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Katrin
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zuletzt 29. Juni

Wir müssen über tierschutzwidriges Hundezubehör reden!

Jeder kennt die Stachelhalsbänder und Endloswürger. Jeder weiß das sie verboten sind und das vollkommen zurecht. Die Liste an tierschutzwidrigen ,,Hilfsmitteln" geht aber noch um einiges weiter. Da wären noch: No Pull Erziehungsgeschirre die sich auf zug zusammenziehen und Schmerzen und Verletzungen verursachen Reizhalsbänder die mit Strom arbeiten Unsichtbare Gartenzäune die mit Ultraschall oder ebenfalls mit Strom betrieben werden Bell Stopp Geräte die chemisch, mit Luftstoß, elektrisch oder mit Geräuschen funktionieren Leider sind all diese Dinge für mehr oder weniger Geld teilweise noch immer im Handel und Online problemlos erhältlich. Das Gesetz schreibt folgendes dazu: „Es ist verboten, […] ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind […] ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.“ §3 Nr.1 und 11 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) Die Schäden die durch diese ,,Hilfsmittel" entstehen können sind enorm. Das Benutzen lässt sich mit den Worten Hundefreund, Hundeliebhaber, Tierwohl nicht vereinbaren. Trotzdem sieht man immer wieder Fellnasen die eines dieser Teile tragen müssen. Diese Thread soll zur Aufklärung dienen und zum Austausch anregen. Wer von euch hat solche Hilfsmittel (unwissentlich) schon mal benutzt? Habt ihr das bei anderen schonmal gesehen? Waren euch diese Infos bekannt? Wie würdet ihr reagieren wenn ihr auf jemanden trefft der solche Teile benutzt? Wie immer bitte lieb und freundlich bleiben😊. Eure Katrin J.
 
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Michi
30. März 13:25
Sorry, aber die Formulierung im Ausgangsthread sagt ganz klar aus, dass Anti-Bell-Halsbänder, die chemisch, mit Luftstoß, elektrisch oder mit Geräuschen funktionieren, laut Gesetz nicht angewendet werden dürfen. Das schließt z.b. Vibration nicht ein. Von daher kann ich hier keinen Fehler erkennen. Falls ich falsch liege, bitte ich um die entsprechende Stelle im Gesetzestext. 😊
Ein Sprühstosshalsband ist nicht verboten.
 
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Melanie
30. März 13:27
Ein Sprühstosshalsband ist nicht verboten.
Das steht da ja auch nicht mit bei. :)
 
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Michi
30. März 13:29
Das steht da ja auch nicht mit bei. :)
....mit Luftstoss steht dabei...
 
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Jan
30. März 13:31
Sorry, aber die Formulierung im Ausgangsthread sagt ganz klar aus, dass Anti-Bell-Halsbänder, die chemisch, mit Luftstoß, elektrisch oder mit Geräuschen funktionieren, laut Gesetz nicht angewendet werden dürfen. Das schließt z.b. Vibration nicht ein. Von daher kann ich hier keinen Fehler erkennen. Falls ich falsch liege, bitte ich um die entsprechende Stelle im Gesetzestext. 😊
Bitte lies meinen ersten Beitrag, dann erschließt sich meine Frage. 🙃
 
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Katrin
30. März 13:36
....mit Luftstoss steht dabei...
Aufgelistet sind Dinge die als tierschutzwidrig angesehen werden. Auch die Nutzung von Sprühhalsbänder wurden in Einzelfällen vom Gericht als tierschutzwidrig anerkannt.
 
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Melanie
30. März 13:38
Bitte lies meinen ersten Beitrag, dann erschließt sich meine Frage. 🙃
Den habe ich gelesen und auch verstanden. Danke. :)
Allerdings traue ich ausgerechnet Katrin nicht zu, irgendwelche Behauptungen in dieser Form aufzustellen, ohne vorher gründlich recherchiert zu haben. :)
 
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Michi
30. März 13:41
Den habe ich gelesen und auch verstanden. Danke. :) Allerdings traue ich ausgerechnet Katrin nicht zu, irgendwelche Behauptungen in dieser Form aufzustellen, ohne vorher gründlich recherchiert zu haben. :)
Auch Ton steht dort und ist ebenfalls nicht verboten.
 
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Michi
30. März 13:49
Es ist richtig, dass Jan aufzeigt, dass diese Dinge nicht verboten sind. Wenn es Gerichtsurteile in Einzelfällen gibt, in denen irgendwelche Deppen das tierschutzwidrig angewendet haben, dann geht es ja um diese Leute. Wenn jemand seinen Hund mit der Leine vermöbelt, bekommt er hoffentlich auch eine Strafe, aber deswegen ist ja die Leine nicht verboten.
 
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Michi
30. März 13:52
Man kann zB einen Ferntrainer haben, der Strom, Ton und Vibration hat. Den darfst du auch benutzen, nur den Knopf für Strom darfst du nicht drücken....
 
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Nadine
30. März 14:02
In Deutschland sind die Halsbänder nicht verboten, in der Schweiz aber zb schon:

"Die Verwendung von Geräten, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, ist verboten."

Zugegeben, Vibration ist nicht dabei (ich finde das auch am wenigsten schlimm und für taube Hunde eine super Alternative), aber Ton oder Sprühstoß. Allerdings gibt es die Lücke, dass man sie sich als Trainer (oder wenn man sonstwie" sich über die notwendigen Fähigkeiten ausweisen" kann) genehmigen lassen kann. Dann muss man aber jeden Einsatz dokumentieren, mit Grund, datum, Auftraggeber und Ergebnis - und das dann jährlich bei der Behörde einreichen.

Außerdem: "Das Anwenden von Mitteln zur Verhinderung von Laut-und Schmerzäußerungen ist verboten." Also keine Halsbänder, die auf Geräusche (fehl)reagieren, sondern wenn, dann nur per Fernbedienung.

Finde ich persönlich eine super Regelung.