Home / Forum / Sonstiges / Hund vom Veterinäramt weggenommen

Verfasser-Bild
Jonny
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 319
zuletzt 21. Feb.

Hund vom Veterinäramt weggenommen

Hallo heute waren gleich 4 Leute vom Veterinäramt bei mir und haben mir die kleine Emma weggenommen man muss dazu sagen ich hatte heute früh eine Diskussion mit einem Ordnungsamt Mitarbeiter da meine kleine nicht gerne über bzw durch Pfützen läuft und er darauf hin meinte ich würde meinen Hund hinterherzerren obwohl sie sich nur einen Umweg suchte und die leine dadurch natürlich etwas gespannt war jedenfalls brach eine große Diskussion aus und er meinte nur noch nach dem er meine Daten hatte das er einen Bericht schreiben wird zwecks der keine ... und und und ... daraufhin fragte ich was bitte ,,und und und ,, sein soll... naja Ende der Geschichte Veterinäramt stand vor der rur und fing an mit Listen hund und was noch so zu bieten war es wurde auch direkt die Polizei angerufen da von angeblicher Aggressivität ausging.. ich habe weder ein Protokoll bekommen noch sonst irgendwas außen einer Visitenkarte wo ich mich melden kann... frage ist wie bzw was kann ich jetzt alles tun um meinen Hund zurück zubekommen...? Morgen werde ich erstmal direkt zum Veterinäramt gehen da telefonisch niemand erreichbar war um zu klären was das soll....
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Ramona
2. Feb. 11:27
Die antreiber zu solchen drastischen Handlungen sind neben dem Erscheinungsbild, Anmeldungen ( es gibt ja nun auch eine führerscheinauflage für neuhundbesitzer) , der ehemalige Schutzvertrag bei Übernahme und natürlich der Vermieter/Nachbarn sollte es kein Eigenheim sein. Erscheinungsbild und Vermieter kann Aussage gegen Aussage stehen ( wenn der Vermieter nachweisbar Zustimmung gegeben hat) . Bei Anmeldungen hast du das plus das sie Welpe ist und quasi auch dort eine gewisse Zeit Welpenschutz hat. Nach zwei Monaten Haltung ist man allerdings in der Situation die Anmeldungen amtlich zu machen beim Amt(Steuer) und sich als Halter zu registrieren. Good luck
Wo finde ich was zu dem Thema "Hundeführerschein für Neuhundbesitzer"? Darüber finde ich nichts.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
2. Feb. 11:39
Wo finde ich was zu dem Thema "Hundeführerschein für Neuhundbesitzer"? Darüber finde ich nichts.
Seit 1.1.2019 Pflicht für jeden neuhundbesitzer ( Ortslage Berlin) der seinen hund ableinen will, auch bei Anschaffung von Listenrassen oder potenziell belasteten Hunden. Dieser Test besteht aus Sachkunde des Halters, sowie Praxistest des Hundes.
Der Gedanke dahinter ist einen geschulten sachkundigen Umgang zu schulen und bescheinigen und ist auch Teil von vielen aktuellen Vermittlungsverträgen, eben besonders bei schwierigen Hunden.
Dies steht noch im Anlauf eine generelle Führerscheinprüfung zur werden. Der Wert ist von Stadt/ort zu Stadt/Ort verschieden.

Infos darüber findet man zu hauf über Stichwort :Hundeführerschein . Desweiteren bieten viele Hundeschulen die diese ausbilden sehr viele Infos dazu.

Sollte der Umgang das Problem sein ist ein Führerschein zur Eignung sicherlich wertvoll bzw. Erstrebenswert.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
3. Feb. 20:09
Emma's Mama kam heut zum aufmuntern vorbei...
Und ist Mama jetzt der Labrador oder der Terrier? 🤔
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maxi
3. Feb. 20:29
Seit 1.1.2019 Pflicht für jeden neuhundbesitzer ( Ortslage Berlin) der seinen hund ableinen will, auch bei Anschaffung von Listenrassen oder potenziell belasteten Hunden. Dieser Test besteht aus Sachkunde des Halters, sowie Praxistest des Hundes. Der Gedanke dahinter ist einen geschulten sachkundigen Umgang zu schulen und bescheinigen und ist auch Teil von vielen aktuellen Vermittlungsverträgen, eben besonders bei schwierigen Hunden. Dies steht noch im Anlauf eine generelle Führerscheinprüfung zur werden. Der Wert ist von Stadt/ort zu Stadt/Ort verschieden. Infos darüber findet man zu hauf über Stichwort :Hundeführerschein . Desweiteren bieten viele Hundeschulen die diese ausbilden sehr viele Infos dazu. Sollte der Umgang das Problem sein ist ein Führerschein zur Eignung sicherlich wertvoll bzw. Erstrebenswert.
Alles Gut und Richtig. Aber...

Wenn so ein Hund als Welpe zu Dir kommt ist ein sofortiger Praxistest doch garnicht möglich. Wie soll das gehen?
Ein Welpe muss doch erst mal ankommen und ein Training ist doch auch keine Sache von ein paar Tagen. Außerdem geht es hier nicht um die Leinenbefreiung, noch nicht.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Johanna
4. Feb. 09:20
Kenne mich leider nicht mit Listenhunde aus... ist es denn auch bei Mischlingen, wo die Rasse mit drin ist, dann verboten?
Ja, auch Mixe mit Listis. Die Liste ist auch in jedem Bundesland anders.
In Bayern z. B. sind Listis der Kategorie 1 und deren Verpaarungen komplett untersagt. Bei Kategorie 2 Listis ist in Bayern auch Vorsicht geboten, vor Anschaffung vorher erst im zuständigen Amt nachfragen, nicht jede Stadt / Gemeinde möchte Listis ansässig haben (sieht man dann auch an der Hundesteuer).
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sylvia
4. Feb. 11:07
Hallo, gibt es schon was neues? Wenn du das Schreiben vom Vet Amt bekommst, fotografiere es doch mal ab und stelle sie rein. Ich wünsch dir alles Gute und viel Glück für euch beide
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Ramona
4. Feb. 11:13
Seit 1.1.2019 Pflicht für jeden neuhundbesitzer ( Ortslage Berlin) der seinen hund ableinen will, auch bei Anschaffung von Listenrassen oder potenziell belasteten Hunden. Dieser Test besteht aus Sachkunde des Halters, sowie Praxistest des Hundes. Der Gedanke dahinter ist einen geschulten sachkundigen Umgang zu schulen und bescheinigen und ist auch Teil von vielen aktuellen Vermittlungsverträgen, eben besonders bei schwierigen Hunden. Dies steht noch im Anlauf eine generelle Führerscheinprüfung zur werden. Der Wert ist von Stadt/ort zu Stadt/Ort verschieden. Infos darüber findet man zu hauf über Stichwort :Hundeführerschein . Desweiteren bieten viele Hundeschulen die diese ausbilden sehr viele Infos dazu. Sollte der Umgang das Problem sein ist ein Führerschein zur Eignung sicherlich wertvoll bzw. Erstrebenswert.
Danke für die Info.
Das es auch Regionen gibt, wo ein Praxistest gemacht wird, finde ich prinzipiell gut. Werde diesbezüglich mal schauen, was ich so finde
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Tanja
4. Feb. 12:11
Ohne Anwalt wirst Du nicht viel ausrichten.
Allerdings solltest Du Dir folgendes beantworten:

a) ist der Hund bei Dir gemeldet und
b) zahlst Du auch die Hundesteuer dazu?
c) bist Du ausfallend/beleidigend gewesen?
d) ist Dein Hund tatsächlich ein Listenhund/-Mix

Das ist unabhängig vom gefühlten Recht. Denn wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß anmeldet/Steuern zahlt, bekommt - wenn er erwischt wird - per se erst einmal richtig Ärger, mit drakonischen Strafen.

Besitzt man einen Listenhund oder ein Mix mit erkennbaren Merkmalen eines Listenhundes, kann Dir der Huns sofort entzogen werden; allerdings habe ich das erst einmal in München erlebt.
Wenn dann auch noch verbale Beleidigungen mit einfließen, ist eigentlich alles egal.
Es liegt alleine im Ermessen des Veterinäramtes, Dir den Hund abzunehmen.

Du kannst einen Anwalt einschalten, solltest Du alles andere richtig gemacht haben.
Sollte jedoch schon die Anmeldung/Steuern nicht ordnungsgemäß gelaufen sein, ist die Chance gleich null, Dein Tier zurückzubekommen.

Alles andere was Du hier liest, mag zwar gut gemeint sein, gilt aber nicht für Bayern und schon gar nicht für München.

Mir tut sowas wirklich im Herzen weh, jedoch in 80% der Fälle war es der Halter des Tieres, der so etwas quasi ins Rollen brachte.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Tanja
4. Feb. 12:12
Schwierig. Normalerweise dauert es sehr lange, bis Hunde beschlagnahmt werden. Hast du rein gar nichts bekommen außer die Visitenkarte? Komisch. Geh da morgen früh und versuche die Angelegenheit zu klären. Aber: egal, was passiert. Wirklich, gabz egal was: bleib auf jeden fall ruhig und höflich/freundlich
ich vermute auch, dass da mehr hinter steht
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Tanja
4. Feb. 12:13
Kenne mich leider nicht mit Listenhunde aus... ist es denn auch bei Mischlingen, wo die Rasse mit drin ist, dann verboten?
Ja!