Zusätzlich zu nachweislich wirksamen Zeckenschutzmitteln kann man es wenn man möchte geben aber bitte nicht als Ersatz für wirksame Zeckenschutzmittel.
Quelle: IT-Recht Kanzlei https://share.google/xvghv05VAElKNcnBd
Zusammensetzung:
Süßkartoffel, Pflanzliches Glycerin, Bierhefe (6%), Kokos (6%), Insektenproteine aus Hermetia-Larven, Lecithin, Reisquellmehl, Lavendel (4,5%), Krill (4%), Schwarzkümmelöl (3%), Wermut (2%), Zistrose (2%), Insektenfett (Hermetia illucens), Kokosöl (1%), Rapsöl, Zitronengras (0,5%), Rosmarin
Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe
Vitamin B1 (3a821) 1.000mg
Analytische Bestandteile
Rohprotein 10,7%, Rohfett 16,2%, Rohfaser 3,5%, Rohasche 4,4%
Der ursprüngliche Name "Anti-Zecken Snack" wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil von 2019) als wettbewerbswidrig eingestuft, da die Bezeichnung eine wissenschaftlich gesicherte Heilwirkung suggerierte, die für ein Futtermittel nicht zulässig ist. Infolgedessen wurde das Produkt in Z-Snack umbenannt, wobei das "Z" nun offiziell für die Inhaltsstoffe Zistrosenkraut und Zitronengras steht.
Im Vergleich zu frühen Varianten wurde die Rezeptur modernisiert, um sie verträglicher und nachhaltiger zu gestalten:
Insektenprotein statt Fleisch: Während ältere "Anti-Zecken"-Snacks anderer Marken oder frühe Chargen oft auf Fleisch (z. B. Lamm) setzten, nutzt der aktuelle Tierliebhaber Z-Snack der Animagus GmbH konsequent Insektenmehl (Larven der Schwarzen Soldatenfliege). Dies mindert das Allergierisiko und ist umweltfreundlicher.