Gerade mal gegoogelt.
In der Schweiz ist die Kastration gemäss Art. 24b der Tierschutzverordnung erlaubt, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Sie muss aber immer unter Berücksichtigung der Würde und des Wohlergehens des Hundes erfolgen und niemals aus Bequemlichkeit oder zum reinen Vorteil des Menschen.
Wenn der Hund dadurch ängstlich wird, geht das meines Erachtens gegen das Wohlergehen des hundes
Der Wortlaut ist nahezu gleich wie im DTSG. damit sind in erster Linie aber Streuner oder Freigänger Katzen gemeint . Also Tiere wo nicht wirklich beaufsichtigt werden können, beim Hund sieht es anders aus, ein verantwortungsvoller HH ist in der Lage einen ungewollten Deckakt mit einfachen Mittel ( Hund an der Leine) direkt zu vermeiden