Ja wenn sie wieder freigelassen werden, aber wenn sie vermittelt werden trifft diese Begründung nicht zu...
Wenn ich mich richtig erinnere, steht z.B. im neuen spanischen Tierschutzgesetz, dass Hunde ab 6 Monaten, die aus dem Tierheim abgegeben werden, auch kastriert sein müssen. Sind die Tiere jünger, muss eine entsprechende Klausel in den Übernahmevertrag…
Insbesondere bei Hunden, die uns Ausland gehen -> es ist also keine „böse Absicht“, sondern schlicht und ergreifend Gesetz dort.