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Sonja
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zuletzt 3. Dez.

Diskussion zum neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes....

Es gibt ja einen neuen Entwurf zum Tierschutzgesetz: im Entwurf Paragraph 11b, geht es ..."um das Verbot Wirbeltiere zu züchten oder biotechnische Massnahmen zu verändern" speziell gelistet wird folgende Symptome: 1 Atemnot, 2 Bewegungsanomalien, 3 Lahmheit, 4 Anomalien des Skelett, 5 Entzündungen der Haut, 6 haar-feder-schuppenlosigkeit, 7 Entzündungen der Liedbindehaut und Hornhaut, 8 Blindheit, 9 Vorlagerung des Augapfels, 10 Entropium, 11 Ektrophium, 12 Taubheit, 13 Neurologische symptome, 14 Fehlbildung des Gebisses, 15 Missbildung der Schädeldecke, 16 Dysfunktion von Inneren Organen, 17 Körperformen bei denen mir grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, das die Fortpflanzung oder das Gebären auf natürliche Weise nicht möglich ist, 18 Verringerung der Lebenserwartung" Also jede Menge Punkte... Einfach gesagt es geht um ein Verbot für die Zucht von Qualzuchtrassen/Tiere mit Qualzuchtmerkmalen... ❕PDF : https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ❕ Eure Meinung dazu ist gefragt, bitte freundlich und sachlich bleiben , (Aussagen wie z.B mein Franchie ist aber keine Qualzucht er ist gesund etc sind hier fehl am Platz )
 
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Judith
13. Apr. 04:39
Ich denke bei dem Gesetzesentwurf geht es eher darum dass Hunde mit solchen Qualzuchtmerkmalen generell nicht mehr verwehrt werden dürfen und nicht um einen "missglückten" Welpen dieser hat natürlich auch das Recht zu leben aber die zukünftigen Besitzer sollten über die Probleme aufgeklärt werden und die Hündin sollte zum geeigneten Zeitpunkt nach der Laktation kastriert werden
Ja und die netten Menschen, die den Hund nehmen, werden dann von Fremden auf der Straße angegangen, weil Qualzucht. Daran denkt dann auch keiner. Und wenn sie daran denken, dann werden sie diesen Welpen nicht haben wollen. Wohin dann mit dem Welpen? Einschläfern? Tierheim? Statt Listenhunden dann Qualzuchten? Voll gut. Und Genetik funktioniert ja nicht so, dass ich dann einen "Fehler" habe, sondern vielleicht 50% eines Wurfes oder noch mehr. Außerdem kann ja jeder Hund durch seine Vorfahren Qualzuchtmerkmale in sich tragen, die man im Phänotyp nicht sieht. Und dann wird damit gezüchtet und bam...Man kann mehrere Jahrzehnte falscher Zucht nicht einfach wegzaubern und sagen, jetzt machen wir alles gesund. So funktioniert Genetik nicht. Ich würde tatsächlich einige extreme Qualzuchten (und zwar ausschließlich die mit Atemnot) verbieten (Zucht + Haltung) und zwar nicht sofort, sondern in 13 (?) Jahren bzw. dem, was so der Lebenserwartung eines Hundes dieser Rassen entspricht, der zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft wurde. Das ist sinnvoller als eine offene Qualzuchtdefinition, wobei auch dann einige Leute ihren Hund plötzlich nicht mehr haben wollen. Man kann sich halt auch nicht über überfüllte Tierheime beklagen und gleichzeitig alles als Qualzucht labeln wollen., was der gegenwärtige Gesetzesentwurf nahelegt. Wir haben / hatten das Thema mit den Listenhunden, die plötzlich alle in den Tierheimen saßen. Die durfte man auch nicht einschläfern, denn die waren ja gesund. Das ist doch alles furchtbar. Und ja, wer über Qualzucht spricht, spricht auch über Euthanasie / Einschläfern. Dieser Punkt gehört zur Qualzuchtthematik dazu.
 
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Dogorama-Mitglied
13. Apr. 05:18
Ich hab nicht mehr mitgelesen, aber mal ne Frage. Wenn die schon beantwortet wurde, dann sorry:
Wenn der Hund von einem Privatmensch einmalig kleine Welpen wirft, fällt das auch unter die neue TSVO?
Ist ja genau genommen keine Zucht und das Gesetz nimmt das ja gerne sehr genau.
 
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Arno
13. Apr. 05:51
Wird Zeit. Hoffentlich kommt das unverwässerert (durch Qualzüchter und Qualzuchtlobbyisten) durch. Schluss mit den Brachycephalen, bestimmten Schäferhundlinien, Ridgebacks und generell allen Rassen deren Vertreter leiden müssen, weil Frauchen und Herrchen nur auf das Äußere schaut.
 
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Arno
13. Apr. 05:57
Ich hab nicht mehr mitgelesen, aber mal ne Frage. Wenn die schon beantwortet wurde, dann sorry: Wenn der Hund von einem Privatmensch einmalig kleine Welpen wirft, fällt das auch unter die neue TSVO? Ist ja genau genommen keine Zucht und das Gesetz nimmt das ja gerne sehr genau.
Wenn keine Qualzuchtrassen beteiligt sind und keine Qualzuchtmerkmale dabei rauskommen, solltest du da keine Probleme bekommen. Mal abgesehen davon ist das keine “Zucht”, sondern “Vermehrung”.
 
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Nina
13. Apr. 06:43
Ja und die netten Menschen, die den Hund nehmen, werden dann von Fremden auf der Straße angegangen, weil Qualzucht. Daran denkt dann auch keiner. Und wenn sie daran denken, dann werden sie diesen Welpen nicht haben wollen. Wohin dann mit dem Welpen? Einschläfern? Tierheim? Statt Listenhunden dann Qualzuchten? Voll gut. Und Genetik funktioniert ja nicht so, dass ich dann einen "Fehler" habe, sondern vielleicht 50% eines Wurfes oder noch mehr. Außerdem kann ja jeder Hund durch seine Vorfahren Qualzuchtmerkmale in sich tragen, die man im Phänotyp nicht sieht. Und dann wird damit gezüchtet und bam...Man kann mehrere Jahrzehnte falscher Zucht nicht einfach wegzaubern und sagen, jetzt machen wir alles gesund. So funktioniert Genetik nicht. Ich würde tatsächlich einige extreme Qualzuchten (und zwar ausschließlich die mit Atemnot) verbieten (Zucht + Haltung) und zwar nicht sofort, sondern in 13 (?) Jahren bzw. dem, was so der Lebenserwartung eines Hundes dieser Rassen entspricht, der zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft wurde. Das ist sinnvoller als eine offene Qualzuchtdefinition, wobei auch dann einige Leute ihren Hund plötzlich nicht mehr haben wollen. Man kann sich halt auch nicht über überfüllte Tierheime beklagen und gleichzeitig alles als Qualzucht labeln wollen., was der gegenwärtige Gesetzesentwurf nahelegt. Wir haben / hatten das Thema mit den Listenhunden, die plötzlich alle in den Tierheimen saßen. Die durfte man auch nicht einschläfern, denn die waren ja gesund. Das ist doch alles furchtbar. Und ja, wer über Qualzucht spricht, spricht auch über Euthanasie / Einschläfern. Dieser Punkt gehört zur Qualzuchtthematik dazu.
So ist es 👍🏻.
Man kann aber bei einem sofortigen Zuchtverbot auch einfach verlangen, das nur noch kastrierte Tiere abgegeben werden. Dann besteht das "Problem" zwar noch weitere 10 - 15 Jahre fort, aber kann nicht mehr vererbt werden.
 
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Sonja
13. Apr. 06:54
Ich hab nicht mehr mitgelesen, aber mal ne Frage. Wenn die schon beantwortet wurde, dann sorry: Wenn der Hund von einem Privatmensch einmalig kleine Welpen wirft, fällt das auch unter die neue TSVO? Ist ja genau genommen keine Zucht und das Gesetz nimmt das ja gerne sehr genau.
Ja wenn du bewusst Hunde mit Qualzuchtmerkmale verpaarst, oder einer davon Qualzuchtmerkmale hat. Zucht ist Zucht ob einmalig oder viele male.❗ Definition von Zucht = das bewusste/gewollte/gesteuerte vermehren von Tieren.❗ Also auch das einmalige vermehren von "..
mal Welpen haben wollen Leuten, " und oder "absichtliche ups-würfe" mit Tieren die Qualzuchtmerkmale haben fällt unter das Gesetz...und das ist einzig und allein auch gut und richtig so❗
 
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Sonja
13. Apr. 07:07
Sehr gut das endlich mal Verbote kommen! Aber nur verbieten und nicht kontrollieren bringt für die armen Schätzchen nicht viel. Auch der illegale Welpen Handel wird zu wenig kontrollieret . Es wäre an der Zeit lieber Tierheime und Tierschutzorganisation zu unterstützen und nicht nur Steine in den Weg zu legen. Ich bin aktiv im Tierschutz unterwegs auch unsere Nutztiere brauchen dringend unsere Hilfe. Es gibt soviele bezaubernde Mischlinge die so einzigartig und wundervoll sind.
Es geht ja nicht ausschließlich um Rassehunde. Sondern um ein Zucht-/Vermehrungs-Verbot Tiere mit Qualzuchtmerkmalen . Ganz egal ob Hund, Katze, Pferd, Rind, Kaninchen und ganz egal ob "Reinrassig" oder Mixe. Das gilt also auch für Mixproduzierer/Vermehrer , Hinterhofzüchter, und auch für "mal junge haben wollen.. Personen. Aber auch bei Mixen gibt es viele mit Qualzuchtmerkmalen, das betrifft nicht nur Rasse-Tiere
 
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Bernadette
13. Apr. 07:12
Sehr gut das endlich mal Verbote kommen! Aber nur verbieten und nicht kontrollieren bringt für die armen Schätzchen nicht viel. Auch der illegale Welpen Handel wird zu wenig kontrollieret . Es wäre an der Zeit lieber Tierheime und Tierschutzorganisation zu unterstützen und nicht nur Steine in den Weg zu legen. Ich bin aktiv im Tierschutz unterwegs auch unsere Nutztiere brauchen dringend unsere Hilfe. Es gibt soviele bezaubernde Mischlinge die so einzigartig und wundervoll sind.
Das gute ist ja, dass sich viele Qualzuchten ohne den Tierarzt gar nicht fortpflanzen können, da kein Natursprung möglich ist und bei der Geburt ohne Kaiserschnitt nichts geht… und wenn die Tierärzte allein auf Grund dieser Gesetzesänderung etwas in der Hand haben um solche künstlichen Befruchtungen zu verweigern… wird’s schon viel weniger Qualzucht-Vermehrer/Züchter geben…
 
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Sonja
13. Apr. 07:18
Ja und die netten Menschen, die den Hund nehmen, werden dann von Fremden auf der Straße angegangen, weil Qualzucht. Daran denkt dann auch keiner. Und wenn sie daran denken, dann werden sie diesen Welpen nicht haben wollen. Wohin dann mit dem Welpen? Einschläfern? Tierheim? Statt Listenhunden dann Qualzuchten? Voll gut. Und Genetik funktioniert ja nicht so, dass ich dann einen "Fehler" habe, sondern vielleicht 50% eines Wurfes oder noch mehr. Außerdem kann ja jeder Hund durch seine Vorfahren Qualzuchtmerkmale in sich tragen, die man im Phänotyp nicht sieht. Und dann wird damit gezüchtet und bam...Man kann mehrere Jahrzehnte falscher Zucht nicht einfach wegzaubern und sagen, jetzt machen wir alles gesund. So funktioniert Genetik nicht. Ich würde tatsächlich einige extreme Qualzuchten (und zwar ausschließlich die mit Atemnot) verbieten (Zucht + Haltung) und zwar nicht sofort, sondern in 13 (?) Jahren bzw. dem, was so der Lebenserwartung eines Hundes dieser Rassen entspricht, der zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft wurde. Das ist sinnvoller als eine offene Qualzuchtdefinition, wobei auch dann einige Leute ihren Hund plötzlich nicht mehr haben wollen. Man kann sich halt auch nicht über überfüllte Tierheime beklagen und gleichzeitig alles als Qualzucht labeln wollen., was der gegenwärtige Gesetzesentwurf nahelegt. Wir haben / hatten das Thema mit den Listenhunden, die plötzlich alle in den Tierheimen saßen. Die durfte man auch nicht einschläfern, denn die waren ja gesund. Das ist doch alles furchtbar. Und ja, wer über Qualzucht spricht, spricht auch über Euthanasie / Einschläfern. Dieser Punkt gehört zur Qualzuchtthematik dazu.
Natürlich muss nach dem Zuchtverbot von Qualzuchttieren auch ein Haltungs- und Importverbot folgen um "nachhaltig" Tierleid zu vermindern . ( es wird leider immer Leute geben die sich solche Tiere auch illegal beschaffen /halten/vermehren 😡) Was run Haltungsverbot angeht gilt dies dann halt für Tiere die nachdem Zuchtverbot geboren wurden. Von euthanisiern solcher "spricht" niemand, abe der Halter solcher sollte halt ein richtig fettes Bußgeld am besten vierstellig, zusätzlich Tierhaltungsverbot zumindest für einige Jahre (außer für die bereits vorhandenen sofern die nicht wider des TSG gehalten werden). Auch währe dann wohl eine Sterilisation/Kastrationspflicht dieser Qualzucht-tiere angebracht.
 
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Noelle
13. Apr. 07:22
Das gute ist ja, dass sich viele Qualzuchten ohne den Tierarzt gar nicht fortpflanzen können, da kein Natursprung möglich ist und bei der Geburt ohne Kaiserschnitt nichts geht… und wenn die Tierärzte allein auf Grund dieser Gesetzesänderung etwas in der Hand haben um solche künstlichen Befruchtungen zu verweigern… wird’s schon viel weniger Qualzucht-Vermehrer/Züchter geben…
Es gibt leider schon auf Youtube "Erklärvideos" wie man die künstliche Besamung bei den armen Kreaturen durchführt.(meist aus den USA, wo es auch diese verkrüppelten Bullys betrifft)