finden werden, an gewisse Extreme zu kommen, wenn sie die haben wollen. Es trifft dann ja auch tatsächlich nur den VDH. Aber selbst mit Taubheit wird es schon komplex. Taubheit ist bei einigen (?) Rassen mit überweigend weiß am Kopf assoziiert, das züchtet man u. A. bei Russelln, weil das fancy aussieht... Ich weiß jetzt nicht, wie das bei Rassen aussieht, die grundsätzlich vollständig weiß sind. Ich würde mir einfach wünschen, dass der Entwurf einfach mal gelesen würde. Auf vieles kann man sich einigen. Die zwei Qualzuchtmerkmale "Skelettanomalie" und "Gebissanomalie", die nicht näher definiert sind, brauchen allerdings Erläuterungen / Ergänzungen, ebenso wie einige der anderen Qualzuchtmerkmale. Das Thema ist sehr komplex.Tatsächlich müsste man teilweise auch rassespezifisch und nicht allgemein definieren. (Ja, auch Mischlinge können diese Qualzuchtmerkmale aufweisen). Ich gehe allerdings davon aus, dass der Gesetzesentwirf in dieser Form sowieso nicht verabschiedet wird. Zu hart wird man aber am Ende nicht werden. Schließlich hätten dann auch einige Politiker ne Qualzucht zu Hause...Ich könnte mir auch vorstellen, dass Leute ihren Hund abgeben, weil der dann ne Qualzucht ist. Oder es gibt erst recht nen Run auf Qualzuchten...Rasseverbote (die ich aktuell nur auf die mit den Atemproblemen beschränken würde, weil das die größte Qual von allen ist, fände ich effizienter). Ich denke halt, nen Dackel kann schöne Jahre haben, bis er dann ev. erkrankt. Mops und Frenchie leiden mit dem ersten Atemzug. Ufern die Verbote allerdings aus, wäre auch das schwierig. Einige Rassen sind ja bereits (aus anderen Gründen) verboten.