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Verena
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zuletzt 7. Nov.

Hundefreilauf in Münster oder Ungebung

Hallo, mich interessiert das Thema eingezäunter Hundefreilauf. In vielen Orten gibt es eigens dafür zur Verfügung gestellte Wiesen,leider nicht in Münster oder naher Umgebung. Da ich immer wieder auf Hundebesitzer treffe,denen soetwas auch fehlt,würde mich die allgemeine Meinung hierzu interessieren. Gibt es hier auch Hundebesitzer, die das befürworten würden? Ich habe tatsächlich schon einen schriftlichen Antrag beim Bezirksbürgermeister gestellt,aber mit meiner Stimme alleine, bin ich vielleicht zu leise. Vielleicht gibt es aber auch irgentwo im Umkreis von Ms jemanden, der ein entsprechendes Grundstück zur Verfügung stellen kann/würde und man könnte gemeinsam durch Selbstiniziative, Spenden oder auch Sponsoren einen geeigneten Zaun errichten. Ich habe die Hoffnung hier vielleicht den/die ein oder andere/n zu finden,der mich bei der Idee und Umsetzung unterstützen mag. Ich fahre derzeit immer bis Steinfurt oder sogar Osnabrück um meiner Hündin den stressfreien,sozialen Kontakt mit Artgenossen zu ermöglichen und merke immer wieder wie gut es ihr tut. Aber die Fahrerei ist auf Dauer doch zu viel... Freu mich über eure Meinungen und evtl.Anregungen. Gruss Verena
 
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Ulla
18. Apr. 14:46
Lieben Dank für deinen tollen Beitrag. Mit dwm Verein,das haben wir auch schon überlegt, aber es scheitert einfach an einer Wiese/Fläche für das Vorhaben. Wollte jetzt mal die Aufmerksamkeit der Stadt Münster über den hiesigen Radiosender versuchen auf das Thema zu lenken. Muss jetzt nur die richtigen Worte finden, um das Interesse ses Senders zu bekommen...
Ich glaube kaum das es etwas bringt über den Radiosender dieses Thema anzusprechen. Da muss man eher an dem Rat der Stadt bzw. Bürgermeister schreiben, aber das ist auch mit grossen Fragezeichen , ob die darauf reagieren! 🤔 Denn die schaffe es ja nicht mal überall Mülleimer aufzustellen, wo welche fehlen ( z.B. Münster-Gremmendorf) 🫤
 
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Ulla
7. Nov. 13:16
Ich habe bei der Stadt Münster nach gefragt, wie es mit einem Hundefreilauf hier in Münster steht! Das habe ich zur Antwort per E-Mail bekommen: "Herr Hoffmann hat mit Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Anregung zur Errichtung von städtischen Freilaufflächen für Hunde. Mit Freilaufzonen für Hunde sind nach geltendem Recht besonders ausgewiesene (und gesicherte) Flächen bezeichnet, auf denen z.B. auch gefährliche Hunde nach § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) ihren Bewegungsdrang ausleben können (Vgl. Ziffer 5.2.2 der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)). Mit der Problematik des Einrichtens besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche hat sich der Rat der Stadt Münster bereits im Jahr 2001 befasst. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.05.2001 beschlossen, innerhalb der vom Verordnungs-/Gesetzgeber definierten Verbotszone keine besonderen Hundeauslaufbereiche auszuweisen, zumal diese mit zusätzlichen Sach- und Personalkosten verbunden wären (Aufstellen von Schutzzäunen, Zugangsschleusen, Überwachung während der Öffnungszeiten). Darüber hinaus führt eine Gettoisierung der Hundehaltung zu einer unerwünschten Aus- und Abgrenzungssituation, die das auf Toleranz begründete Nebeneinander von Hundehaltern und übriger Bevölkerung in Münster nicht fördert. Der Ratsbeschluss deckt sich auch mit der Auffassung einer Vielzahl anderer großer nordrhein-westfälischer Städte. Im Bereich des westlichen „neuen“ Aasees (ausgenommen Kiesekampbusch), westlich der Torminbrücke, des Nordparks und den Kanalufern dürfen große Hunde nach § 11 LHundG NRW, kleine Hunde sowie Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW, die von der Leinenpflicht befreit sind, unangeleint geführt werden, wenn von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG NRW). Das bedeutet aber auch, dass kein Rechtsanspruch auf Freilauf besteht, wenn der Hund sich nicht sicher abrufen lässt. Ich versichere Ihnen, dass die Stadt Münster in keinster Weise beabsichtigt, Hundehaltung in Münster zu unterbinden. Allerdings muss sich diese in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen halten. Die gesetzlichen Regelungen wurden geschaffen, um ein sozialverträgliches und gefahrenfreies Miteinander von Hundehaltern/-innen und Personen ohne Hunde nur an bestimmten Stellen des Stadtgebietes ohne Leine geführt werden dürfen. Unangeleint besteht, wie bereits ausgeführt, die Möglichkeit auch im Bereich Vennheide, Galgheide oder entlang der Bahnlinie Richtung Mecklenbeck auszuführen. Ich bedaure, Ihnen keine positive Aussage erteilen zu können, möchte mich aber für Ihr bürgerschaftliches Engagement ausdrücklich bedanken." Was soll man dazu sagen!?🤔💁‍♀️