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Sonja
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zuletzt 3. Dez.

Diskussion zum neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes....

Es gibt ja einen neuen Entwurf zum Tierschutzgesetz: im Entwurf Paragraph 11b, geht es ..."um das Verbot Wirbeltiere zu züchten oder biotechnische Massnahmen zu verändern" speziell gelistet wird folgende Symptome: 1 Atemnot, 2 Bewegungsanomalien, 3 Lahmheit, 4 Anomalien des Skelett, 5 Entzündungen der Haut, 6 haar-feder-schuppenlosigkeit, 7 Entzündungen der Liedbindehaut und Hornhaut, 8 Blindheit, 9 Vorlagerung des Augapfels, 10 Entropium, 11 Ektrophium, 12 Taubheit, 13 Neurologische symptome, 14 Fehlbildung des Gebisses, 15 Missbildung der Schädeldecke, 16 Dysfunktion von Inneren Organen, 17 Körperformen bei denen mir grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, das die Fortpflanzung oder das Gebären auf natürliche Weise nicht möglich ist, 18 Verringerung der Lebenserwartung" Also jede Menge Punkte... Einfach gesagt es geht um ein Verbot für die Zucht von Qualzuchtrassen/Tiere mit Qualzuchtmerkmalen... ❕PDF : https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ❕ Eure Meinung dazu ist gefragt, bitte freundlich und sachlich bleiben , (Aussagen wie z.B mein Franchie ist aber keine Qualzucht er ist gesund etc sind hier fehl am Platz )
 
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Jessica
15. Apr. 08:23
Auch eine Option, aber das träfe wahrscheinlich wieder einmal die Falschen. Die Leute, die es sich leisten können, denen ist ein Bußgeld egal, die Zahlen das und gut ist's.
Es wäre aber ein Anfang, damit keiner mehr im privaten Hunde vermehrt.

Gegen kommerzielle Vermeherr egal ob "offensichtliche Qualzucht" oder "versteckte Qualzucht" sollte eh viel härter vorgegangen werden!

Was meist du mit es träfe dann warscheinlich wieder einmal die falschen?
 
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Nina
15. Apr. 08:39
Klar wird da der ein oder andere ein Schlupfloch suchen und finden… aber es wird auf jeden Fall deutlich schwieriger. Und nur weil der ein oder andere vielleicht etwas mehr kriminelle Energie reinstecken wird, ist das ja kein Grund dieses Gesetz nicht zu verschärfen. An Gesetzen kann man ja immer wieder nachbessern, aber es muss endlich mal ein deutliches Zeichen gesetzt werden…
Die Falschen, sind eben nicht die mit krimineller Energie, sondern die Leute, bei denen es tatsächlich vielleicht mal ein "Wiesenunfall" war, daß die Hündin trächtig wurde. Menschen, für die ihr Hund ein Familienmitglied, psychische Stütze und eben wirklich bester Freund u.v.m. ist.
Diese Menschen (eben die Falschen) können sich ein hohes Bußgeld selten leisten.

Gesetze zu verabschieden ist eine Sache, diese dann gerecht umzusetzen eine völlig andere.

Wir können hier soviel diskutieren, wie wir wollen, auf einen gemeinsamen Nenner werden wir nicht kommen.
Man wird abwarten müssen, was die Politik entscheidet, und damit werden wir uns dann abfinden müssen.
Ob die Entscheidung dann gefällt, oder nicht!
 
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Sonja
15. Apr. 08:49
Auch eine Option, aber das träfe wahrscheinlich wieder einmal die Falschen. Die Leute, die es sich leisten können, denen ist ein Bußgeld egal, die Zahlen das und gut ist's.
Das würde ich nicht so sagen, wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, also im diesem Fall "Zucht-/Vermehrungs-Verbot" ist diese Person kein "falscher" sondern 100 Prozent schuldig. Selbst wenn es ein echter "ups-fall" währe, gibt es Möglichkeit die Trächtigkeit abzubrechen. Das ist auch nicht wirklich kostspielig. Es könnte auch eine Möglichkeit sein das wenn jemand wirklich mittellos ist oder sich den Abbruch nicht leisten kann, sich aber quasi selbst stellt/meldet das eben ein "echter ups" mit einem Qualzuchttier passiert ist, der Abbruch günstiger oder sogar kostenfrei durchgeführt wird.
 
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Nina
15. Apr. 08:58
Das würde ich nicht so sagen, wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, also im diesem Fall "Zucht-/Vermehrungs-Verbot" ist diese Person kein "falscher" sondern 100 Prozent schuldig. Selbst wenn es ein echter "ups-fall" währe, gibt es Möglichkeit die Trächtigkeit abzubrechen. Das ist auch nicht wirklich kostspielig. Es könnte auch eine Möglichkeit sein das wenn jemand wirklich mittellos ist oder sich den Abbruch nicht leisten kann, sich aber quasi selbst stellt/meldet das eben ein "echter ups" mit einem Qualzuchttier passiert ist, der Abbruch günstiger oder sogar kostenfrei durchgeführt wird.
Bei einem Abbruch der Trächtigkeit wird der Uterus entfernt, die Hündin dadurch quasi kastriert, um eine weitere Trächtigkeit zu verhindern, das darf man auch nicht vergessen.

Ich erwähne das nur, weil sich ja hier verschiedentlich so vehement gegen die Kastration (weil ja durch TSG verboten) ausgesprochen wurde.
 
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Sonja
15. Apr. 09:02
Die Falschen, sind eben nicht die mit krimineller Energie, sondern die Leute, bei denen es tatsächlich vielleicht mal ein "Wiesenunfall" war, daß die Hündin trächtig wurde. Menschen, für die ihr Hund ein Familienmitglied, psychische Stütze und eben wirklich bester Freund u.v.m. ist. Diese Menschen (eben die Falschen) können sich ein hohes Bußgeld selten leisten. Gesetze zu verabschieden ist eine Sache, diese dann gerecht umzusetzen eine völlig andere. Wir können hier soviel diskutieren, wie wir wollen, auf einen gemeinsamen Nenner werden wir nicht kommen. Man wird abwarten müssen, was die Politik entscheidet, und damit werden wir uns dann abfinden müssen. Ob die Entscheidung dann gefällt, oder nicht!
Echte "Wiesenunfälle" sind auch heutzutage kein Grund mehr das die Hündin Welpen bekommen muss. Außerdem bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung ( eine solche sollte sowieso für jeden HH Pflicht sein egal wie groß/kleinen der Hund ist) einen "Schaden" also die Tierarztkosten bei ungewollten Deckakt. Und selbst wenn nicht die "Pille/Spritze danach für Hunde" kostet kein "Vermögen" , außerdem hat die viel weniger Risiken als das austragen und gebären bei Qualzuchtrassen, von den Kosten wenn es zum Kaiserschnitt oder ändern Komplikationen kommt, was ja besonders bei Qualzuchtrassen oft der Fall ist. Und auch von den TA kosten ganz zu schweigen..🤗
 
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Sonja
15. Apr. 09:05
Bei einem Abbruch der Trächtigkeit wird der Uterus entfernt, die Hündin dadurch quasi kastriert, um eine weitere Trächtigkeit zu verhindern, das darf man auch nicht vergessen. Ich erwähne das nur, weil sich ja hier verschiedentlich so vehement gegen die Kastration (weil ja durch TSG verboten) ausgesprochen wurde.
Ähm Nein, du solltest dich mal besser informieren...😉 Seit vielen Jahren gibt auch für Hunde die Spritze danach. Es ist eine einfache Injektion, wird meist im zweiwöchigen Abstand verabreicht. Hündinnen könnten auch nach solchen Eingriff wieder trächtig werden. ❗Die Spritze danach ist übrigens bis zum 35.Trächtigkeitstag möglich❗
 
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Nina
15. Apr. 09:08
Echte "Wiesenunfälle" sind auch heutzutage kein Grund mehr das die Hündin Welpen bekommen muss. Außerdem bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung ( eine solche sollte sowieso für jeden HH Pflicht sein egal wie groß/kleinen der Hund ist) einen "Schaden" also die Tierarztkosten bei ungewollten Deckakt. Und selbst wenn nicht die "Pille/Spritze danach für Hunde" kostet kein "Vermögen" , außerdem hat die viel weniger Risiken als das austragen und gebären bei Qualzuchtrassen, von den Kosten wenn es zum Kaiserschnitt oder ändern Komplikationen kommt, was ja besonders bei Qualzuchtrassen oft der Fall ist. Und auch von den TA kosten ganz zu schweigen..🤗
Wenn man den Halter des Verursachers kennt, und diesem nachweisen kann, das sein Rüde der Vater der Welpen ist, dann ja.
Die Versicherung will aber einen Nachweis, so ohne weiteres zahlen die nämlich auch nicht, die wollen oft einen Vaterschaftstest.
Ich kenne das Drama.
 
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Sonja
15. Apr. 09:13
Wenn man den Halter des Verursachers kennt, und diesem nachweisen kann, das sein Rüde der Vater der Welpen ist, dann ja. Die Versicherung will aber einen Nachweis, so ohne weiteres zahlen die nämlich auch nicht, die wollen oft einen Vaterschaftstest. Ich kenne das Drama.
Dann bezahlt man es halt selbst, ist dann halt Leergeld denn als Besitzer ist man bei einem "ups" nicht gerade unschuldig. Läufige Hündinnen lässt nunmal nicht ohne Aufsicht egal ob im "ausbruchssicheren Garten" , man lässt eine Läufige auch nicht im Freilauf und an der (Führ)leine ist man durchaus in der Lage einen Rüden am besteigen zu hindern. Auch "ups" ist kein Grund das die Welpen geboren werden müssen
 
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Nina
15. Apr. 09:19
Ähm Nein, du solltest dich mal besser informieren...😉 Seit vielen Jahren gibt auch für Hunde die Spritze danach. Es ist eine einfache Injektion, wird meist im zweiwöchigen Abstand verabreicht. Hündinnen könnten auch nach solchen Eingriff wieder trächtig werden. ❗Die Spritze danach ist übrigens bis zum 35.Trächtigkeitstag möglich❗
Ich sagte, das es gemacht wird, um künftige Trächtigkeiten zu verhindern!

So eine Injektion ist eben nicht mal eben so...
Die Spritze danach dürfte den Organismus der Hündin ebenfalls belasten, ganz abgesehen von der Belastung durch eine "Fehlgeburt" zur Hälfte der Trächtigkeit.
 
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Nina
15. Apr. 09:23
Dann bezahlt man es halt selbst, ist dann halt Leergeld denn als Besitzer ist man bei einem "ups" nicht gerade unschuldig. Läufige Hündinnen lässt nunmal nicht ohne Aufsicht egal ob im "ausbruchssicheren Garten" , man lässt eine Läufige auch nicht im Freilauf und an der (Führ)leine ist man durchaus in der Lage einen Rüden am besteigen zu hindern. Auch "ups" ist kein Grund das die Welpen geboren werden müssen
Oh oh, da spricht der Experte, der ja soo viel Ahnung/Erfahrung mit solchen Situationen hat.🤨