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Sonja
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zuletzt 3. Dez.

Diskussion zum neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes....

Es gibt ja einen neuen Entwurf zum Tierschutzgesetz: im Entwurf Paragraph 11b, geht es ..."um das Verbot Wirbeltiere zu züchten oder biotechnische Massnahmen zu verändern" speziell gelistet wird folgende Symptome: 1 Atemnot, 2 Bewegungsanomalien, 3 Lahmheit, 4 Anomalien des Skelett, 5 Entzündungen der Haut, 6 haar-feder-schuppenlosigkeit, 7 Entzündungen der Liedbindehaut und Hornhaut, 8 Blindheit, 9 Vorlagerung des Augapfels, 10 Entropium, 11 Ektrophium, 12 Taubheit, 13 Neurologische symptome, 14 Fehlbildung des Gebisses, 15 Missbildung der Schädeldecke, 16 Dysfunktion von Inneren Organen, 17 Körperformen bei denen mir grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, das die Fortpflanzung oder das Gebären auf natürliche Weise nicht möglich ist, 18 Verringerung der Lebenserwartung" Also jede Menge Punkte... Einfach gesagt es geht um ein Verbot für die Zucht von Qualzuchtrassen/Tiere mit Qualzuchtmerkmalen... ❕PDF : https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ❕ Eure Meinung dazu ist gefragt, bitte freundlich und sachlich bleiben , (Aussagen wie z.B mein Franchie ist aber keine Qualzucht er ist gesund etc sind hier fehl am Platz )
 
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Babs
14. Apr. 13:16
Deine Aussage ist doch widerlegt bzw hat zumindest keine Allgemeingültigkeit. Ich kenne viele kastrierten Rüden, die sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Verhalten ohne Kastration kann ich nicht sagen, das wäre ja weissagen.
Ein aggressiveres Verhalten ist bei kastrierten Rüden zu beobachten. Natürlich kann man das nicht verallgemeinern, dennoch sind veränderte Verhaltensweisen zu beobachten. Wenn man das in Kauf nehmen möchte, dann ist doch alles gut. Mein Rüde würde keinen anderen kastrieren. Ein bissel Kommentkampf bei Rüden, Charmant bei Hündinnen und bei kastrierten Rüden kommt es drauf an, ob er sich mit denen abgibt oder nicht.

Zum Thema zurück. Ich bleibe dabei, dass man nur dem Tier schadet (siehe weiter unten, was sonst noch so bei einer Kastration passieren kann) und nicht den Menschen, der für die Qualzucht verantwortlich ist.
 
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Nina
14. Apr. 13:36
Nein, die existieren (zumindest in Europa) noch sicher nicht! Und der Vergleich passt ziemlich gut, denn bei Qualzuchten werden absichtlich behinderte Hunde gezüchtet!
Korrekt, sie werden gezüchtet (!), das heißt zwei "kranke" Elterntiere werden miteinander verpaart.

Der Schwarzmarkt wird solange existieren, wie eine Nachfrage besteht; traurige Realität.
 
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Jessica
14. Apr. 15:10
https://www.fci.be/Nomenclature/Standards/148g04-de.pdf Also der fci scheint Dackel mit krummen Beinen wohl gut zu kennen, denn sonst würden sie es nicht als Fehler beim Rassestandard auflisten.. Dort stehen immer nur Dinge, die bei der jeweiligen Rasse eben oft vorkommen, aber nicht gewünscht sind laut Standard. Irgendwoher muss das ja dann kommen….. Und auch die Vet Welt scheint schon mal von sowas gehört zu haben… https://vet.thieme.de/aktuelles/qualzucht/detail/dackel-zu-langer-ruecken-auf-zu-kurzen-beinen-486
Genau das meinte ich als ich hier schrieb, Doppelmoral.

Auf der einen Seite wird geschrieben offiziell Verbände machen nichts gegen Qualzuchten. Weil es auch so viele Kranke Hunde von der Rasse XY gibt.

"Um dann gleich ein Beispiel hinterher zu schieben"

Steht ja sogar in deren Auflistung was Verboten ist.

🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️👍
 
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Jessica
14. Apr. 15:14
Laut aktuellen Tierschutz gesetzt ist es verboten eine Tier zu verstümmeln.

Ja jetzt könnte man ja das gesetzt so auslegen, das man sagt damit verhindert man in Zukunft leid....
Aber was ist mit dem Tier dem willkürlich und ohne medizinischen Grund "Organe" entfernt werden.
 
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Jessica
14. Apr. 15:17
Gegenfrage... Ab welchem Alter werden Hunde in der Regel kastriert? Dann weißst Du , wie ich das meine.
Ein Hund ohne medizinischen Grund zu kastrieren ist laut aktuellem Tierschutzgesetz verboten!
 
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Nina
14. Apr. 15:18
Genau das meinte ich als ich hier schrieb, Doppelmoral. Auf der einen Seite wird geschrieben offiziell Verbände machen nichts gegen Qualzuchten. Weil es auch so viele Kranke Hunde von der Rasse XY gibt. "Um dann gleich ein Beispiel hinterher zu schieben" Steht ja sogar in deren Auflistung was Verboten ist. 🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️👍
So ist es, solange sich mit etwas Geld verdienen lässt, ist die Moral hinten angestellt und selbst die Ethik wird schnell mal vergessen. Da zeigt der Mensch dann sein wahres Gesicht, und das ist dann mit Sicherheit kein Engel.
 
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Jessica
14. Apr. 15:22
Ich finde dieses überall merle reinzüchten auch schrecklich 🙈, aber das dürften doch keine Züchtungen im vdh sein, oder?
Bei den Spitzen ist Merle in allen Vsrianten verboten und das ist such gut so.

In Deutschland gibt es aber ein Person bei der kann man Spitze in Merle kaufen.

Gehört aber weder dem Fci noch dem IHV an.
 
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Nina
14. Apr. 15:30
Ein Hund ohne medizinischen Grund zu kastrieren ist laut aktuellem Tierschutzgesetz verboten!
Frage, warum werden dann nur kastrierte Tiere von den Tierheimen vermittelt?
Gerade der Tierschutz dürfte es dann doch nicht selber tun, macht man aber, um sinnlose Vermehrung zu verhindern.
Im übrigen, finde ich das verhindern weiterer Qualzuchten einen ausreichend medizinischen Grund, entsprechende Tiere zu kastrieren.
 
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Nina
14. Apr. 15:35
Laut aktuellen Tierschutz gesetzt ist es verboten eine Tier zu verstümmeln. Ja jetzt könnte man ja das gesetzt so auslegen, das man sagt damit verhindert man in Zukunft leid.... Aber was ist mit dem Tier dem willkürlich und ohne medizinischen Grund "Organe" entfernt werden.
Komm jetzt bitte nicht mit der Psyche der Tiere, weil sie sich nicht fortpflanzen können. Solche Minderwertigkeitsgefühle kennt nur der Mensch.
 
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Babs
14. Apr. 16:08
Frage, warum werden dann nur kastrierte Tiere von den Tierheimen vermittelt? Gerade der Tierschutz dürfte es dann doch nicht selber tun, macht man aber, um sinnlose Vermehrung zu verhindern. Im übrigen, finde ich das verhindern weiterer Qualzuchten einen ausreichend medizinischen Grund, entsprechende Tiere zu kastrieren.
Gem. Paragraph 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Das Verbot gilt nicht, wenn gem. Paragraph 6 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung.
Ab wann spricht man von unkontrollierter Fortpflanzung?

Unkontrolliert:
Jemand hat etwas unter seiner Kontrolle, sofern er die Herrschaft/Gewalt hierüber hat. Umgekehrt läuft folglich etwas unkontrolliert ab, sobald sich Ereignisse entwickeln, die niemand Kraft seiner zur Verfügung stehenden Herrschaft/Gewalt zu verhindern in der Lage ist. Dies hieße hier: ist der Halter Kraft seiner Herrschaft in der Lage, die Fortpflanzung seines Tieres mit anderen Mitteln als der Unfruchtbarmachung zu verhindern, so hat er die Kontrolle hierüber.

Im Rahmen des Tierschutzes geht es um die unkontrollierte Fortpflanzung, die eine Ausnahme bildet wie z. B. Straßenhunde.