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Sonja
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Anzahl der Antworten 2098
zuletzt 3. Dez.

Diskussion zum neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes....

Es gibt ja einen neuen Entwurf zum Tierschutzgesetz: im Entwurf Paragraph 11b, geht es ..."um das Verbot Wirbeltiere zu züchten oder biotechnische Massnahmen zu verändern" speziell gelistet wird folgende Symptome: 1 Atemnot, 2 Bewegungsanomalien, 3 Lahmheit, 4 Anomalien des Skelett, 5 Entzündungen der Haut, 6 haar-feder-schuppenlosigkeit, 7 Entzündungen der Liedbindehaut und Hornhaut, 8 Blindheit, 9 Vorlagerung des Augapfels, 10 Entropium, 11 Ektrophium, 12 Taubheit, 13 Neurologische symptome, 14 Fehlbildung des Gebisses, 15 Missbildung der Schädeldecke, 16 Dysfunktion von Inneren Organen, 17 Körperformen bei denen mir grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, das die Fortpflanzung oder das Gebären auf natürliche Weise nicht möglich ist, 18 Verringerung der Lebenserwartung" Also jede Menge Punkte... Einfach gesagt es geht um ein Verbot für die Zucht von Qualzuchtrassen/Tiere mit Qualzuchtmerkmalen... ❕PDF : https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ❕ Eure Meinung dazu ist gefragt, bitte freundlich und sachlich bleiben , (Aussagen wie z.B mein Franchie ist aber keine Qualzucht er ist gesund etc sind hier fehl am Platz )
 
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veikko
7. Apr. 00:05
Der Mensch bestimmte über die Zucht und er bestimmt weiter was im Tierreich sein darf und was nicht. Problem an der Wurzel packen... lasst mal die Tiere entscheiden, dann sähe es um die Spezie Homo Sapiens aber ganz schlecht aus 😏
 
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Matthias
7. Apr. 01:33
Der Mensch bestimmte über die Zucht und er bestimmt weiter was im Tierreich sein darf und was nicht. Problem an der Wurzel packen... lasst mal die Tiere entscheiden, dann sähe es um die Spezie Homo Sapiens aber ganz schlecht aus 😏
😄 Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft ist der Mensch ohnehin Geschichte! Nur interessiert das dann Keinen mehr.
Und die Evolution kann ihren nächsten Versuch starten....
 
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Berit
7. Apr. 02:07
Meiner Meinung nach ein schwieriges Thema, was keins sein sollte...
Für mich steht außer Frage, dass die Absicht hinter diesem Entwurf absolut gut ist. Doch leider sind manche Punkte zu allgemein oder unpräzise, sodass auch Rassen getroffen werden, bei denen es keine Probleme hinsichtlich Qualzuchtmerkmalen gibt.
Der Bergamasker Hirtenhund zum Beispiel ist eine noch recht robuste und gesunde Hunderasse, jedoch auch eine, die seit Jahren als vom Aussterben bedroht gilt (denn auch bei Haustieren gibt es Arten, die selten und bedroht sind). Nun kann ein Bergamasker schwarz geboren sein oder merle. In Deutschland, Italien und der Schweiz ist von den jeweiligen Rasseklubs jedoch festgelegt, dass eine Verpaarung von zwei Merle-Hunden verboten ist. Seit einigen Jahren werden auch die schwarzgeborenen Hunde auf das Merle-Gen getestet, damit eine versehentliche Doppel-Merle-Verpaarung (Stichwort Verdecktes Merle) ausgeschlossen werden kann. Auch sind beispielsweise blaue Augen zuchtausschließend. Es wird also trotz dieser wahnsinnig kleinen Population (je nach Quelle gibt es weltweit noch etwa 1.000-3.000 Exemplare, im Vergleich leben in allein in Deutschland mehr als 10 Mio Hunde), von denen ja auch nicht alle Hunde angekört sind, hinsichtlich des Merles schon sehr genau auf die Gesundheit und Zulässigkeit der Verpaarungen geachtet. Trotzdem würde diese alte, bedrohte und züchterisch gut überwachte Rasse als Qualzucht gelten.
 
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Marc
7. Apr. 03:06
Ich bin zu 100% für den Entwurf. Ein bekannter ist tierheimbesitzer für exoten und was durch qualzuchten dort alles für schön und richtig gehalten wird gehört verboten. Da keine dieser zuchten zu einem besseren Wohlbefinden der Tiere führt.
 
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Judith
7. Apr. 03:30
Meiner Meinung nach ein schwieriges Thema, was keins sein sollte... Für mich steht außer Frage, dass die Absicht hinter diesem Entwurf absolut gut ist. Doch leider sind manche Punkte zu allgemein oder unpräzise, sodass auch Rassen getroffen werden, bei denen es keine Probleme hinsichtlich Qualzuchtmerkmalen gibt. Der Bergamasker Hirtenhund zum Beispiel ist eine noch recht robuste und gesunde Hunderasse, jedoch auch eine, die seit Jahren als vom Aussterben bedroht gilt (denn auch bei Haustieren gibt es Arten, die selten und bedroht sind). Nun kann ein Bergamasker schwarz geboren sein oder merle. In Deutschland, Italien und der Schweiz ist von den jeweiligen Rasseklubs jedoch festgelegt, dass eine Verpaarung von zwei Merle-Hunden verboten ist. Seit einigen Jahren werden auch die schwarzgeborenen Hunde auf das Merle-Gen getestet, damit eine versehentliche Doppel-Merle-Verpaarung (Stichwort Verdecktes Merle) ausgeschlossen werden kann. Auch sind beispielsweise blaue Augen zuchtausschließend. Es wird also trotz dieser wahnsinnig kleinen Population (je nach Quelle gibt es weltweit noch etwa 1.000-3.000 Exemplare, im Vergleich leben in allein in Deutschland mehr als 10 Mio Hunde), von denen ja auch nicht alle Hunde angekört sind, hinsichtlich des Merles schon sehr genau auf die Gesundheit und Zulässigkeit der Verpaarungen geachtet. Trotzdem würde diese alte, bedrohte und züchterisch gut überwachte Rasse als Qualzucht gelten.
Eben. Mit dem Gesetzesentwurf sind sehr viele Rassen und ihre Mischlinge dran. Das verstehen halt nur wenige, weil sie den Text nicht gelesen haben, obwohl der mehrfach verlinkt ist. Skelettanomalie: u. a. kleine + sehr große Hunde. (ja, auch der Havaneser ist nen kleiner Hund).
Gebissanomalie: u. a. Hunde mit Unterbiss, da gibt es auch einige Rassen und deren Mixe. Über den Aspekt "Atemnot" braucht man nicht zu sprechen, da werden sich hier die meisten einig sein, dass eine Zucht mit derartigen Tieren verboten gehört, was dann auf ein Verbot von zwei Rassen hinausläuft. Das trifft auch auf bei der Zucht erwartbare Merkmale wie z. B. "Taubheit" , "neurologische Auffälligkeiten" "Blindheit" u.a. sowie die "natürliche Geburt", die möglich sein muss, zu. Klar sollte eine Zucht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu derartigen Ergebnissen führt, verboten werden. Wobei in der Praxis die Leute dann trotzdem einen Weg finden werden, an gewisse Extreme zu kommen, wenn sie die haben wollen. Es trifft dann ja auch tatsächlich nur den VDH. Aber selbst mit Taubheit wird es schon komplex. Taubheit ist bei einigen (?) Rassen mit überweigend weiß am Kopf assoziiert, das züchtet man u. A. bei Russelln, weil das fancy aussieht... Ich weiß jetzt nicht, wie das bei Rassen aussieht, die grundsätzlich vollständig weiß sind. Ich würde mir einfach wünschen, dass der Entwurf einfach mal gelesen würde. Auf vieles kann man sich einigen. Die zwei Qualzuchtmerkmale "Skelettanomalie" und "Gebissanomalie", die nicht näher definiert sind, brauchen allerdings Erläuterungen / Ergänzungen, ebenso wie einige der anderen Qualzuchtmerkmale. Das Thema ist sehr komplex.Tatsächlich müsste man teilweise auch rassespezifisch und nicht allgemein definieren. (Ja, auch Mischlinge können diese Qualzuchtmerkmale aufweisen). Ich gehe allerdings davon aus, dass der Gesetzesentwirf in dieser Form sowieso nicht verabschiedet wird. Zu hart wird man aber am Ende nicht werden. Schließlich hätten dann auch einige Politiker ne Qualzucht zu Hause...Ich könnte mir auch vorstellen, dass Leute ihren Hund abgeben, weil der dann ne Qualzucht ist. Oder es gibt erst recht nen Run auf Qualzuchten...Rasseverbote (die ich aktuell nur auf die mit den Atemproblemen beschränken würde, weil das die größte Qual von allen ist, fände ich effizienter). Ich denke halt, nen Dackel kann schöne Jahre haben, bis er dann ev. erkrankt. Mops und Frenchie leiden mit dem ersten Atemzug. Ufern die Verbote allerdings aus, wäre auch das schwierig. Einige Rassen sind ja bereits (aus anderen Gründen) verboten.
 
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Wilhelm
7. Apr. 03:41
Es wäre ein großer Gewinn für viel Hunderassen. Und wir hätten dann wieder weitaus gesundere Hunde.
 
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Dogorama-Mitglied
7. Apr. 05:05
Es wäre ein großer Gewinn für viel Hunderassen. Und wir hätten dann wieder weitaus gesundere Hunde.
Und weniger.

Schlussendlich ist dieser Entwurf, auch wenn ich vieles für richtig halte, ein Freibrief für selbsternannte "Tierschützer", die eh der Meinung sind, dass nur ein "geretteter Hund" eine Daseinsberechtigung hat.

Wie oft sind auch hier radikale Stimmen zu hören, die "nie bei einem Züchter kaufen würden"?

Da bekommt der Teufel das Weihwasser mit dem Feuerwehrschlauch...

So richtig ich den Ansatz finde, so sehr muss man sich dieses Gesetzt vegan schön kiffen: Wer entscheidet und sortiert (vor allem wie?) was eine Daseinsberechtigung hat? Was passiert mit Hunden (aber auch anderen Tieren), die "erkannt" werden?
Das wird doch eine Hexenjagd.
 
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Stina
7. Apr. 05:06
Rhodesian Ridgeback dann bitte auch unter Qualzucht einordnen
Sind sie doch schon längst, genau so wie Schäferhunde, Berner Sennen, Mops, Basset usw
 
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Friedel
7. Apr. 05:24
Leider nicht überall
Ja, gibt es auch beim Kupierverbot Schlupflöcher/Ausnahmeregelungen. Aber trotzdem ist es ein positives Beispiel, dass mit Tierschutzgesetzen etwas bewirkt werden kann.
 
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Hans
7. Apr. 05:29
Bin auch der Meinung das viele Krankheiten aufgezählt sind die man auch Therapieren kann .Vielleicht Rassen haben diese Krankheiten nicht.... ..können aber....Wo soll man Aufhören.
Boxer sind bekannt das Sie Tumore im Alter bekommen eine Lebenserwartung von Durchschnittlich 8- 10.
Wenn ich hier bei diesem Gesetz ja sage, wird meine Lieblingsrasse bald verschwinden.
So schlimm wie es ist, stimme ich dem Verbot nur teilweise zu.