Das ist schlicht und ergreifend falsch. Wird nach Ablauf der Frist geimpft, gilt lediglich eine 2 Wöchige Wartezeit bis man in andere Länder einreisen kann. Die Gültigkeit von 3 Jahren bleibt bestehen. Meine Hunde sind nicht Tollwutgeimpft bzw. Nur Grundimmunisiert. Würde ich jetzt Tollwut impfen, wäre auch die 3 Jahre gültig
Nein, eben nicht.
1. die Tollwutimpfung ist nach 21 Tagen gültig, nicht nach 2 Wochen
2. ein Impfintervall beginnt mit dem Gültigkeitsdatum
3. eine Auffrischungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verabreicht wird
Demnach ist die Tollwutimpfung innerhalb der Gültigkeit zu verabreichen, damit sie (natürlich je nach Herstellerangabe) nach der erfolgten Grundimmunisierung 3 Jahre gültig geschrieben werden darf.
Erfolgt die Impfung außerhalb des Gültigkeitszeitraumes, so ist die Impfung als Erstimpfung anzusehen und wird ein Jahr gültig geschrieben.