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Celine
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Anzahl der Antworten 32
zuletzt 24. Apr.

Ärger mit Vorbesitzerin

Guten Morgen, ich muss mal dem Ärger Platz lassen. Die Vorbesitzerin von meinem Zwerg, die gleichzeitig eine Nachbarin ist, hat ihn mir damals wegen Überforderung verkauft. 1. Ärger: Ich war duschen, habe prinzipiell Klingel aus. Sie stand wohl vor meiner Haustür und wollte Gigi sehen. Ich bekomme einen Text, wieso ich die Tür nicht aufmache und ich den Hund von der Tür nehme. Ich habe aber NICHTS mitbekommen, da ich duschen war. 2. Ärger (heute): Ich bin mit 3 intakten Rüden unterwegs und 3 meter von der Hauseingangstür. Ihre10 Jährige Tochter kommt mit der läufigen Hündin (ja inzwischen haben sie mal wieder einen Hund) von hinten unvermittelt angerannt. Ich, zu tun alle Rüden in Schach zu halten, sie blieb einfach stehen. Mein Wortlaut :geh bitte weiter, du hast eine läufige Hündin. Daraufhin nahm sie den Hund hoch und lief nach Hause. Nun bekomme ich den Text, dass ich nicht nett zu Ihrer Tochter bin und ich doch bitte weitergehen soll, wenn mich ihr Kind stört. Bin ich im falschen Film?? Habe sie nun gelöscht, weil sie sich in letzter Zeit Dinge rausnimmt, die nicht mehr ok sind. Nun zu meiner Frage: Damals wurde schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, dass die Familie Gigi jederzeit sehen kann, kann man das wirklich rechtskräftig durchsetzen? Unter diesen Umständen möchte ich keinen Kontakt mehr pflegen oder meinen Hund jetzt zu ihr geben.
 
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Babs
24. Apr. 10:19
Meines Erachtens ist der Kaufvertrag in diesem Bereich nicht wirksam. Ein Verkäufer überträgt gegen eine Zahlung das komplette Eigentum einer Ware (hier Hund). Eine Einschränkung dieses Eigentums ist m. E. nicht rechtswirksam. Beim Autokauf darf auch nicht bestimmt werden, dass es nur Sonntags gefahren werden darf ... Das ist wirklich nur ganz nüchtern betrachtet. Durch den Briefschlitz gucken ... geht für mich in die Richtung "stalken". Der Briefschlitz ist für die Post da.
 
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Bettina
24. Apr. 10:56
Zwischen sehen und anfassen/streicheln/knuddeln/leckerliegeben ist ein himmelweiter Unterschied. Ein neuer Hund ist kein Ersatz für einen vorherigen Hund. Ich weine immernoch um meinen ende 2022 verstorbenen Hund, obwohl ich inzwischen einen anderen habe und mich um ihn kümmere und ihn auch in mein Herz geschlossen habe. Und ich bin kein Kind mehr. Du musst keine Rechenschaft ablegen und das kannst du auch freundlich ablehnen. Vielleicht würde es die Wogen glätten, wenn Ihr Zeiten vereinbaren könnt, wo die Kinder deinen Hund sehen können - evtl. auf neutralem Boden. Da mein Wecker morgen um 4 Uhr klingelt, verabschiede ich mich für heute und wünsche eine gute Nacht.
Naja, der Vergleich hinkt jetzt aber schon etwas. Dein Hund ist gestorben, nachdem er ein sicher schönes und langes Leben bei dir hatte. Du hast ihn nicht abgegeben, weil du keinen Bock mehr auf ihn hattest. Wenn ihr so viel an dem Hund gelegen hätte, dann wäre er heute noch bei ihr.