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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 25. Aug.

Warum lasst ihr kastrieren?

Es heisst ja man sollte nur kastrieren, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, ich wundere mich aber immer ein bisschen, dass das bei so vielen Hunden der Fall ist. Gibt es tatsächlich so häufig schwere gesundheitliche Probleme rund um die Geschlechtsteile? Ich sorge mich ein bisschen, weil ich ja selbst einen intakten Hund hab...
 
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Sonja
13. März 21:32
In Deutschland mag das so sein, wie in der Schweiz ist, weiss ich aktuell nicht.
Wende dich mit der "kastrationsklausel Frage" am besten an einen Anwalt für Tierrecht. Diese Info/Gespräch wird nicht die Welt kosten. Wenn eine Rechtsschutz Versicherung hast übernimmt die das vielleicht sogar. Soviel ich weiss ist auch in der Schweiz diese Klausel nicht Rechtsgültig , da so eine Forderung/Bedingung Wider des TSG ist. Das hat dir dein TA ja schon gesagt. Ausnahmen kann es bei bestimmten Listenhunden geben, aber deiner ist ja keiner ausser vielleicht im KantoTessin die haben ja eine extrem lange Liste. Vor einigen Jahren hatte eine in der Schweiz lebende Verwandte von mir ( hab selbst den CH pass) auch ein TS Hund adoptiert da was auch eine solche Klausel im Vertrag. Die wurde dann aber als "rechtlich nicht haltbar " befunden. Also sie musste den Hund nicht kastrieren lassen. Ein Anruf bei einem Anwalt hatte für diese Info genügt😉.
 
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Sonja
13. März 21:40
Gerade mal gegoogelt. In der Schweiz ist die Kastration gemäss Art. 24b der Tierschutzverordnung erlaubt, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Sie muss aber immer unter Berücksichtigung der Würde und des Wohlergehens des Hundes erfolgen und niemals aus Bequemlichkeit oder zum reinen Vorteil des Menschen. Wenn der Hund dadurch ängstlich wird, geht das meines Erachtens gegen das Wohlergehen des hundes
Der Wortlaut ist nahezu gleich wie im DTSG. damit sind in erster Linie aber Streuner oder Freigänger Katzen gemeint . Also Tiere wo nicht wirklich beaufsichtigt werden können, beim Hund sieht es anders aus, ein verantwortungsvoller HH ist in der Lage einen ungewollten Deckakt mit einfachen Mittel ( Hund an der Leine) direkt zu vermeiden
 
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Christoph
14. März 03:42
Wende dich mit der "kastrationsklausel Frage" am besten an einen Anwalt für Tierrecht. Diese Info/Gespräch wird nicht die Welt kosten. Wenn eine Rechtsschutz Versicherung hast übernimmt die das vielleicht sogar. Soviel ich weiss ist auch in der Schweiz diese Klausel nicht Rechtsgültig , da so eine Forderung/Bedingung Wider des TSG ist. Das hat dir dein TA ja schon gesagt. Ausnahmen kann es bei bestimmten Listenhunden geben, aber deiner ist ja keiner ausser vielleicht im KantoTessin die haben ja eine extrem lange Liste. Vor einigen Jahren hatte eine in der Schweiz lebende Verwandte von mir ( hab selbst den CH pass) auch ein TS Hund adoptiert da was auch eine solche Klausel im Vertrag. Die wurde dann aber als "rechtlich nicht haltbar " befunden. Also sie musste den Hund nicht kastrieren lassen. Ein Anruf bei einem Anwalt hatte für diese Info genügt😉.
Ich lebe im Kanton Bern. Hier gibt es zum Glück keine Liste.
 
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Bernadette
14. März 07:15
Der Wortlaut ist nahezu gleich wie im DTSG. damit sind in erster Linie aber Streuner oder Freigänger Katzen gemeint . Also Tiere wo nicht wirklich beaufsichtigt werden können, beim Hund sieht es anders aus, ein verantwortungsvoller HH ist in der Lage einen ungewollten Deckakt mit einfachen Mittel ( Hund an der Leine) direkt zu vermeiden
Naja, also mein Hund hat es schon mal geschafft, dass sich der Verschluss der Leine geöffnet hat und er saß dann vor dem Haus einer Läufigen Hündin… wäre die im Garten gewesen hätten wir ein Problem gehabt 🫣 Man kann ein Tier nie zu 100% sichern…
 
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Dogorama-Mitglied
14. März 07:32
Naja, also mein Hund hat es schon mal geschafft, dass sich der Verschluss der Leine geöffnet hat und er saß dann vor dem Haus einer Läufigen Hündin… wäre die im Garten gewesen hätten wir ein Problem gehabt 🫣 Man kann ein Tier nie zu 100% sichern…
Das sind halt aber schon äusserst seltene Ausnahmedituationen. Ich würde nicht kastrieren, weil sich alle Jubeljahre mal ein Leinenkarabiner öffnet.
 
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Katrin
14. März 07:34
Naja, also mein Hund hat es schon mal geschafft, dass sich der Verschluss der Leine geöffnet hat und er saß dann vor dem Haus einer Läufigen Hündin… wäre die im Garten gewesen hätten wir ein Problem gehabt 🫣 Man kann ein Tier nie zu 100% sichern…
Dann gibt es aber noch immer den Halter der Hündin. Selbst wenn es der Garten ist sollte eine Hündin in dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt raus.
 
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Mig
14. März 07:44
Naja, also mein Hund hat es schon mal geschafft, dass sich der Verschluss der Leine geöffnet hat und er saß dann vor dem Haus einer Läufigen Hündin… wäre die im Garten gewesen hätten wir ein Problem gehabt 🫣 Man kann ein Tier nie zu 100% sichern…
Das Problem hätte jeder Tierarzt sofort lösen können mit der Pille danach. Die wird, je nach Tarif, auch von Hundeversicherungen erstattet/bezahlt. Deswegen müssen die Klicker nicht ab.
 
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Christoph
14. März 07:59
Habt ihr einen Trainer? Man könnte versuchen sein Selbstbewusstsein etwas zu stärken. Grundsätzlich finde ich es immer gut wenn mit gechippten Hunden auch gleichzeitig ein Trainingsprogramm durchgezogen wird was Aufmerksamkeit, Orientierung, Frust aushalten und halt auch das Selbstbewusstsein angeht.
Wir sind seit wir ihn haben in einer Hundeschule. Da er aus dem Tierschutz ist, hatte er diverse Baustellen die wir angehen mussten.
 
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Bernadette
14. März 08:01
Das sind halt aber schon äusserst seltene Ausnahmedituationen. Ich würde nicht kastrieren, weil sich alle Jubeljahre mal ein Leinenkarabiner öffnet.
Nein, ich wollte damit nur zeigen, dass man auch Hunde nicht immer zu 100% unter Aufsicht haben kann.
 
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Bernadette
14. März 08:02
Dann gibt es aber noch immer den Halter der Hündin. Selbst wenn es der Garten ist sollte eine Hündin in dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt raus.
Man kann die anderen Menschen leider nicht kontrollieren… wie oft ist es schon vorgekommen, das Halter von Hündinnen sowas mit Absicht provozieren?