Nochmals nein sie dürfen es nicht. Ich arbeite mit dem Ordnungsamt zusammen und die sagen es ist generell verboten
An folgenden Orten müssen in Nordrhein-Westfalen alle Hunde angeleint geführt werden: in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, auf Straßen und auf Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr; in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen