Ohne Anwalt wirst Du nicht viel ausrichten.
Allerdings solltest Du Dir folgendes beantworten:
a) ist der Hund bei Dir gemeldet und
b) zahlst Du auch die Hundesteuer dazu?
c) bist Du ausfallend/beleidigend gewesen?
d) ist Dein Hund tatsächlich ein Listenhund/-Mix
Das ist unabhängig vom gefühlten Recht. Denn wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß anmeldet/Steuern zahlt, bekommt - wenn er erwischt wird - per se erst einmal richtig Ärger, mit drakonischen Strafen.
Besitzt man einen Listenhund oder ein Mix mit erkennbaren Merkmalen eines Listenhundes, kann Dir der Huns sofort entzogen werden; allerdings habe ich das erst einmal in München erlebt.
Wenn dann auch noch verbale Beleidigungen mit einfließen, ist eigentlich alles egal.
Es liegt alleine im Ermessen des Veterinäramtes, Dir den Hund abzunehmen.
Du kannst einen Anwalt einschalten, solltest Du alles andere richtig gemacht haben.
Sollte jedoch schon die Anmeldung/Steuern nicht ordnungsgemäß gelaufen sein, ist die Chance gleich null, Dein Tier zurückzubekommen.
Alles andere was Du hier liest, mag zwar gut gemeint sein, gilt aber nicht für Bayern und schon gar nicht für München.
Mir tut sowas wirklich im Herzen weh, jedoch in 80% der Fälle war es der Halter des Tieres, der so etwas quasi ins Rollen brachte.