Du schreibst, du empfiehlst es und klärst darüber auf...
In deinem Profil steht "THP in Ausbildung". Ist das überholt und du bist damit fertig oder kannst du auch vorher schon rezeptpflichtige Dinge verordnen? Und grundsätzlich überhaupt behandeln?
Nächste Frage:
Kann und darf ein fertig ausgebildeter THP dann eigentlich dieselben rezeptpflichtigen Dinge verordnen wie ein TA?
(falls er/sie/es das überhaupt mochte, was wahrscheinlich oftmals nicht der Fall ist...😇)
In dem Bereich kenne ich mich gar nicht gut aus, wie das eigentlich funktioniert.
Also - zumindest einen Teil kann ich dir als THP beantworten: Rezeptpflichtige Medikamente/Arzneimittel darf man als THP weder anwenden noch abgeben (sprich: du darfst sie nicht verordnen oder sonst etwas, im besten Fall kann man mit dem Tierarzt sprechen, ob dieses oder jene Mittel nichts für das individuelle Tier wäre, weil meinetwegen die Nebenwirkungen zu groß sind). Das Mittel von Herosan ist ein Nahrungsergänzungsmittel (von der Zusammensetzung nicht rezeptpflichtig, sondern freiverkäuflich). Bezieht man es über einen kooperierenden THP oder Tierarzt, kann es Vergünstigungen geben (hätte für beide Seiten Vorteile).
Praktizieren darf man während der Ausbildung schon (hier brauchst du eine Gewerbeanmeldung, eine Berufshaftpflicht, die Meldung beim Vet.-Amt und beim Finanzamt). In Annes Fall: siehe ihren Post 🙂