Home / Forum / Regionales / Was ist Eure Meinung zur Leinenpflicht ?

Verfasser-Bild
Susanne
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 367
zuletzt 9. Mai

Was ist Eure Meinung zur Leinenpflicht ?

Hi also ich bin immer wieder genervt von Hunden die in Parkanlagen oder auf dem Gehweg ohne Leine unterwegs sind. Dabei ist es egal ob verträglich oder nicht. Da wir einen Assistenzhund ausbilden ist es im Training absolut nervig und wenn er arbeitet darf er halt auch keinen Hunde Kontakt haben. Wie seht ihr das? Findet ihr es auch störend oder habt ihr da eine da eine ganz andere Meinung? Edit : In NRW herrscht Leinenpflicht die Verordnung betrifft alle Hunde egal welche Größe oder Rasse. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist nicht möglich!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Susanne
2. Feb. 13:15
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000541 Schaut Mal hier rein, das sind ganz aktuelle Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW. Unter 5 steht: Für alle Hunden gelten: - Grundpflicht zum gefahrvermeidendem Umgang - Alleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr, -Verbot von Aggressionsausbildung, -zucht und -kreuzung. Da vorher von den gefährlichen Rassen und großen Hunden (20/40) die Rede ist, für die strengere Regeln gelten, kann man hieraus schließen, dass kleinere und 'ungefährliche' Hunde in Straßen und auf Gehwegen etc., Mit wenig Publikumsverkehr frei laufen dürfen. Weiter unten bei den Erklärungen steht außerdem auch, dass eine geeignete Leine 1,5 Meter lang ist.
Nein kann man nicht da ja explizit darin sreht das die Leinenpflicht für alle Hunde gilt.
Und zur Grundpflicht
Gefahren vermeidender Umgang heißt an Straßen noch extra daher auch Führleine von max. 2m.
Heißt also auch keine Flexleine im Stadtgebiet.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Dom
2. Feb. 13:20
Nein kann man nicht da ja explizit darin sreht das die Leinenpflicht für alle Hunde gilt. Und zur Grundpflicht Gefahren vermeidender Umgang heißt an Straßen noch extra daher auch Führleine von max. 2m. Heißt also auch keine Flexleine im Stadtgebiet.
juristendeutsch kann man leider so oder so deuten da die formulierungen für normalsterbliche sehr unklar sind, bzw oftmals eigentlich klar aber falsch verstanden, und wir werden da sicher nicht alle auf einen nenner kommen.
Abschliesend sollte aber erwähnt sein das es im eigenen interesse ist auch kleine hunde anzuleinen, gerade die passen besonders gut unter autoreifen
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Mariana
2. Feb. 14:00
juristendeutsch kann man leider so oder so deuten da die formulierungen für normalsterbliche sehr unklar sind, bzw oftmals eigentlich klar aber falsch verstanden, und wir werden da sicher nicht alle auf einen nenner kommen. Abschliesend sollte aber erwähnt sein das es im eigenen interesse ist auch kleine hunde anzuleinen, gerade die passen besonders gut unter autoreifen
Häufig hilft es da nur nach einem Präzedenzfall zum Thema zu suchen 😅 häufig wird sich bei zukünftigen urteilen an diesen Präzedenzfällen orientiert.

Auf Nummer sicher geht man aber wirklich, wenn man sein Tierchen einfach komplett innerhalb von Städten und Ortschaften (abgesehen von vorgesehenen Freilaufflächen) und in Naturschutzgebieten einfach an der Leine lässt
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
2. Feb. 14:03
Nein kann man nicht da ja explizit darin sreht das die Leinenpflicht für alle Hunde gilt. Und zur Grundpflicht Gefahren vermeidender Umgang heißt an Straßen noch extra daher auch Führleine von max. 2m. Heißt also auch keine Flexleine im Stadtgebiet.
Ja, genau an Orten mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr...was auch immer das heißen mag. Im Endeffekt müsste es ein Gericht klären, aber da es nicht eindeutig formuliert ist, denke ich man hätte als Halter eines Hundes der weder gefährlich noch groß ist, Chancen mit einem Widerspruch Erfolg zu haben.

Soll nicht heißen, dass ich das gut finde. Eine ganz eindeutige Regelung wäre sicherlich zielführender und einfacher.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Mariana
2. Feb. 14:37
Häufig hilft es da nur nach einem Präzedenzfall zum Thema zu suchen 😅 häufig wird sich bei zukünftigen urteilen an diesen Präzedenzfällen orientiert. Auf Nummer sicher geht man aber wirklich, wenn man sein Tierchen einfach komplett innerhalb von Städten und Ortschaften (abgesehen von vorgesehenen Freilaufflächen) und in Naturschutzgebieten einfach an der Leine lässt
Hier Mal eine Kopie, wo ein solcher Präzedenzfall aufgeführt ist 🤔

Das NRW-Landeshundegesetz
Nach dem NRW-Landeshundegesetz erstreckt sich die Leinenpflicht auf alle öffentlichen Gebäude wie Rathäuser, Schulen und Kindertagesstätten sowie öffentliche Bereiche mit starkem Fußgängerverkehr wie Einkaufspassagen und Fußgängerzonen. Die Vierbeiner sind zudem in sämtlichen öffentlichen Park, Grün- und Gartenanlagen mit Ausnahme für den Freilauf ausgewiesener Freiflächen an der Hundeleine zu führen. Die Leinenpflicht besteht auch bei öffentlichen Versammlungen, in denen mit einem hohen Menschenaufkommen zu rechnen ist. Auf Kinderspielsplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen sind die Tiere grundsätzlich verboten. Zudem sind Hundehalter angewiesen, sich mit den besonderen Bedingungen in den Kommunen vertraut zu machen. Denn die einzelnen Kommunen besitzen die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlichen Hundegesetzen in NRW eigene Gesetze für das Führen von Hunden zu erlassen. Der Leinenzwang betrifft sämtliche Hunde. Für einen großen Hund ist die Leinenpflicht in NRW auf sämtliche „bebauten Bereiche“ ausgeweitet. Im Waldgebiet dürfen die Tiere dagegen frei herumlaufen, solange sie dabei die Waldwege nicht verlassen. Hier haben Kommunen keine Eingriffsmöglichkeiten. Einen Präzedenzfall gab es diesbezüglich in Hilden 2012. Dort hatte eine Klägerin gegen einen Bußgeldbescheid ihrer Stadt geklagt, als sie ihren Hund im Waldgebiet frei herumlaufen ließ und Recht bekam. Die Begründung des Gerichts: Für die Waldgebiete seien die Kommunen nicht zuständig, sondern an das Landesforstgesetz gebunden.

Ein Abgleich mit der Leinenpflicht auf der Seite der Stadt Köln zeigt, dass sich die Leinenpflicht für Köln an den allgemein in NRW geltenden Gesetzen orientiert 😊
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Oli
2. Feb. 17:05
Gerade eine wunderbar passende Begegnung zu dem Thema gehabt.

Boxer Hündin freilaufend, wir mit beiden Hunden angeleint dahinter, es werden keine Anstalten gemacht den Hund ebenfalls anzuleinen. Es kommen eine Familie mit Kleinkind entgegen, Kind vielleicht 2-3 Jahre alt mit Schüppe in der Hand. Boxer läuft freudestrahlend auf das Kind zu und kriegt vom verängstigtem Kind zur Begrüßung erstmal die schüppe vor die Schnauze. Von der Besitzerin kommt gar nichts. Das Kind versteckt sich quietschend hinter dem Kinderwagen, oh endlich wird mal der Hund gerufen.

Auf meine Aufforderung den Hund doch mal anzuleinen, immerhin besteht Leinenpflicht und wenn dem Kind was passiert ist das Geschrei wieder groß. Darauf bekomme ich ein „Der Hund muss doch frei sein, kümmer dich um deinen Scheiss“.

Ich liebe Menschen 🤯, meine Entgegnung war ein ich zeigs dann beim Ordnungsamt an, jetzt spielt mir das Glück in die Hände und sie steigt vor meinen Augen ins Auto 😉. Daher die Frage an euch: wie hoch stehen die Chancen das die gute Frau einen auf den Deckel kriegt wenn ich das beim Ordnungsamt melde und das Kennzeichen mitliefere?
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Dom
2. Feb. 17:07
Gerade eine wunderbar passende Begegnung zu dem Thema gehabt. Boxer Hündin freilaufend, wir mit beiden Hunden angeleint dahinter, es werden keine Anstalten gemacht den Hund ebenfalls anzuleinen. Es kommen eine Familie mit Kleinkind entgegen, Kind vielleicht 2-3 Jahre alt mit Schüppe in der Hand. Boxer läuft freudestrahlend auf das Kind zu und kriegt vom verängstigtem Kind zur Begrüßung erstmal die schüppe vor die Schnauze. Von der Besitzerin kommt gar nichts. Das Kind versteckt sich quietschend hinter dem Kinderwagen, oh endlich wird mal der Hund gerufen. Auf meine Aufforderung den Hund doch mal anzuleinen, immerhin besteht Leinenpflicht und wenn dem Kind was passiert ist das Geschrei wieder groß. Darauf bekomme ich ein „Der Hund muss doch frei sein, kümmer dich um deinen Scheiss“. Ich liebe Menschen 🤯, meine Entgegnung war ein ich zeigs dann beim Ordnungsamt an, jetzt spielt mir das Glück in die Hände und sie steigt vor meinen Augen ins Auto 😉. Daher die Frage an euch: wie hoch stehen die Chancen das die gute Frau einen auf den Deckel kriegt wenn ich das beim Ordnungsamt melde und das Kennzeichen mitliefere?
fahrer muss nicht gleich halter sein, von daher werden sich die beamten net die mühe machen denk ich für nen kleines bussgeld da rumzuforschen, da hättest direkt anrufen müssen das die kommen sollen und ich war bei denen mehrmals schon stundenlang in der warteschleife, das nächste mal auf die steuerplakette schauen, das ist am einfachsten die nummer anzugeben
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maxi
2. Feb. 17:15
Gerade eine wunderbar passende Begegnung zu dem Thema gehabt. Boxer Hündin freilaufend, wir mit beiden Hunden angeleint dahinter, es werden keine Anstalten gemacht den Hund ebenfalls anzuleinen. Es kommen eine Familie mit Kleinkind entgegen, Kind vielleicht 2-3 Jahre alt mit Schüppe in der Hand. Boxer läuft freudestrahlend auf das Kind zu und kriegt vom verängstigtem Kind zur Begrüßung erstmal die schüppe vor die Schnauze. Von der Besitzerin kommt gar nichts. Das Kind versteckt sich quietschend hinter dem Kinderwagen, oh endlich wird mal der Hund gerufen. Auf meine Aufforderung den Hund doch mal anzuleinen, immerhin besteht Leinenpflicht und wenn dem Kind was passiert ist das Geschrei wieder groß. Darauf bekomme ich ein „Der Hund muss doch frei sein, kümmer dich um deinen Scheiss“. Ich liebe Menschen 🤯, meine Entgegnung war ein ich zeigs dann beim Ordnungsamt an, jetzt spielt mir das Glück in die Hände und sie steigt vor meinen Augen ins Auto 😉. Daher die Frage an euch: wie hoch stehen die Chancen das die gute Frau einen auf den Deckel kriegt wenn ich das beim Ordnungsamt melde und das Kennzeichen mitliefere?
Eigentlich müssten das die Eltern des Kindes machen und Dich als Zeugen nennen. Wenn ein Hund nachweislich ein Kind anfällt hat das einfach drastischere Folgen für Hund und Halter.
Ohne die Eltern wird das schwierig.

Aber ich würde es trotzdem versuchen. Es war ja auch für Dich und Deine Hunde gefährlich.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
2. Feb. 17:27
Gerade eine wunderbar passende Begegnung zu dem Thema gehabt. Boxer Hündin freilaufend, wir mit beiden Hunden angeleint dahinter, es werden keine Anstalten gemacht den Hund ebenfalls anzuleinen. Es kommen eine Familie mit Kleinkind entgegen, Kind vielleicht 2-3 Jahre alt mit Schüppe in der Hand. Boxer läuft freudestrahlend auf das Kind zu und kriegt vom verängstigtem Kind zur Begrüßung erstmal die schüppe vor die Schnauze. Von der Besitzerin kommt gar nichts. Das Kind versteckt sich quietschend hinter dem Kinderwagen, oh endlich wird mal der Hund gerufen. Auf meine Aufforderung den Hund doch mal anzuleinen, immerhin besteht Leinenpflicht und wenn dem Kind was passiert ist das Geschrei wieder groß. Darauf bekomme ich ein „Der Hund muss doch frei sein, kümmer dich um deinen Scheiss“. Ich liebe Menschen 🤯, meine Entgegnung war ein ich zeigs dann beim Ordnungsamt an, jetzt spielt mir das Glück in die Hände und sie steigt vor meinen Augen ins Auto 😉. Daher die Frage an euch: wie hoch stehen die Chancen das die gute Frau einen auf den Deckel kriegt wenn ich das beim Ordnungsamt melde und das Kennzeichen mitliefere?
So ähnliche Begegnungen mache ich leider auch sehr oft. Ein Wort führt zum nächsten. Diskussion Diskussion. Bis ich dann das Handy rausnehme und sage: wir klären das jetzt anders. Ich rufe das Ordnungsamt an. Zack sind sie weg!
Assozialität ohne Ende!
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
2. Feb. 17:32
Mich nervt das auch sehr wenn man anderen Menschen mit Hund entgegen kommt und die ihre Hunde nicht an die Leine nehmen find ich das echt total scheiße.... Sowas gehört sich einfach nicht.... Denn wenn ich das nicht möchte daß mein Hund von anderen freilaufenden Hunden bedrängt wird das find ich so ein charackterloses Verhalten was garnicht geht..... Und da ich vor Weihnachten innerhalb von 1 Woche zwei Vorfälle hatte einmal Riesenschnautzer.... Und das andere mal ein Rottweiler wo mein Hund gebissen und attraktiert wurde sowie ich gebissen und gestürzt bin und beim erstmal sogar Krankenwagen kam da ich nicht mehr laufen konnte..... Bin ich sowieso dafür daß wenn jemand entgegen kommt der Hund sofort an die Leine gehört..... Und von wegen der macht nichts ist ganz lieb möchte nur spielen...! Wisst ihr was da scheiß ich drauf..... Ich traue keinem Hund mehr egal welchem...... Deshalb liebe Hundehalter nimmt euch das zu Herzen und leint eure Hunde an da wo Menschen entgegen kommen und wo andere Hunde spazieren gehen mit ihren Haltern....