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Alissa
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zuletzt 22. Nov.

Besuch vom Veterinäramt

Hey ich bin tatsächlich immer noch ziemlich geschockt aber ich hatte am Mittwoch Besuch vom Veterinäramt 😵‍💫 Mich hat jemand anonym angezeigt weil ich mit 5 Hunden in einer 3,5 Zimmer Wohnung wohne 🤷 ( inklusive Garten aber das wurde natürlich nicht erwähnt ) Jedenfalls stand dann Mittwoch Mittag überraschend ein Mitarbeiter vom Veterinäramt vor unserer Tür hat sich einmal unsere Wohnung angeguckt und wollte die Wasser Näpfe sehen die liegestellen , Leinen , Halsbänder und stelle mir für mich persönlich absurde Fragen ( ich weis aber das es leider Leute gibt bei denen die Fragen berechtig sind ) Haben sie Hundefutter ? Wie lange sind draußen? Wie lange sind die Hunde alleine ? Gehen sie regelmäßig zum Tierarzt ( wollte auch die Impfpässe sehen ) Usw Ende vom Lied der Mitarbeiter war Super nett und es war logischer Weise alles super 👍🏻 Aber ich bin trotzdem geschockt und weiß zwar nicht offiziell von wem das kam ich habe aber einen Nachbarn im Verdacht der mich einfach nicht mag 🥱und mit dem es in der Vergangenheit schon viel Stress gab Grundsätzlich finde ich es super das dass Veterinäramt sowas nachgeht weil naja Tier Messis gibt es ja leider auch 😵‍💫 Gebt gern mal euren Senf dazu Hattet ihr sowas auch sxhonmal Oder habt ihr sxhonmal jemanden angezeigt ?
 
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S.W.🌸
18. Nov. 10:12
Vorher ankündigen bringt das: es wird nicht in Privatsphäre eingedrungen. Die ist geschützt!
Da hast du natürlich recht das man nicht jeden in sein Haus lassen muss aber die kommen ja zum Schutz der Tiere und wollen ja nichts böses!
 
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Sonja
18. Nov. 10:19
Tierwohl hin oder her: es kann doch nicht angehen, dass das Vetamt oder irgendwer an meiner Tür klingelt und ich muss sie reinlassen. Wenn nicht Gefahr in Verzug ist, kann das nicht verlangt werden. Ich hätte die reingefallen. Aus Angst vor der Ordnungsmacht, weil mich eine Verweigerung in ein schlechtes Licht rückt. Und ich hab mir ja nichts zuschicken kommen lassen. Dieser Besuch hätte meiner Meinung nach angekündigt werden müssen. Animalhorder haben ihr Leben nicht im Griff. Das ist ein Hilferuf und Betroffene können nicht mal schnell alle Beweise vernichten zum angekündigten Besuch. Unangekündigt kann man meiner Meinung nicht machen - in diesem Fall. Zurück bleibt eine geschockte Hundehalterin, in deren Privatsphäre eingedrungen wurde, obwohl sie sich nichts zuschicken kommen lassen hat. War dieses Vorgehen mit dem Rechtsstaat vereinbar? Ich hab starke Zweifel
Wenn man nichts zu verbergen hat wo ist dann ein Problem ? VetAmt sollen/müssen unangekündigt kommen, du kannst dich ja auch weigern sie reinzulassen dann kommen sie halt mit "Polizeibegleitung" wieder... VetAmt Ordnungsamt, Jugendschutz und Polizei haben nunmal die Befugnis für unangekündigte Kontrollen/Besuche. Und das sollen die auch tun also anzeigen/Verdacht nachgehen, denn nur so können Übeltäter erwischt werden....Es gibt Leute die denken so wie du, aber ärgen sich gleichzeitig wenn das VetAmt nichts oder zu spät was unternimmt. Es ist gut das sie auf "Verdacht" reagieren, sollten sie öfter....Denkst die etwa das "Animalhorting" so offensichtlich ist ? Ne ist es nicht...und man kann sich auch in Nachbarn täuschen. Ich habe vor ungefähr 25 Jahren eine meiner Katzen aus so einem Haushalt, (damals wohnte ich noch in Bayern). Ich und andere hatte keine Ahnung das diese Personen "Animalhorter" sind. Die wohnten einige Straßen weiter, waren nach aussen hin ganz normale/unauffällige Personen die anscheinend ihr Leben und Arbeit voll im Griff hatten. Am schwarzen Brett des Supermarktes in der nähe machen die eine Anzeige "Kätzchen zu vergeben" und da ich sowieso eine Zweitkatze wollte und es auch in der Nähe war, sagte ich mir warum nicht....Nun ja, es stellte sich dann beim Besuch heraus daß in der Wohnung etwa 15 Katzen, 5 Hunde, mehrere Papageien und Wellensittich , Zwergkaninchen, Meerschweinchen etc insgesamt waren es rund 50 Tiere......🤗
 
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Sonja
18. Nov. 10:22
Vorher ankündigen bringt das: es wird nicht in Privatsphäre eingedrungen. Die ist geschützt!
Tierwohl sollte über Privatsphäre stehen besonders bei Tierbesitzer/Tierliebhaber.... Außerdem sind gewisse Ämter nunmal dazu befugt bei "Verdacht" und/oder "Anzeigen" die "Privatsphäre zu verletzen" wie du es nennst... Die ganzen Verkehrskameras und/oder Sicherheitskameras in Geschäften und öffentlichen Gebäuden/Plätzen Verletzen ebenso die Privatsphäre wenn man es so sehen will ..🤗 (Stichwort; rechte am eigenen Bild)
 
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Elke
18. Nov. 10:48
Tierwohl sollte über Privatsphäre stehen besonders bei Tierbesitzer/Tierliebhaber.... Außerdem sind gewisse Ämter nunmal dazu befugt bei "Verdacht" und/oder "Anzeigen" die "Privatsphäre zu verletzen" wie du es nennst... Die ganzen Verkehrskameras und/oder Sicherheitskameras in Geschäften und öffentlichen Gebäuden/Plätzen Verletzen ebenso die Privatsphäre wenn man es so sehen will ..🤗 (Stichwort; rechte am eigenen Bild)
Wenn Gefahr in Verzug ist, darf der Staat ohne richterlichen Beschluss in die Wohnung. Sonst eben nicht. Selbst das Jugendamt kündigt seine Besuche normalerweise an, wenn es darum geht aufgrund eines Hinweises nach dem Rechten zu schauen. Wenn notwendig, werden Hilfsangebote gemacht. Was du in der Jugendhilfe meinst, sind die Extremfälle: die Gefahr muss sofort abgewendet werden. Da gibt es einen richterlichen Beschluss und die Polizei ist dabei. Das fehlte hier eben - nach meiner Meinung.. Die unmittelbare Gefahr und der richterlichen Beschluss. Natürlich geben die meisten bei einem unangemeldet Besuch nach, weil damit Druck aufgebaut wird. Wäre das Vetamt berechtigt die Wohnung zu betreten, gäbe es einen Beschluss
 
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Eva
18. Nov. 10:54
Tierwohl sollte über Privatsphäre stehen besonders bei Tierbesitzer/Tierliebhaber.... Außerdem sind gewisse Ämter nunmal dazu befugt bei "Verdacht" und/oder "Anzeigen" die "Privatsphäre zu verletzen" wie du es nennst... Die ganzen Verkehrskameras und/oder Sicherheitskameras in Geschäften und öffentlichen Gebäuden/Plätzen Verletzen ebenso die Privatsphäre wenn man es so sehen will ..🤗 (Stichwort; rechte am eigenen Bild)
Auf diese Kameras muss allerdings hingewiesen werden. Niemand darf einfach irgendwo eine Kamera hinstellen und damit zb die Nachbarschaft stalken.
 
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Christine
18. Nov. 11:03
Tierwohl hin oder her: es kann doch nicht angehen, dass das Vetamt oder irgendwer an meiner Tür klingelt und ich muss sie reinlassen. Wenn nicht Gefahr in Verzug ist, kann das nicht verlangt werden. Ich hätte die reingefallen. Aus Angst vor der Ordnungsmacht, weil mich eine Verweigerung in ein schlechtes Licht rückt. Und ich hab mir ja nichts zuschicken kommen lassen. Dieser Besuch hätte meiner Meinung nach angekündigt werden müssen. Animalhorder haben ihr Leben nicht im Griff. Das ist ein Hilferuf und Betroffene können nicht mal schnell alle Beweise vernichten zum angekündigten Besuch. Unangekündigt kann man meiner Meinung nicht machen - in diesem Fall. Zurück bleibt eine geschockte Hundehalterin, in deren Privatsphäre eingedrungen wurde, obwohl sie sich nichts zuschicken kommen lassen hat. War dieses Vorgehen mit dem Rechtsstaat vereinbar? Ich hab starke Zweifel
Ich denke auch, daß solche Besuche angekündigt werden müssen. Spontane Hausdurchsuchungen dürfen nur mit Durchsuchungsbefehl von der Polizei durchgeführt werden. Dann wäre es auch nicht zu diesem unprofessionellen Auftritt dieser merkwürdigen Tierärztin gekommen. Die hätte garnicht so einfach und unaufgefordert hereinspazieren dürfen.
 
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Heike
18. Nov. 11:09
Wenn Gefahr in Verzug ist, darf der Staat ohne richterlichen Beschluss in die Wohnung. Sonst eben nicht. Selbst das Jugendamt kündigt seine Besuche normalerweise an, wenn es darum geht aufgrund eines Hinweises nach dem Rechten zu schauen. Wenn notwendig, werden Hilfsangebote gemacht. Was du in der Jugendhilfe meinst, sind die Extremfälle: die Gefahr muss sofort abgewendet werden. Da gibt es einen richterlichen Beschluss und die Polizei ist dabei. Das fehlte hier eben - nach meiner Meinung.. Die unmittelbare Gefahr und der richterlichen Beschluss. Natürlich geben die meisten bei einem unangemeldet Besuch nach, weil damit Druck aufgebaut wird. Wäre das Vetamt berechtigt die Wohnung zu betreten, gäbe es einen Beschluss
Du kannst ja das Betreten der Wohnung verweigern, wenn du damit nicht einverstanden bist. Klärendes Gespräch an der Haustür, wenn das nicht ausreicht, angekündigte Überprüfung der Situation.
 
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Elke
18. Nov. 11:35
Du kannst ja das Betreten der Wohnung verweigern, wenn du damit nicht einverstanden bist. Klärendes Gespräch an der Haustür, wenn das nicht ausreicht, angekündigte Überprüfung der Situation.
Man wird überrumpelt-aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung. Die sind oft falsch, dass wissen die Behördenmitarbeiter. Natürlich muss man dem nachgehen, aber es muss doch verhältnismäßig bleiben.
 
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Silke
18. Nov. 11:43
Man wird überrumpelt-aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung. Die sind oft falsch, dass wissen die Behördenmitarbeiter. Natürlich muss man dem nachgehen, aber es muss doch verhältnismäßig bleiben.
Aber manchmal sind die Hinweise auch richtig. Und dann sollte man dankbar sein das es die unangekündigten Kontrollen gibt.
 
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Elke
18. Nov. 12:07
Ich finde es auch etwas verwunderlich, dass ein einzelner Mitarbeiter kam und dann noch allein deine Wohnung betritt. Als verzweifelte Animalholderin, der droht, dass die Tiere weggenommen werden, könntest du eine Affekthandlung begehen oder die Hunde spüren deine Aufregung und es kommt zu einem Beißvorfall. So ungefährlich ist das nicht, was da gemacht wurde. Dienstausweise kann man fälschen. Schon deshalb hätte ich keinen Einlass gewährt. Aber du bist sicher, der war echt? Deine Wertsachen sind noch da? Sorry, ich guck halt gern Aktenzeichen XY