EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Und was genau möchtest du denn noch widerlegen was ich in der Ausbildung lerne? Ich wüsste nicht, dass ich hier genaueres zu irgendwelchen Inhalten geschrieben habe… und was qualifiziert dich überhaupt dazu?
Was mich zum Widerspruch qualifiziert ist zuallererst mal die Faktenlage, die einiges klar widerlegt, was von dir behauptet wurde.
Aber deine Frage geht ja in eine andere Richtung und ich möchte das fairnesshalber auch so beantworten, obwohl es nicht wichtig ist. Fachstudium (mehrjährig, vollzeit und Präsenz an Uni mit Abschluss, kein
nebenberuflicher Internet-Kurs, der teilweise auch gerne als "Studium" bezeichnet wird .
Darauf aufbauend jehrelange Fortbildung in Eigenregie. Ist aber an sich nicht wichtig, denn JEDER, der ausreichend Wissen hat, um dir das Gegenteil zu U belegen, ist dafür qualifiziert, zu widersprechen.
Aber back to the facts:
In der EU unterliegt Tiernahrung definiv nicht - wie du schreibst -
denselben Bestimmungen wie Nahrungsmittel für den menschlichen Verzehr.
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (früher 1774) über tierische Nebenprodukte
hast du richtigerweise genannt und ist relevant, gehört aber eigentlich zum
Abfallrecht
schau aber dort mal in Kapitel1, Abschnitt 2, Artikel 10, f) und g)
Da steht ziemlich genau das Gegenteil von dem, was du geschrieben hast.
Die rechtlichen Grundlagen rein für Tierfutter sind:
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 zum Inverkehrbringen und verwenden von
Futtermitteln
- Grenzwerte zu Keimzahlen in Tiernahrung VO (EU) Nr. 142/2011
- Futtermittelverordnung (FutMV)
- Katalog der Alleinfuttermittel (2017/1017)
- die EU Richtlinien 96/22 und 96/23 wurden soweit ich sagen kann inzwischen
abgelöst von der 2022/2292 bzw. Durchführungsverordnung EU 2022/1646
Schau da gerne mal rein. Darin ist festgelegt, was für TierNahrung zulässig ist, differenziert nach
Nutztieren (außer Pelztiere... ) und Heimtieren.
Das wurde so von dir behauptet und da muss ich mal klar widersprechen. In den meisten Fällen geht es dort um Produkte, die ausdrücklich nicht für den
menschlichen Verzehr geeignet bzw freigegeben, aber als Zutaten in
Tiernahrung zulässig sind.
Das ist durchaus ein Unterschied.