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Sonja
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zuletzt 3. Dez.

Diskussion zum neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes....

Es gibt ja einen neuen Entwurf zum Tierschutzgesetz: im Entwurf Paragraph 11b, geht es ..."um das Verbot Wirbeltiere zu züchten oder biotechnische Massnahmen zu verändern" speziell gelistet wird folgende Symptome: 1 Atemnot, 2 Bewegungsanomalien, 3 Lahmheit, 4 Anomalien des Skelett, 5 Entzündungen der Haut, 6 haar-feder-schuppenlosigkeit, 7 Entzündungen der Liedbindehaut und Hornhaut, 8 Blindheit, 9 Vorlagerung des Augapfels, 10 Entropium, 11 Ektrophium, 12 Taubheit, 13 Neurologische symptome, 14 Fehlbildung des Gebisses, 15 Missbildung der Schädeldecke, 16 Dysfunktion von Inneren Organen, 17 Körperformen bei denen mir grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, das die Fortpflanzung oder das Gebären auf natürliche Weise nicht möglich ist, 18 Verringerung der Lebenserwartung" Also jede Menge Punkte... Einfach gesagt es geht um ein Verbot für die Zucht von Qualzuchtrassen/Tiere mit Qualzuchtmerkmalen... ❕PDF : https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ❕ Eure Meinung dazu ist gefragt, bitte freundlich und sachlich bleiben , (Aussagen wie z.B mein Franchie ist aber keine Qualzucht er ist gesund etc sind hier fehl am Platz )
 
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Puzzle
20. Apr. 09:34
Aber OEB ist ebenfalls ist eine Brachycephalie Rasse ( wie Mops, Franchie, BD etc.) Und Brachycephalie ist ein Qualzuchtmerkmal also auch OEB IST eine Qualzuchtrasse.....( ohhh man ich gebe glaube auf, leider gibt's viel zu viele die das nicht warhaben/begreiffen wollen, bei denen ist einfach Hopfen und Malz verlohren....)
Ich bewundere deine Ausdauer 👍😅
 
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Tanja
20. Apr. 10:01
Ich will jetzt kein neues Thema in die Runde werfen aber: wenn der Gesetzgeber endlich mal die Tiere nicht mehr als Sache sehen würde, dann wäre allen Tieren mit Sicherheit schon viel geholfen. Dann ist man bei diesem ganzen Tierleid eben nicht mehr nur bei einer Sachbeschädigung. Ich denke, dass unsere Tiere, in Verbindung mit diesem neuen Gesetzesentwurf, viel besser vor der Übergriffigkeit des Menschen geschützt wären.
 
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Katrin
20. Apr. 10:02
Ich will jetzt kein neues Thema in die Runde werfen aber: wenn der Gesetzgeber endlich mal die Tiere nicht mehr als Sache sehen würde, dann wäre allen Tieren mit Sicherheit schon viel geholfen. Dann ist man bei diesem ganzen Tierleid eben nicht mehr nur bei einer Sachbeschädigung. Ich denke, dass unsere Tiere, in Verbindung mit diesem neuen Gesetzesentwurf, viel besser vor der Übergriffigkeit des Menschen geschützt wären.
Ab dem Moment wäre Tierhaltung nicht mehr möglich.
 
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Lena
20. Apr. 10:53
Ab dem Moment wäre Tierhaltung nicht mehr möglich.
Naja theoretisch könnte man schon eine eigene Definition gesetzlich festlegen, wo Tiere keine Sachen sind, aber natürlich auch nicht gleichgesetzt dem Menschen. Denn klar, wenn das der Fall wäre, dann dürften wir Menschen keine Tiere mehr halten, weil Tiere komplett die gleichen Rechte hätten wie wir. Das macht natürlich keinen Sinn. Aber eine „Zwischenlösung“ wäre doch theoretisch zumindest denkbar, oder meinst du nicht?
 
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Puzzle
20. Apr. 11:57
Wenn Bilder mehr als tausend Worte sagen können/könnten, hören manche leider doch nicht hin, bleiben lieber taub oder legen sich die Hände auf die Ohren und singen laut lallalaaaa.. ("Schockbilder" sind bewusst gewählt)....dies ist nur ein kleiner Auszug aus der "Qualzuchtrassen-vielfalt"🤢🤮, vielleicht die bekanntesten aber nicht unbedingt die extremsten. Schaut euch mal auf Bild/Collage 4 die Brachyschädel-zeichnung genauer an !!! oder auch der untereFranchieschädel von Bild /Collage 2 .....!! Haben die noch was von einem Schädel eines Hundeartigen Tieres 🤔...ich finde nicht mehr viel im Vergleich zum "Langnasenschädel"...im Gegenteil es geht immer mehr in die Richtung "Menschliche Schädelform" über.... finde nur ich das gruselig/besorgniserregend....🤔
Da hast du echt krasse Bilder rausgesucht ... finde ich gut auch wenn es mega gruselig ist aber anders verstehen es ja manche nicht 🙄🙈🤮
 
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Katrin
20. Apr. 12:02
Naja theoretisch könnte man schon eine eigene Definition gesetzlich festlegen, wo Tiere keine Sachen sind, aber natürlich auch nicht gleichgesetzt dem Menschen. Denn klar, wenn das der Fall wäre, dann dürften wir Menschen keine Tiere mehr halten, weil Tiere komplett die gleichen Rechte hätten wie wir. Das macht natürlich keinen Sinn. Aber eine „Zwischenlösung“ wäre doch theoretisch zumindest denkbar, oder meinst du nicht?
Dies zu formulieren wird aber schwerig außer man grenzt dann die Nutztiere weiter aus.
 
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Puzzle
20. Apr. 12:03
Nachtrag
🤮🤬🤮🤮
 
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Christa
20. Apr. 12:09
Da triffst du den Nagel auf den Kopf. Bestes Beispiel ist die Merle-Färbung, die bei immer mehr Rassen auftaucht. Was viele aber nicht bedenken: Wenn man einmal das Merle-Gen für die Farbe reinzüchtet, kommt es in den Nachfolgegenerationen auch zu Phantom-Merle-Tieren, denen ein Laie nicht ansieht, dass sie das Merle-Gen tragen. Wird ein solcher Hund unwissentlich von Laien mit einem anderen Merle-Gen-Träger verpaart (nach dem Motto "Du hast einen hübschen Rüden, ich eine hübsche Hündin, wir sollten die beiden mal zusammenbringen..."), kann das schlimme Folgen für die Nachkommen haben (Augenfehlbildungen, Blindheit, Taubheit...).
Darum Gentest vor der Vermehrung
 
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Babs
20. Apr. 13:26
Ich will jetzt kein neues Thema in die Runde werfen aber: wenn der Gesetzgeber endlich mal die Tiere nicht mehr als Sache sehen würde, dann wäre allen Tieren mit Sicherheit schon viel geholfen. Dann ist man bei diesem ganzen Tierleid eben nicht mehr nur bei einer Sachbeschädigung. Ich denke, dass unsere Tiere, in Verbindung mit diesem neuen Gesetzesentwurf, viel besser vor der Übergriffigkeit des Menschen geschützt wären.
1990 wurde dem BGB Paragraph 90a hinzugefügt: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
1994 wurde im Grundgesetzt Artikel 20a geschaffen. Darüber wurde der Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. " Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Ich weiß, dass ist jetzt sehr juristisch mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen, die eine Definition benötigen.

Aber tatsächlich hat der Gesetzgeber Grundlagen geschaffen, die ein Tier nicht mehr rein im Sinne des Paragraphen 90 BGB als Sache bewerten.

Das ist jetzt aber nur am Rande, da das Thema aufgekommen ist. Das Tierschutzgesetz würde nichts bringen, wenn z.B. Behörden (vollziehen Gewalt) nicht die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für die Ahndung gegen ein Verstoß des Tierschutzgesetzes erhalten hätte. Es schützt Tiere, da es ein besonderes Gesetz im Sinne des Paragraphen 90a BGB ist.
 
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Lena
20. Apr. 14:18
Dies zu formulieren wird aber schwerig außer man grenzt dann die Nutztiere weiter aus.
Ja klar, wäre sicher nicht ganz einfach, aber möglich.
Aber ich denke erstmal sollte man das „Grobe“ aufräumen im TS Gesetzt und sich vielleicht irgendwann mal diesem Thema widmen.