Gerade mal gegoogelt.
In der Schweiz ist die Kastration gemäss Art. 24b der Tierschutzverordnung erlaubt, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Sie muss aber immer unter Berücksichtigung der Würde und des Wohlergehens des Hundes erfolgen und niemals aus Bequemlichkeit oder zum reinen Vorteil des Menschen.
Wenn der Hund dadurch ängstlich wird, geht das meines Erachtens gegen das Wohlergehen des hundes
So ähnlich steht es auch in Deutschland im Tierschutzgesetz bzw da steht auch, dass es aus Gründung der "Haltung/ Verwendung" erlaubt ist. Ich denke, dass es in der Schweiz aber genauso wie in Deutschland so ist, dass einem ein Tierachutzverein nicht dazu zwingen kann den Hund zu kastrieren da es ja genug andere Wege gibt eine Fortpflanzung zu verhindern.