Home / Forum / Spaß & Tratsch / Ärger mit Vorbesitzerin

Verfasser-Bild
Celine
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 32
zuletzt 24. Apr.

Ärger mit Vorbesitzerin

Guten Morgen, ich muss mal dem Ärger Platz lassen. Die Vorbesitzerin von meinem Zwerg, die gleichzeitig eine Nachbarin ist, hat ihn mir damals wegen Überforderung verkauft. 1. Ärger: Ich war duschen, habe prinzipiell Klingel aus. Sie stand wohl vor meiner Haustür und wollte Gigi sehen. Ich bekomme einen Text, wieso ich die Tür nicht aufmache und ich den Hund von der Tür nehme. Ich habe aber NICHTS mitbekommen, da ich duschen war. 2. Ärger (heute): Ich bin mit 3 intakten Rüden unterwegs und 3 meter von der Hauseingangstür. Ihre10 Jährige Tochter kommt mit der läufigen Hündin (ja inzwischen haben sie mal wieder einen Hund) von hinten unvermittelt angerannt. Ich, zu tun alle Rüden in Schach zu halten, sie blieb einfach stehen. Mein Wortlaut :geh bitte weiter, du hast eine läufige Hündin. Daraufhin nahm sie den Hund hoch und lief nach Hause. Nun bekomme ich den Text, dass ich nicht nett zu Ihrer Tochter bin und ich doch bitte weitergehen soll, wenn mich ihr Kind stört. Bin ich im falschen Film?? Habe sie nun gelöscht, weil sie sich in letzter Zeit Dinge rausnimmt, die nicht mehr ok sind. Nun zu meiner Frage: Damals wurde schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, dass die Familie Gigi jederzeit sehen kann, kann man das wirklich rechtskräftig durchsetzen? Unter diesen Umständen möchte ich keinen Kontakt mehr pflegen oder meinen Hund jetzt zu ihr geben.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Ute
Beliebteste Antwort
14. Apr. 10:08
Ich würde das notfalls durch Beratungsgespräch beim Anwalt klären lassen, denn ob so eine Vereinbarung bindend ist bleibt fraglich...
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Ute
14. Apr. 10:08
Ich würde das notfalls durch Beratungsgespräch beim Anwalt klären lassen, denn ob so eine Vereinbarung bindend ist bleibt fraglich...
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
14. Apr. 10:21
Also ich kann mir schon vorstellen, das wenn der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei ist und ihr das dort als eine kaufbedingung angegeben habt drin steht, das es bindend ist. Hier würde ich mich also auch an eine rechtsberatung wenden. Sollte allerdings rauskommen das da alles rechtens ist, musst du da dann wohl durch oder eben rechtlich dagegen wirken. Glaube ich zumindest! Schliesslich ist das ja eigentlich nichts anderes wie jeder andere vertrag auch, wo man sich dann an die Bedingungen halten muss. Deswegen würde ich bei Verträgen mit solchen floskeln niemals unterschreiben. Wozu auch? Entweder gibt sie den hund ab oder nicht. Dieses ständige Hin und her, das sie ihn mal sehen will und dann mal wieder nicht, ist doch völlig blöd für den Hund. Ausserdem was wäre denn, wenn du jetzt warum auch immer sehr weit weg ziehen würdest, wo sie nicht mal eben vorbei kommen kann? Was ist denn dann?
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Celine
14. Apr. 10:36
Also ich kann mir schon vorstellen, das wenn der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei ist und ihr das dort als eine kaufbedingung angegeben habt drin steht, das es bindend ist. Hier würde ich mich also auch an eine rechtsberatung wenden. Sollte allerdings rauskommen das da alles rechtens ist, musst du da dann wohl durch oder eben rechtlich dagegen wirken. Glaube ich zumindest! Schliesslich ist das ja eigentlich nichts anderes wie jeder andere vertrag auch, wo man sich dann an die Bedingungen halten muss. Deswegen würde ich bei Verträgen mit solchen floskeln niemals unterschreiben. Wozu auch? Entweder gibt sie den hund ab oder nicht. Dieses ständige Hin und her, das sie ihn mal sehen will und dann mal wieder nicht, ist doch völlig blöd für den Hund. Ausserdem was wäre denn, wenn du jetzt warum auch immer sehr weit weg ziehen würdest, wo sie nicht mal eben vorbei kommen kann? Was ist denn dann?
Gut das kann ich natürlich nicht beurteilen, ob er rechtlich einwandfrei ist. Zumindest sagt der Kaufvertrag aus, dass mir der Hund verkauft wurde. Ich habe ihn unterschrieben, weil es mir ums Tier ging. Alle meine Hunde sind aus dem Tierschutz oder nicht mehr gewollt. Der Hund wäre ansonsten als Zuchtmaschine verkauft worden. Genau deshalb habe ich das gemacht. Die sehen den Hund vielleicht einmal im Monat, da ich das so gut es ging nach den ersten Dingern eingedämmt habe.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sonya
14. Apr. 10:50
Wie sieht denn der Kaufvertrag aus. Ist das ein Formblatt aus dem Internet bzw. Tierschutz oder ein selbst erstellter Kaufvertrag. Lass dich am besten anwaltlich beraten. Der Anwalt kann auch prüfen inwieweit der Vertrag rechtens ist.
 
Beitrag-Verfasser
Olli
14. Apr. 12:01
Das ist ähnlich wie bei Fragen an Hundetrainer. Es gibt mehrere Sichtweisen und für jeden Anwalt, den du findest, findet sich auch das entsprechende Gegenstück. Das fängt schon damit an, ob es ein Schutzvertrag oder Kaufvertrag ist und/oder eine oder beide Seiten gewerblich auftritt. Die Besuchs-/Besichtigungsklausel hat ja als Grund, dass von Verkäuferseite sichergestellt werden möchte, dass es dem Hund gut geht. Ein 'jederzeit' ist z.B. gar nicht machbar und wäre schon deshalb unwirksam. Bei 'Trennungshunden' gibt es z.B. ein rechtlich bindendes Besuchsrecht mit klaren Zeiten. Ich würde mir ihr sprechen und das direkt klären. Ein Anwalt wird ihr raten, wegen dieser 'Kleinigkeit' nicht zu klagen, denn wie oben geschrieben, wird dann der Gesundheitszustand des Hundes bzgl. Vernachlässigung geprüft und der scheint ja ok zu sein. Eine Garantie, wie es läuft, gibt's bei Rechtsstreitigkeiten allerdings selten.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
14. Apr. 21:44
Des lieben Friedens willens, wie wäre es denn, wenn du das persönliche Gespräch suchst. Es ist ja schließlich deine Nachbarin. Aber selbst wenn das keine Option ist, warum sollst du zum Anwalt gehen. Wenn die Dame etwas will, soll sie es einklagen. Mit den Risiko, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt. Besuchsrecht ist ja okay, aber bitte nach vorheriger Absprache.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Diana
15. Apr. 05:43
Des lieben Friedens willens, wie wäre es denn, wenn du das persönliche Gespräch suchst. Es ist ja schließlich deine Nachbarin. Aber selbst wenn das keine Option ist, warum sollst du zum Anwalt gehen. Wenn die Dame etwas will, soll sie es einklagen. Mit den Risiko, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt. Besuchsrecht ist ja okay, aber bitte nach vorheriger Absprache.
Ich sehe das genauso. Mit dem Verkauf des Hundes hat sie alle Rechte abgetreten. Wenn sie deine Nachbarin ist, sieht sie auch so dass es dem Hund gut geht. Ich würde mich auf nichts mehr einlassen, Vertrag hin oder her. Ich kann ja auch nicht mein Auto verkaufen und vertraglich verlangen dass der neue Besitzer es einem im Monat vor meiner Haustür vorführt. Wenn du deinen Hund wirklich lieb hast, wirst du ihn doch nicht kampflos wieder hergeben,oder? Wenn sie in Zukunft wieder irgendwas will, lass sie einfach stehen und gehe weiter. So kapiert sie es am schnellsten. Ich denke nicht dass sie es drauf ankommen lässt, dass das Ganze vor Gericht endet. Da hätte sie wahrscheinlich sowieso keine Chance und es kostet.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Celine
23. Apr. 18:40
Ergänzung: ich bin Zuhause, habe Klingel aus und ignoriere ihr Klopfen an der Tür. Da guckt sie allen Ernstes durch mein Briefschlitz und macht meine Hunde total wuschig. Ist das nicht Hausfriedensbruch? Durch den Briefschlitz in der Tür in meine Wohnung zu schauen??
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Diana
23. Apr. 18:51
Ergänzung: ich bin Zuhause, habe Klingel aus und ignoriere ihr Klopfen an der Tür. Da guckt sie allen Ernstes durch mein Briefschlitz und macht meine Hunde total wuschig. Ist das nicht Hausfriedensbruch? Durch den Briefschlitz in der Tür in meine Wohnung zu schauen??
Ruf doch mal bei der Polizei an und frag nach. Du könntest auch einfach einen Stuhl oder irgendwas anderes davor stellen, damit der Briefschlitz nicht aufgehen kann. Aber du solltest der Frau einmal eine klare Ansage machen und sie dann stehen lassen. Keine Diskussionen. Das bringt wahrscheinlich eh nichts.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Mira
23. Apr. 19:04
Der Hund ist vor dem Gesetz ein Gegenstand. Daher würde ich klare Grenzen ziehen. Ich bezweifle stark, dass diese Klauseln bindend sind. Mit einem Kaufvertrag geht der Hund in deinen Besitz über. Ich bin keine Juristin aber habe selbst schon stressige Situationen gehabt. Bei uns hat die Polizei nach dem Impfpass entschieden. Vielleicht hilft es dir ja. Bevor du teure Beratungsgespräche zahlen musst, würde ich vielleicht mal bei einer Tierschutzorganisation oder so nachfragen. Gibt sicher welche die sich damit beschäftigen. Liebe Grüße