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Katrin
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zuletzt 29. Juni

Wir müssen über tierschutzwidriges Hundezubehör reden!

Jeder kennt die Stachelhalsbänder und Endloswürger. Jeder weiß das sie verboten sind und das vollkommen zurecht. Die Liste an tierschutzwidrigen ,,Hilfsmitteln" geht aber noch um einiges weiter. Da wären noch: No Pull Erziehungsgeschirre die sich auf zug zusammenziehen und Schmerzen und Verletzungen verursachen Reizhalsbänder die mit Strom arbeiten Unsichtbare Gartenzäune die mit Ultraschall oder ebenfalls mit Strom betrieben werden Bell Stopp Geräte die chemisch, mit Luftstoß, elektrisch oder mit Geräuschen funktionieren Leider sind all diese Dinge für mehr oder weniger Geld teilweise noch immer im Handel und Online problemlos erhältlich. Das Gesetz schreibt folgendes dazu: „Es ist verboten, […] ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind […] ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.“ §3 Nr.1 und 11 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) Die Schäden die durch diese ,,Hilfsmittel" entstehen können sind enorm. Das Benutzen lässt sich mit den Worten Hundefreund, Hundeliebhaber, Tierwohl nicht vereinbaren. Trotzdem sieht man immer wieder Fellnasen die eines dieser Teile tragen müssen. Diese Thread soll zur Aufklärung dienen und zum Austausch anregen. Wer von euch hat solche Hilfsmittel (unwissentlich) schon mal benutzt? Habt ihr das bei anderen schonmal gesehen? Waren euch diese Infos bekannt? Wie würdet ihr reagieren wenn ihr auf jemanden trefft der solche Teile benutzt? Wie immer bitte lieb und freundlich bleiben😊. Eure Katrin J.
 
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Michi
30. März 14:07
In Deutschland sind die Halsbänder nicht verboten, in der Schweiz aber zb schon: "Die Verwendung von Geräten, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, ist verboten." Zugegeben, Vibration ist nicht dabei (ich finde das auch am wenigsten schlimm und für taube Hunde eine super Alternative), aber Ton oder Sprühstoß. Allerdings gibt es die Lücke, dass man sie sich als Trainer (oder wenn man sonstwie" sich über die notwendigen Fähigkeiten ausweisen" kann) genehmigen lassen kann. Dann muss man aber jeden Einsatz dokumentieren, mit Grund, datum, Auftraggeber und Ergebnis - und das dann jährlich bei der Behörde einreichen. Außerdem: "Das Anwenden von Mitteln zur Verhinderung von Laut-und Schmerzäußerungen ist verboten." Also keine Halsbänder, die auf Geräusche (fehl)reagieren, sondern wenn, dann nur per Fernbedienung. Finde ich persönlich eine super Regelung.
Aber wir sind ja in Deutschland. Und der Ton ist ganz leise und auch in der Stärke nicht verstellbar. Wenn der Hund 5 m entfernt ist, dann hörst du ihn nicht mal. Jede Pfeife oder harsches Wort ist unangenehmer. Nur ein Piep.
 
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Michi
30. März 14:14
In Deutschland sind die Halsbänder nicht verboten, in der Schweiz aber zb schon: "Die Verwendung von Geräten, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, ist verboten." Zugegeben, Vibration ist nicht dabei (ich finde das auch am wenigsten schlimm und für taube Hunde eine super Alternative), aber Ton oder Sprühstoß. Allerdings gibt es die Lücke, dass man sie sich als Trainer (oder wenn man sonstwie" sich über die notwendigen Fähigkeiten ausweisen" kann) genehmigen lassen kann. Dann muss man aber jeden Einsatz dokumentieren, mit Grund, datum, Auftraggeber und Ergebnis - und das dann jährlich bei der Behörde einreichen. Außerdem: "Das Anwenden von Mitteln zur Verhinderung von Laut-und Schmerzäußerungen ist verboten." Also keine Halsbänder, die auf Geräusche (fehl)reagieren, sondern wenn, dann nur per Fernbedienung. Finde ich persönlich eine super Regelung.
Also den Absatz mit ...nur Fernbedienung.. den würde ich auch unterschreiben. Die reinen Antibellhalsbänder mag ich auch nicht. Aber jetzt sollten wir zu den verbotenen Sachen zurück kommen 😬
 
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Jan
30. März 14:30
Den habe ich gelesen und auch verstanden. Danke. :) Allerdings traue ich ausgerechnet Katrin nicht zu, irgendwelche Behauptungen in dieser Form aufzustellen, ohne vorher gründlich recherchiert zu haben. :)
Aber wenn es, wie Katrin schrieb, nur in Einzelfällen so bewertet wurde, dann sind diese ja nicht rechtswidrig, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen/Umständen?
 
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Michi
30. März 14:33
Aber wenn es, wie Katrin schrieb, nur in Einzelfällen so bewertet wurde, dann sind diese ja nicht rechtswidrig, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen/Umständen?
Wenn jemand sich falsch anwendet oder seinen Hund damit traktiert. Aber das kann man mit anderen Dingen ja auch und bekommt dann hoffentlich eine Strafe.
 
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Sina
30. März 14:47
Wenn jemand sich falsch anwendet oder seinen Hund damit traktiert. Aber das kann man mit anderen Dingen ja auch und bekommt dann hoffentlich eine Strafe.
Da stellt sich aber wieder die Frage, wo fängt richtige Anwendung an und wo hört sie auf?
Bei einem Angsthund in der falschen Situation in den Händen eines Laien, kann es dem Hund schaden- und wären somit laut Gesetz ja Tierschutzwidrig. Und das obwohl das Halsband an sich, weder zweckendfremdet noch fehlerhaft angewendet wurde.
 
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Jan
30. März 14:48
Da stellt sich aber wieder die Frage, wo fängt richtige Anwendung an und wo hört sie auf? Bei einem Angsthund in der falschen Situation in den Händen eines Laien, kann es dem Hund schaden- und wären somit laut Gesetz ja Tierschutzwidrig. Und das obwohl das Halsband an sich, weder zweckendfremdet noch fehlerhaft angewendet wurde.
Diese Grenzen scheinen ja Gerichte schon definiert zu haben - Siehe Beitrag von Katrin
 
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Michi
30. März 14:48
Da stellt sich aber wieder die Frage, wo fängt richtige Anwendung an und wo hört sie auf? Bei einem Angsthund in der falschen Situation in den Händen eines Laien, kann es dem Hund schaden- und wären somit laut Gesetz ja Tierschutzwidrig. Und das obwohl das Halsband an sich, weder zweckendfremdet noch fehlerhaft angewendet wurde.
Natürlich sollte man viel Fachkenntnisse haben. Ich habe hier ja auch keine Empfehlung ausgesprochen ☝🏻
 
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Dogorama-Mitglied
30. März 14:56
Mit Antibell Halsbändern landet man in einer juristischen Grauzone. Sie sind nicht verboten da von ihnen anders als von den Stromhalsbändern kein direkter Schmerzimpuls ausgeht (Grundlage für das Verbot). Trotzdem sind sie abgesehen von reinen Vibrationshalsbändern, immer mit Vorsicht zu genießen. Denn je nach Einzelfall (da kommt es auf den Hund und den Einsatz an) können auch Sprühhalsbänder Schmerzen, Leiden oder Schäden hervorrufen und stellen in diesem Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht dar. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat zB den Einsatz eines Sprühhalsbandes im Einzelfall als tierschutzwidrig angesehen.
Sprühalsband ist entwickelt worden um einen Abbruch durch Schreck "Reiz" zu erlangen.
Es hat also alles was gesprüht wird eine negative und nicht beeinflussbare Wirkung.
Meistens gekoppelt in Folge mit Angst.

Vibration und Ton brechen nicht durch Schreck ab. Sie machen eher aufmerksam.
Es nützt auch nix das Halsband hinzu machen und den Hund alleine zu lassen.
Es wird wie folgt aufgebaut
Der Hund bellt das Halsband ist bei einem sensiblen Hund nur auf Ton. Er hält inne, und in dem Moment muss sofort das Lob kommen.
Dann verknüpft der Hund bellen, Ton, ruhig Lob.
So war die Idee
Bei etwas robusten Hunde kann die Vibration noch genutzt werden

Ein hervorragendes Halsband für taube Hunde !!!!
Es ist richtig angewendet/aufgebaut die Ersatzstimme.
 
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Katrin
30. März 15:08
Aber wenn es, wie Katrin schrieb, nur in Einzelfällen so bewertet wurde, dann sind diese ja nicht rechtswidrig, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen/Umständen?
Wie heißt es so schön, wo kein Richter da kein Henker. Damit ein Verbot erfolgen kann muss das Thema erstmal auf den Tisch gebracht werden. Gesetzte lassen sich nur sehr schwer ändern, gerade im Tierrecht. Das steht ja bekanntlich nicht wirklich weit oben auf der to do Liste unserer Politiker, leider.

Interessant finde ich tatsächlich das andere Länder da schon weiter sind. Ich hoffe das wir hier irgendwann mal nachziehen was das angeht. Unser Tierschutzgesetz ist gut aber es geht noch besser. In vielen Punkten ist noch ganz viel Luft nach oben.
 
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Jan
30. März 15:12
Wie heißt es so schön, wo kein Richter da kein Henker. Damit ein Verbot erfolgen kann muss das Thema erstmal auf den Tisch gebracht werden. Gesetzte lassen sich nur sehr schwer ändern, gerade im Tierrecht. Das steht ja bekanntlich nicht wirklich weit oben auf der to do Liste unserer Politiker, leider. Interessant finde ich tatsächlich das andere Länder da schon weiter sind. Ich hoffe das wir hier irgendwann mal nachziehen was das angeht. Unser Tierschutzgesetz ist gut aber es geht noch besser. In vielen Punkten ist noch ganz viel Luft nach oben.
Aber nichts desto trotz ist ja dann das Halsband als solches erlaubt. Es obliegt ja niemanden hier recht zu sprechen, da fehlt uns nunmal fast alles ein paar Staatsexamens.

Heißt grundsätzlich sind sie erlaubt.